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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 20.09.2009, 23:12
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Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 2
Standard Unterkunftsproblematik

Hallo,
ich bin neu im Forum und würde gerne mehr Informationen bzgl. folgender Situation erfahren:

Herr S. hat sein Uni-Abschluß erfolgreich gemacht und hat aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage noch keine Stelle gefunden und hat ALGII beantragt. Er muss zudem aus seinem Studentenwohnheim bis zum Ende des Monats ausziehen und sich eine neue Unterkunft suchen. Während seines Studiums hat er eine Austauschstudentin aus Japan kennen und lieben gelernt und sich mit ihr das Zimmer im Studentenwohnheim geteilt.

Kann er mit ihr in eine Wohnung ziehen oder wäre die Austauschstudentin rechtlich für Herr S. finanziell verantwortlich? D.h. wären die beiden eine Bedarfsgemeinschaft?

Die junge Japanerin hat vor dem Studium in der BRD lange gearbeitet und finanziert ihren Lebensunterhalt durch ihr mageres Erspartes, welches von der Familie aus Japan regelmäßig überwiesen wird.

Für konstruktive Beiträge bin ich sehr dankbar!!!
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  #2  
Alt 21.09.2009, 06:36
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Wenn sie ein Paar sind, dann bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 21.09.2009, 08:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 2
Standard

Ok, Bedarfsgemeinschaft.
Die gute Frau aus Japan hat 300€ im Monat.
Nehmen wir an die Warmmiete für 47qm beträgt 370€.
Was von der Miete würde übernommen?
Wieviel ALGII würde Herr S. bekommen?
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  #4  
Alt 21.09.2009, 09:08
Benutzerbild von jette
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Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.665
Standard

Der Bedarf liegt bei ihm bei 323 € Regelleistung und der hälftigen Unterkunftskosten.
__________________
Jette
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  #5  
Alt 21.09.2009, 14:04
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Zitat:
finanziert ihren Lebensunterhalt durch ihr mageres Erspartes, welches von der Familie aus Japan regelmäßig überwiesen wird.

Die Frage ist: Wie hoch ist das "magere Ersparte"?

Turtle
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