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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Umfrageergebnis anzeigen: Eheähnliche Gemeinschaft gerecht obwohl man auf die Vorteile einer Ehe verzichtet ?
Ja 6 66,67%
Nein 3 33,33%
Teilnehmer: 9. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1  
Alt 08.02.2009, 14:47
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Beiträge: 2
Beitrag Versicherungen und andere Ausgaben

Hallo kann mir jemand helfen Ich gehe arbeiten und meine Freundin bekommt ALG II(1 Kind) ist es richtig das es nur 30 Euro Versicherungspauschale gibt( Was ist mit Kfz-Versicherung?) und was ist wenn ich ein Auto abzahlen muss ( Werden die Raten nicht berücksichtigt bei der Berechnung)
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  #2  
Alt 08.02.2009, 14:50
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Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.665
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1. Wenn du arbeiten gehst, dann sind in dem 100 €-Grundfreibetrag schon die Versicherungen enthalten.

2. Nein, Schulden (und das sind Kreditraten) werden nicht berücksichtigt.
__________________
Jette
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  #3  
Alt 08.02.2009, 15:05
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Beiträge: 2
Daumen hoch

Auch wenn die tatsächlichen Versicherungen höher sind? Oder gibt es ausnahmen?
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  #4  
Alt 08.02.2009, 17:07
Benutzerbild von jette
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Beiträge: 1.665
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Es kommt darauf an wie hoch dein Brutto ist. Wenn du über 400 € (also sv-pflichtig) verdienst, dann kann auch mehr als der 100 €-Betrag abgesetzt werden.

Beispiel:
Du hast 1.200 € Brutto. Kfz-Haftpflicht beträgt monatlich 50 €. Fahrkosten liegen bei 50 €.

Dann werden folgende Beträge vom Netto abgezogen:
15,33 € Werbungskostenpauschale
30,00 € Versicherungspauschale (Hausrat, Privathaftpflicht)
50,00 € Kfz-Haftpflicht
50,00 € Fahrkosten
140,00 € Freibetrag nach § 30 Nr. 1 SGB II
40,00 € Freibetrag nach § 30 Nr. 2 SGB II
= 325,33 € Gesamtfreibetrag
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autokredit, versicherung

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