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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 27.05.2009, 14:40
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Standard Unterhalt vom Kind?

Hallo
Ich hab diese Frage schon in einem anderen Forum gestellt, aber vielleicht ist hier ja jemand schneller...

Also:
Ich habe Folgende Gegebenheiten:

-Ich (22) musste aufgrund Trennung vom Freund kurzfristig aus unserer (okay eher "seiner") Wohung ausziehen.
- Nun will ich kurzfristig und nur übergangsweise, bis ich ne gescheite bezahlbare Wohnung gefunden habe, wieder zurück zu meinen Eltern (also mich auch zur gleichen Adresse melden; ist ein Mehrfamilienhaus)
-meine Eltern bekommen beide Hartz 4 (also es arbeitet niemand von den beiden)
-Ich habe einen VollzeitJob das heißt ich kann vollkommen für mich selber sorgen! (ca. 1.150 € netto)

Nun meine Frage:

1. Bekommt das Arbeitsamt das zwangsläufig mit wenn ich mich auf die gleiche Adresse melde? (Wie gesagt ist ein Mehrfamilienhaus. ich "könnte" ja auch ne eigene Wohnung im gleichen Haus haben )

2. Wenn ja, muss ich meinen Eltern "Unterhalt" zahlen? (Also wird von meinem Einkommen etwas angerechnet? Ich würde nämlich gerne so viel Geld zur Seirte legen wie nur möglich dass ich schnell ne eigene Wohnung und Möbel haben kann..hab nämlich nix )

Vielen Dank im Vorraus
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  #2  
Alt 27.05.2009, 14:50
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Ort: Dortmund
Beiträge: 979
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Die Miete wird dann auf drei Personen aufgeteilt, d.h. die ARGE zahlt für deine Eltern beispielsweise statt wie bisher 450 € Miete nur noch 300 €. Deinen Anteil musst du dann deinen Eltern abgeben. Ansonsten ändert sich aber nichts, obwohl du natürlich ein bis´chen was zum Lebensunterhalt dazusteuern solltest.

Andi
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  #3  
Alt 27.05.2009, 15:03
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Beiträge: 2
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Also wird das nur an der Miete angerechnet sonst nix?
(Das ich selber so noch was abegeben sollte is mir auch klar mir gings nur rein um das was vom Arbeitsamt kommen könnte)
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  #4  
Alt 27.05.2009, 16:40
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Beiträge: 979
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Ja, sobald du einziehst erhalten deine Eltern nur noch 2/3 der Miete von der ARGE. Es sollte also schon gemeldet werden.

Andi
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  #5  
Alt 31.05.2009, 06:54
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Beiträge: 1
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Hallo,
meine Frage:
und wie sieht das mit den Kosten für Heizung und WW
aus, wird das auch gedrittelt.

Danke
wolalo
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  #6  
Alt 31.05.2009, 08:03
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Ja, natürlich.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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