Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 13.03.2010, 15:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2010
Beiträge: 1
Standard Unterhaltspflicht des Sohnes für die Mutter

Hallo Forum,

Bei einer Bekannten von mir droht in naher Zukunft Hartz 4. Deren 20jähriger Sohn wohnt noch bei seiner Mutter und befindet sich in der Ausbildung, das Einkommen beträgt einige Hundert Euro. Aufgrund einer Erbschaft besitzt er aber ein gewisses Barvermögen.

Falls die Mutter tatsächlich in Hartz 4 fallen sollte, kann dann das Vermögen des Sohnes zum Lebensunterhalt der Mutter herangezogen werden? Würde sich ggf. etwas ändern, wenn der Sohn bei der Mutter ausziehen würde oder das Vermögen in Form einer (vermieteten oder selbstgenutzten) Immobilie angelegt werden würde?

Viele Grüße
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.03.2010, 16:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Der Sohn ist seiner mutter nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Einer evtl. angenommen Unterhaltsleistung kann er widersprechen.
Er muß natürlich die hälfte der Miete tragen, genauso seinen Lebensunterhalt.
Der Mutter steht normal ihr Regelsatz und die halbe Miete zu.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.03.2010, 16:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.209
Standard

Nein, kann nicht herangezogen werden wenn der Sohn das Vermögen nicht von der Mutter geerbt hat.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 13.03.2010, 17:02
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Kind 20, in Ausbildung, lebt bei der Mutter, es gibt Kindergeld.

Dieses Kindergeld würde dann der Mutter als Einkommen zugerechnet, da es das Kind auf Grund seines Vermögens nicht selbst benötigt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Eltern Mutter und Oma leider kürzlich verstorben - Darf auf den Erbteil verzichtet werden ? mirko Grundsicherung - Sozialhilfe 8 03.02.2010 15:05
Mietteilung einer Whg. mit der Mutter JAMY Kosten der Unterkunft 9 03.12.2009 07:39
Wieviel Geld steht mir zu? (Wohl belogen von eigener Mutter) Wolkenschloss Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 13 25.02.2009 18:00


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:44 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0