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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, nachdem ich ja hier, da und dort meinen Senf zu ähnlichen Themen gegeben habe, auch mal angeeckt bin; hier nun mein (unser) Fall - ohne Interpretation. Ich ALG II, Freundin zog im August 2008 ein - damals noch Krankengeld, dann ALGI, dann ALG II seit August 2009. Zur Wohnsituation: Zweifamilienhaus - Bewohner: Ich, meine Freundin, meine Mutter (Paterre wohnend), die natürlich auch Vermieterin ist. Der Arge lagen zwei Mietverträge vor (meiner und der der Freundin) Folgende Chronologie: Mitte Dezember erster Besuch des Bedarfsermittlungsdienstes-er wurde nicht ins Haus gelassen - der Haushälterin (welche nie in den oberen Räumlichkeiten des Hauses war) meiner Mutter wurden ein paar Fragen gestellt. Von diesem Besuch erfuhr ich erst am 29.01., als ich dem Bedarfsermittlungsdienst Zutritt gewährte. Der Grund des Besuches im Dezember: wie wohnen in einem Zweifamilienhaus drei Personen zusammen? Das Haus ist ein Zweifamilienhaus mit zwei abgeschlossenen Wohnungen, verfügt aber noch über ein ausgebautes Dachgeschoss - von einem Treppenpodest mit Vorraum gehen zwei Zimmer ab. Davon wußte der AD natürlich nichts. Mit dem Einzug der Freundin 2008, die die Wohnung im ersten Stock bewohnte, zog ich in die Dachgeschosswohnung. Formfehler: mein Mietvertrag bezog sich auf die Wohnung im ersten Stock. Ich teilte der Arge nicht mit, daß ich im Haus die Wohnung wechselte. Ich sah dazu keine Veranlassung, weil bei einer Miete von lediglich 260, 00 Euro komplett warm (günstig weil Mutter/sie versteuert natürlich das, was die Wohnung wert ist), änderte sich für micht nichts. Meine Miete ging also weiter an meine Mutter. Der Mietvertrag meiner Freundin lautete auf das Mieten von Räumlichkeiten ( die Arge akzeptierte den Mietvertrag) Für die Arge sah das so aus - zwei voneinander unabhängige ALG II Empfänger = ALG II plus Miete für jeden. Anfang bis Mitte Januar diesen Jahres legten wir unsere Haushalte zusammen. Daß heißt, ich bildete mit meiner Freundin ein BG/eäG. Aus einer Intuition heraus ging es mir nicht schnell genug, dies der Arge mitzuteilen. Am 21. 01. lagen der Arge Änderungsmitteilungen vor. ACHTUNG: zu diesem Zeitpunkt wußte ich noch nichts über einen Besuch des Außendienstes im Dezember. Dann - am 22.01. klingelte der AD bei mir - der konnte von meinen Änderungsmitteilungen noch gar nichts gewußt haben. Über die Sprechanlage teilte ich ihm mit, daß ich für sowas im Moment gar keine Zeit habe. Anwort O-Ton: Das ist aber ganz,ganz schlecht für Sie. Ich legte auf. Na- Angstmache oder kleine Nötigung? Ich bin Jahrgang 54, da juckt mich sowas nicht mehr. O.K. Zettel im Briefkasten - Termin mit AD machen. In der fogenden Woche dann das Übliche - Meldebescheinigungen vorlegen, Mietbescheinigungen vorlegen, Einstellung der Leistungen an mich und meine Freundin bis zur Volage der Unterlagen. Neuer Mietvertrag (wir beide) - Arge nahm Zahlung der Leistungen Mitte Februar wieder auf Dann AD Termin am 29.01. - Wir zusammen in der Wohnung im ersten Stock - Änderungsmitteilungen liegen der Arge vor, sagte ich. Unterlagen wurden eingereicht. Der AD schaute sich alles so an - das Dachgeschoss. Ich erklärte ihm die Wohnsituation vor Mitte Januar. Logisch - durch das Zusammenlegen zweier Haushalte zu einem in einem Haus wie unserem ändern sich Nutzungen von Räumlichkeiten, sodaß am Tag der Inaugenscheinnahme für so manchen die Wohnsituation vor dem Tag X nicht mehr im Detail nachvollziehbar ist. Ende vom Lied - der Außendienst nahm es mir nicht ab, daß ich im Dachgeschoss wohnte. Rückforderungen an meine Freundin seit Beginn ihres ALG II. Einreichung von Bescheiden ihrerseits über Krankengeldbezug, ALG I. Warum ist klar - danach kommt die "Rechnung" für mich. Die Arge unterstellt die BG seit dem Einzug meiner Freundin. Rechtsanwalt ist eingeschaltet - parallel legte ich der Arge die Erklärung eines Zeugen vor, welcher mich in der Zeit von August 2008 bis Dezember 2009 in den Zimmern des Dachgeschosses besuchte. Ein Telefonat mit meinem SB zwischendurch (der rief an, nachdem ein Ticket geschrieben wurde) ergab, daß auch meine Homepage recherchiert wurde. Das hat er zwar schön ausgebaut - allerdings belanglos in meinen Augen, da ich weiß wovon ich spreche. Alles steht und fällt mit der Bewohnung des Dachgeschosses. Ich habe da gewohnt - damit entfallen automatisch die Argeinterpretationen der Homepage (ich weiß das). Worauf ich gespannt bin - der Bericht des Außendienstes - Rechtsanwalt nimmt ja Akteneinsicht. Er sagt zwar - den Bericht ignorieren wir - gespannt auf den Inhalt bin ich aber trotzdem. |
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#2
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| Ist wohl alles im Zweifel eine Beweisfrage. ARGE kann nicht beweisen, dass Deine Aussage bzw. Aussage Deiner Freundin falsch ist. Du aber kannst zusätzlich Deine Mutter und die Haushälterin als Beweis anführen. Letztere kam zwar nicht in die oberen Etagen, wußte aber mit Sicherheit doch, wer wo wohnte. Ich könnte da erstmal ziemlich ruhig schlafen - Akteneinsicht ist natürlich sinnvoll und nötig. |
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#3
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| Verworrene Geschichte die da der TE auftischt. Ich jedenfalls steige auch nach zweimaligem Durchlesen nicht durch und die ARGE wird wohl auch nicht durchsteigen. Zumal der TE alles unternommen hat den Sachverhalt nicht darzustellen. Interessant die Ausführungen zur "Homepage": Zitat:
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#4
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| @mpumpe Sachverhalt: getrennte Haushalte. Punkt! Homepage: ich schrieb es schon mal - Arge versucht, Fotos, die mich mit meiner Freundin Arm in Arm zeigen, als BG oder eäG zu interpretieren. Fotos aus 2007, die ja eine "BG" schon vor 2008 vermuten lassen. Komisch nur - daß in 2007 meine Freundin noch nachweislich in einem anderen Bundesland lebte. Möchtest du noch mehr hören über die "Beweisführung" der Arge? Ist dann aber genauso lächerlich. Wie doof muß jemand sein, der sowas der Arge abnimmt? |
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#5
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| Na dann ist doch alles klar, da fehlt es sicher an Beweiskraft. |
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#6
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| Beweiskraft? Der Mietvertrag weist aus daß der TE und die Freundin im August in die zweite Wohnung des der Mutter des TE gehörenden Zweifamilienhauses in den ersten Stock gezogen sind. Die Mutter wohnt im Erdgeschoß. Der TE hat es vermieden daß der nunmehr entdeckte 'Formfehler' zeitnah verifiziert werden konnte in dem er den Zutritt des ED im fraglichen Zeitraum verweigerte. Es bleibt m.E. daher bei einer Bewertung auf der Basis der im August eingereichten vertraglichen Gegebenheiten. |
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#7
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| @ mpumpe Das ist so nicht richtig - es lagen der Arge zwei Mietverträge vor, wovon einer sich auf die Wohnung im ersten Stock bezog und der andere auf Räumlichkeiten im Haus. Als der AD auf Termin bei mir war - da wohnten wir bereits zusammen im ersten Stock. Der Arge lagen bereits Änderungsmitteilungen vor sowie der neue Mietvertrag, in dem die alten Mietverträge zum 01.02. als nichtig erklärt wurden. So - ich erklärte dem AD die Wohnsituation vor dem 15.01. und zeigte ihm das Dachgeschoss. Klar - die Räume sehen nun anders aus - kein Kühlschrank, kein Herd, etc., in einem der Räume wurden Dinge einfach reingestellt (muß mal aufgeräumt werden). So - jetzt ging der AD hin und bezeichnete die Räume im Dachgeschoss als "unbewohnbar". Interessante Frage von mir - "unbewohnbar" zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme oder generell "unbewohnbar" - generell ist Blödsinn. Also - der AD konnte nur eine Momentaufnahme machen. Meiner Meinung nach stört die Arge Folgendes: 21.01. unsere Erklärung der BG/eäG; 22.01. Hausbesuch von mir abgewiesen; 29.01. Hausbesuch stattgegeben. Und jetzt? Der SB warf mir am Telefon ja vor, daß ich nie die BG erklärt hätte, wenn ich nichts von Hausbesuch der Arge gewußt hätte. Da hat er Pech gehabt - weil dies hat keine Aussagekraft. Klar - schon komisch - ich erkläre die BG und eäG und fast parallel versucht der AD zu ermitteln. Reiner Zufall - sage ich - und Zufälle; die gibt es. Frage - was ist eigentlich mit meinem Zeugen, der mich öfters im Dachgeschoss besuchte? |
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#8
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| Die Miete für 2 "unbewohnbare" Zimmer im Dachgeschoss ist 260 EUR? Diesselbe Höhe wurde gezahlt für die vollqualifizierte Wohnung im 1.OG ? ...sonderbar... |
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#9
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| nach über einem Jahr sollte das Problem erledigt sein... |
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