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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo! Nach vielem googeln hab ich immer noch keine endgültigen Infos zu ALG 2 gefunden. Ausgangssituation: Ich selbst verdiene momentan noch 1050 € netto, aber unser Betrieb wird in 2-3 Monaten geschlossen, ein genauer Termin folgt Ende des Monats. Meine Freundin ist ab morgen arbeitslos und hat bisher ca. 900 € monatlich verdient. Wir leben seit einem Jahr in einer gemeinsamen Wohnung. Kosten 740 € Warmmiete, davon 520 € kalt. ALG 1 hat meine Freundin beantragt, ist aber noch nicht bearbeitet. Bei der ARGE wurde meiner Freundin gesagt, dass es keinen Sinn machen würde ALG 2 zu beantragen, da sie vermutlich keinen Anspruch hätte. Ich muss gestehen, mit dem Rechner komme ich nicht so ganz klar. Laut mehreren Internetseiten würden uns 620 € Regelsatz + Miete zustehen. Auch wenn der Mietzuschlag angemessen sein muss (die Wohnung ist ja nicht gerade billig) würde das ja bedeuten, dass wir mehr Geld hätten als bislang beim arbeiten ![]() Wie setzt sich denn die Berechnung mit Regelsätzen usw. zusammen und wann sollten wir bzw. ich ALG 2 beantragen? Vielleicht erst wenn ich auch ALG 1 beantragt habe oder vorher? Für ALG2 muss man ja erwerbsfähig und hilfsbedürftig sein. Nur ab wann ist man hilfsbedürftig? |
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#2
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| Wenn ein Anspruch auf ALG I besteht, dann müsst Ihr den Bescheid erstmal abwarten und könnt dann erst rechnen, ob noch ergänzend ALG II möglich ist. Alternative wäre dann auch Wohngeld.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Ich glaub Du hast da was falsch verstanden. Euch würden zustehen: 323€ Regelsatz Du 323€ Regelsatz Freundin 740€ Warmmiete (die aber höchstwahrscheinlich viel zu teuer für 2 ist und max. 6 Monate lang voll übernommen wird) _____________________________ 1386€ ALG2 Von diesen 1386€ wird dann aber ALG1 voll(bis auf 30€ Versicherungspauschale) und Erwerbseinkommen nach Abzuges des Freibetrages abgezogen. Und das Ergebnis dieser Rechnung würde Euch als ALG2 ausgezahlt werden. |
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