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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 19.05.2010, 07:42
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Standard Vater mit laufenden Kredit

Guten morgen.

Ich habe ein paar kleine bescheidene Fragen zum Harzt 4.

Ich hab mich jetzt schon ein bisschen durchgelesen, aber noch nicht brauchbares gefunden was meine Situation irgendwie widerspiegelt.

Ich lebe mit meinem Vater zusammen in einer ca. 90m² großen Wohnung zusammen. Er steht kurz vor Hartz 4 und ich hab überhaupt keine Vorstellung was da auf mich drauf zu kommt.

Zu ihm:
Er hat einen Kredit am laufen mit monatlicher Rate von 300 Euro, dazu kommt sein Auto was noch nicht abgezahlt ist mit 200 Euro. Die Miete teilen wir uns da zahlt er 200 Euro, Telefonrechnung teilen wir uns auch da zahlt er 20 Euro.
Den Rest trägt alles er: Wasser, Strom, GEZ und Nahrung. Wobei man sagen muss dass ich in der Woche vielleicht 6 Stunden daheim bin. Die Heizkosten teilen wir uns auch. Sein Bankkonto liegt weit im Minus und seine Versicherungen sind auch noch da, bei denen ich aber nicht weiß wie hoch sie sind.

Zu mir: Ich verdiene 1000 Euro Netto monatlich und zahle 250 Miete. Dazu kommt das ich mir Lebensmittel selber kaufe, weis nicht inwiefern das relevant ist. Abzüge habe ich Handy usw. von insgesamt 200 Euro plus Autoversicherung 100€ sind das 300€ also hab ich 450 Euro für mich.

Was kommt da als Sohn auf mich zu??? Mit welcher Anteilnahme muss ich Rechnen???

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  #2  
Alt 19.05.2010, 07:47
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Bis auf die halbe Miete musst Du wahrscheinlich mit keiner "Anteilnahme" rechnen, aber Dein Vater muss sich sehr umstellen.

Alg2 wären für ihn 359€ regelsatz + halbe angemessene Miete.

Von was lebt er denn zur Zeit?
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  #3  
Alt 19.05.2010, 07:50
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also er kriegt ja noch ALG I und das reicht. Er kriegt auch nicht gerade wenig von daher reicht das zum leben wie gesagt ich kauf mir meiner Lebensmitte oft selber.
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  #4  
Alt 19.05.2010, 07:51
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359 Euro das versteh ich aber garnicht. Was mit dem Kredit und der Autoversicherung??? Was ist mit den Autoraten???
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  #5  
Alt 19.05.2010, 07:53
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Dann würde er sicherlich noch den ALG1 Zuschlag in max. Höhe von 160€ bekommen und das wars.

Also 359€ Regelsatz + max. 160€ + halbe Miete.

Kredite und Schulden interessieren beim ALG2 nicht!
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  #6  
Alt 19.05.2010, 07:53
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Mit keiner - Du bist Deinem Vater gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Du wirst die Hälfte der Unterkunftkosten tragen müssen. ermutlich wird es eine Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten für Deinen Vater geben, denn 90 m² sind für 2 Personen reichlich üppig und daher auch vermutlich reichlich teuer. Dann kanst Du Dir überlegen, ob Du dann einen größeren Mietteil übernehmen willst.

Die Kredite Deines Vaters aber werden bei der Berechnung seines ALG II Anspruchs nicht berücksichtigt - und da gibt's dann ein kleines Problem. Er wird max. € 359,00 ALG II bekommen, damit aber laufende Kreditverpflichtungen von € 500,00 abzudecken ist wohl kaum möglich.
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  #7  
Alt 19.05.2010, 07:58
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Falls der Vater ALG II beantragen würde hätte er einen Bedarf von 359 € und Kosten der Unterkunft für eine angemessene Wohnung.
Die jetzige Wohnung mit 90 m2 wäre nicht angemessen.
Wie hoch maximal die Kosten der Unterkunft sein dürfen ist bei der zuständigen Arge zu erfahren.

Ihr wäret eine Haushaltsgemeinschaft wo wegen der Verwandschaftsbeziehung auf Unterstützung vermutet würde der man widersprechen kann.

Schulden werden bei ALG II nicht berücksichtigt. Bei angenommenen 300 € anteiligen Kosten der Unterkunft läge sein Gesamtbedarf bei 659 €, von diesem Betrag gingen alle Einkünfte ab und die positive Differenz wäre in etwa der ALG II Zahlbetrag. Übersteigen die Einkünfte den Bedarf gäbe es kein ALG II.
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  #8  
Alt 19.05.2010, 08:10
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Hm wegen der unpassenden Wohnung kann ich also damit rechnen das er sowie ich ausziehen müssen? Man muss auch dazu noch sagen das zu der Wohnung ein Garten ein Hof und eine Garage dazugezählt werden.

Wenn jetzt im Mietvertrag stehen würde das von der Wohnung nur 45m² Ihn zur verfügung stehen würde das was ändern?
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  #9  
Alt 19.05.2010, 08:16
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Zitat:
Zitat von JonnyRico Beitrag anzeigen
Wenn jetzt im Mietvertrag stehen würde das von der Wohnung nur 45m² Ihn zur verfügung stehen würde das was ändern?
Nein. Die Angemssenheit geht nach Höhe der Warmmiete, nicht der Quadratmeter. Auch ein 45 qm-Luxusappartement kann unangemessen sein.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #10  
Alt 19.05.2010, 08:17
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Nach Warmmiete????? da liegt die ganze wohnung bei ca 600 €....

was wär denn angemessen???
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