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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 14.08.2009, 10:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2009
Beiträge: 1
Standard Unklar ob und wieviel ALG II

Hallo!

Nach vielem googeln hab ich immer noch keine endgültigen Infos zu ALG 2 gefunden. Ausgangssituation:

Ich selbst verdiene momentan noch 1050 € netto, aber unser Betrieb wird in 2-3 Monaten geschlossen, ein genauer Termin folgt Ende des Monats.
Meine Freundin ist ab morgen arbeitslos und hat bisher ca. 900 € monatlich verdient. Wir leben seit einem Jahr in einer gemeinsamen Wohnung. Kosten 740 € Warmmiete, davon 520 € kalt. ALG 1 hat meine Freundin beantragt, ist aber noch nicht bearbeitet.

Bei der ARGE wurde meiner Freundin gesagt, dass es keinen Sinn machen würde ALG 2 zu beantragen, da sie vermutlich keinen Anspruch hätte.

Ich muss gestehen, mit dem Rechner komme ich nicht so ganz klar. Laut mehreren Internetseiten würden uns 620 € Regelsatz + Miete zustehen. Auch wenn der Mietzuschlag angemessen sein muss (die Wohnung ist ja nicht gerade billig) würde das ja bedeuten, dass wir mehr Geld hätten als bislang beim arbeiten

Wie setzt sich denn die Berechnung mit Regelsätzen usw. zusammen und wann sollten wir bzw. ich ALG 2 beantragen? Vielleicht erst wenn ich auch ALG 1 beantragt habe oder vorher? Für ALG2 muss man ja erwerbsfähig und hilfsbedürftig sein. Nur ab wann ist man hilfsbedürftig?
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  #2  
Alt 14.08.2009, 10:19
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Wenn ein Anspruch auf ALG I besteht, dann müsst Ihr den Bescheid erstmal abwarten und könnt dann erst rechnen, ob noch ergänzend ALG II möglich ist. Alternative wäre dann auch Wohngeld.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 14.08.2009, 10:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.307
Standard

Ich glaub Du hast da was falsch verstanden.

Euch würden zustehen:

323€ Regelsatz Du
323€ Regelsatz Freundin
740€ Warmmiete (die aber höchstwahrscheinlich viel zu teuer für 2 ist und max. 6 Monate lang voll übernommen wird)
_____________________________

1386€ ALG2

Von diesen 1386€ wird dann aber ALG1 voll(bis auf 30€ Versicherungspauschale) und Erwerbseinkommen nach Abzuges des Freibetrages abgezogen.

Und das Ergebnis dieser Rechnung würde Euch als ALG2 ausgezahlt werden.
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