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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 08.01.2009, 22:25
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Standard Volljährige Tocher in der Wohnung der Mutter

Guten Abend,

bitte, kann mir jemand Informationen darüber geben, in wieweit ich meine volljährige Tochter, die ab 01.03.09 Hartz4 beziehen wird, finanziell unterstützen muss?

Meine Tochter lebt noch in meiner Wohnung, bisher war das auch kein Problem, ich war noch berufstätig (letzten 7 Monate allerdings arbeitslos) und finanziell ging es gerade.

Meine Tochter, 23 Jahre, ist noch bis Ende Februar in einer Massnahme des Arbeitsamtes und bekam dort 240 € Ausbildungsbeihilfe. Davon zahlte sie mir einen Anteil von € 100.- als Mietzuschuss. Dazu kommt das Kindereld 154€

Nun werde ich aber ab 01.02.09 Rentnerin, meine Rente wird ca. 880€ sein, davon gehen ca. 80€ Krakenkassenbeiträge ab. Meine Miete beträgt incl. Nebenkosten 380€. Strom und Gas monatl. 150€

Nun zu meiner Fage, hat meine Tochter, einen Anspruch auf Hartz4 oder muss ich mit diesen 800€ den Lebensunterhalt für uns beide finanzieren? Habe ich als Rentnerin nicht auch einen bestimmten Betrag als Selbstbehalt?

Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar, da mir das doch sehr auf der Seele brennt.
Schon im Voraus vielen Dank
Lea
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  #2  
Alt 09.01.2009, 06:44
Benutzerbild von Grubenpony
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Jetzt verstehe ich zwar die Frage, allerdings die Antwort in dem Zusammenhang nicht.

Ich glaube, ich bin krank.
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  #3  
Alt 09.01.2009, 06:58
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Hey, Pony - du bist nicht krank. Ich versteh die Antwort auch nicht in diesem Zusammenhang. Ich glaube, die wollte Gerald auch jemand anders geben
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  #4  
Alt 09.01.2009, 07:04
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Puuh, *erleichtertbin*

@ Lea S.: Ihr werdet bei Antragstellung deiner Tochter als Bedarfsgemeinschaft erfasst, d. h. alle Einkommen werden von eurem Gesamtbedarf abgezogen. Bei der zu erwartenden recht geringen Rente dürfte aber noch ein Anspruch für deine Tochter bestehen, so dass sie auch krankenversichert wäre.
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  #5  
Alt 09.01.2009, 07:06
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Jetzt verstehe ich zwar die Frage, allerdings die Antwort in dem Zusammenhang nicht.

Ich glaube, ich bin krank.
Die Antwort bezog sich auf einen anderen Thread. Du bist nicht krank. Eher bei mir ein Anflug von Altersverwirrtheit.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #6  
Alt 09.01.2009, 07:08
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er kokettiert wieder .....
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  #7  
Alt 11.01.2009, 18:53
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Puuh, *erleichtertbin*

@ Lea S.: Ihr werdet bei Antragstellung deiner Tochter als Bedarfsgemeinschaft erfasst, d. h. alle Einkommen werden von eurem Gesamtbedarf abgezogen. Bei der zu erwartenden recht geringen Rente dürfte aber noch ein Anspruch für deine Tochter bestehen, so dass sie auch krankenversichert wäre.
Die Krankenversicherung für meine Tochter ist mir natürlich das Wichtigste. Da hast du Recht.

Nur hast Du eine Ahnung, welcher Betrag mir persönlich als Eigenbehalt gezählt wird? z.,B. bei normalen Unterhaltszahlungen hat ja der zahlungsverpflichtete auch einen Eigenbedarf, der höher als Sozialhilfeniveau ist.

Ich habe doch auch noch andere Kosten, z.B. GEZ, Versicherungen, Telefon, Medikamente wg. chronischer Krankheit usw........
Ich habe also jetzt mein Leben lang für eine doch recht kleine Altersrente gearbeitet und muss diese nun noch aufteilen? Das ist mir schwer verständlich. Mir bleibt im Alter also genausowenig, als hätte ich niemals gearbeitet.

Vielleicht sehe ich das ja auch nur falsch.
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