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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 22.05.2009, 15:35
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Standard untermietvertrag und gruende fuer verantwortungs-und einstehensgemeinschaft

hallo zusammen,
ein paar kurze fragen zum antrag. ich habe jetzt schon soviel gelesen und dennoch bleiben fragen...
ich war laengere zeit im ausland, habe deshalb keinerlei anstellung gehabt in den letzten 18 monaten und somit keinerlei rentenversicherung bezahlt. die frage nach der rentenversicherung kann ich also nur mit nein beantworten, doch bin ich gleichzeitig auch davon befreit?
mein partner ist amerikaner, hat auch keinerlei anspruch auf unterstuetzung, und wir leben seit mitte des monats in einer haushaltsgemeinschaft zusammen. in der anlage VE kann ich alles mit nein ankreuzen und doch weiss ich nicht, wie ich begruenden kann dass wir in keiner verantwortungs-und einstehensgemeinschaft leben.

ich bin im achten monat schwanger. bin ich demnach alleinerziehend wenn jeder fuer seine kosten selbst aufkommt und wir sozusagen unser zusammensein ersteinmal pruefen muessen um herauszufinden ob es funktioniert. wir leben von ersparnissen.
wir wohnen jetzt in einem haus zur untermiete dass von einer dreikoepfigen familie normalerweise genutzt wird, diese aber fuer laengere zeit ins ausland gingen. das haus ist fuer den antrag als angemessende groesse zu gross und die kosten wahrscheinlich zu hoch. im untermietvertrag ist die groesse allerdings nicht erwaehnt. was koennen wir also machen. kann ich dies in der gesamtgroesse des hauses und im wohnflaechenanteil unterscheiden vielleicht mit zusatzerklaerung das 2 der zimmer von uns gar nicht genutzt werden? muss ich einen neuen untermietervertrag aufstellen?
ich hoffe jemand kann mir helfen...
danke
sabina
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  #2  
Alt 22.05.2009, 15:52
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Ist das Kind von ihm?

Wenn ja ist alles hinfällig und ihr seid schon jetzt eine Bedarfsgemeinschaft.
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  #3  
Alt 22.05.2009, 20:03
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ja, es ist von ihm aber es ist ja noch nicht geboren und eine der gruende fuer eine bedarfsgemeinschaft ist ein gemeinsames kind.
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  #4  
Alt 22.05.2009, 20:31
Benutzerbild von Mandy
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Ihr erwartet ein gemeinsames Kind. Das reicht aus, um Euch als BG einzustufen. Er ist Dir auch ab 6 Wochen vor der Geburt zum Unterhalt verpflichtet.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 23.05.2009, 12:56
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als amerikaner hat er allerdings keinerlei moeglichkeit hier zu arbeiten. d.h. er lebt von ersparnissen und kann mich daher nicht voll unterstuetzen. gibt es daher irgentwelche sonderregelungen die es mir ermoeglichen aus dieser offenbar besonderen situation das beste zu machen? in einem anderen forum hat man mir gesagt wir seihen auf jeden fall eine haushaltsgemeinschaft, deswegen bin ich ein wenig verwirrt, denn somit muss ich meinen antrag neu ausfuellen und dementsprechend andere anlagen.
kann mir auch jemand helfen in bezug auf meine gestellte fraege des untermietvertrages und den damit einhergehenden schwierigkeiten?
ich bin dankbar fuer jede hilfe da ich mich ziemlich alleine mit diesem papierberg fuehle...
gruesse
sabina
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  #6  
Alt 23.05.2009, 13:28
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von sabina Beitrag anzeigen
als amerikaner hat er allerdings keinerlei moeglichkeit hier zu arbeiten. d.h. er lebt von ersparnissen und kann mich daher nicht voll unterstuetzen.
Und auf welcher Grundlage ist sein Aufenthalt hier, Urlaub oder wie?

Zitat:
in einem anderen forum hat man mir gesagt wir seihen auf jeden fall eine haushaltsgemeinschaft,
Das auf jeden Fall, hinzu kommt eben noch, das er dir und dem Kind nach der Geburt zum Unterhalt verpflichtet ist. Dagegen spricht auch nicht sein Status als US-Bürger.

Zitat:
kann mir auch jemand helfen in bezug auf meine gestellte fraege des untermietvertrages und den damit einhergehenden schwierigkeiten?
Da wirst du abwarten müssen, was die Arge zu dem Untermietvertrag sagt, ggf. wird der Hauptmieter noch seinen Mietvertrag vorlegen müssen.
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Stichworte
haushaltsgemeinschaft, kdu..., rentenversicherung, untermietvertrag

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