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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo liebe Comunity, meine Freundin (Bezieherin von Hartz 4) und ich (ab Juli arbeitslos gemeldet) würden gern zusammen ziehen. Ein konkretes Wohnungsangebot liegt uns schon vor.Also sind wir mit diesem Anliegen zur Arge gegangen, um uns deren "Segen" zu holen. Jedenfalls lehnten diese den Umzug ab, da für meine Freundin kein Umzugsgrund bestehen würde, solange ich noch nicht bei der Arge gemeldet bin. Mietgarantie würde also durch die Arge nicht erteilt werden. Jetzt haben wir erfahren, dass wir auch ohne deren Einverständnis den Umzug vollziehen könnten, weil die Arge die momentane Miete meiner Freundin weiter zahlen müsste. Da diese Miete die der neuen Wohnung entspricht, würden wir also keinen Verlust machen. Der Vermieter besteht nur auf einen entsprechenden Nachweis, dass die Arge die alte Miete weiterzahlt. Ist die Arge, zu dieser Weiterzahlung, wirklich verpflichtet? Ist es möglich, dass wir das auch irgendwo schriftlich kriegen? Vielen Dank im Voraus |
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#2
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| Steht so im Gesetz: § 22 SGB II "1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. ..."
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Öhm würde die Arge die Miete nicht durch 2 teilen? |
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