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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Huhu, Vorweg: Mein Freund und ich heiraten am 28.04.2011,und unser Nachwuchs kommt Ende August.Momentan beziehen wir beide ALG II & wohnen in Schleswig-Holstein.Ich habe hier einige Fragen und hoffe, dass mir sie jemand beantworten kann. -Wie kommt es, dass wir einen Bescheid bekommen haben, dass wir zum 01.07. umziehen dürfen, obwohl überall im Internet geschrieben steht "ab dem 7. Monat"? Ich bin dann ja Anfang 8. Wird da nicht berücksichtigt, dass man 40 Wochen schwanger ist? -Die Frage zuvor bringt mich auf die Zweite: Wenn wir eine Wohnung gefunden haben, die von der qm-Zahl für 3 Personen passt (74,23qm),die leicht über dem Regelsatz liegt (520€),ist das ja eigentlich okay. Die Wohnung wäre sofort frei, aber die neue Vermieterin würde sie für uns bis zum 01.06. zurückhalten und uns auch helfen für unsere jetzige einen Nachmieter zu finden (Sie fand uns sympathisch und wollte sowieso gern, dass dort ein Pärchen mit Kind einzieht).Jetzt ist die Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass das Amt uns einen Monat vorher in die Wohnung lässt? Man muss dazu sagen, dass es in der Stadt wo wir wohnen, es wirklich schwer ist, Wohnungen die von der Größe und vom Preis passen, zu finden. Außerdem wäre es ja blöd, wenn mein Mann wieder arebitet nochmal umzuziehen, weil wir gezwungen sind eine andere Wohnung zu nehmen, wegen einem Monat. Ich hab gelesen ,es gibt eine Art "Ausnahmeregelung" die man bis zu 6Monaten beantragen kann, der Artikel war aber sehr unverständlich. Kann mir jemand weiterhelfen? |
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#2
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| Ihr könnt jederzeit umziehen. Da die neue Wohnung anscheinend eh unangemessen ist, wird es auch keine Hilfe für Kaution usw. geben, so dass ihr sowieso in eigener Verantwortung umzieht. Turtle |
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#3
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| Also: wir dürfen bis zu 75 qm haben. (also ist die wohnung angemessen). Wir dürfen auch leicht über dem regelsatz(hier sind es 500€) liegen. Es geht mir darum, ob es eine "Übergangslösung" für einen Monat gibt. Im Prinzip ist die Wohnung von den Kosten her genau im Rahmen für 3 Personen. |
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#4
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| Wer sagt, dass man über der Angemessenheitsgrenze liegen darf? Wenn dem so wäre, wozu gibt es eine Grenze? Und wo ist dann die Grenze der Grenze? 2 Euro drüber, 5 Euro drüber, 10? 20? Das solltest du dir dann aber schriftlich geben lassen. Genauso, wie das Amt natürlich einem früheren Umzug zustimmen muss. Turtle |
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#5
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| Also, wir haben hier beim Dienstleistungszentrum (so heißt das hier vor Ort), nachgefragt. Es sieht so aus: ausschlagebend ist vor allem die Größe der Wohnung, d.h. selbst wenn wir eine Wohnung mit z.B. 80qm finden, die 500€ warm kosten würde, würden die sie nicht übernehmen, weil größere Fläche = größere Heizkosten/Betriebskosten. Uns wurde gesagt, dass wenn die Wohnung in der zulässigen Größe ist, dass man einen "kleinen Handlungsspielraum" hat. Bei Bekannten und Freunden wurde es so erklärt: Da man bis zu 30€ dazu bekommen kann (sei es durch sonstige Einkünfte), ohne dass sie angerechnet werden dürfen, kann man bis zu 30€ mehr bewilligt bekommen, in sofern die qm-Zahl nicht über der angegebenen Grenze liegt. Ja, wir haben heute ca. 4538254837 mal versucht unsere zuständige Arge-Mitarbeiterin zu erreichen, um einmal nach zu fragen , ob es eine Möglichkeit bezüglich des einen Monats gibt. Des weiteren haben wir heute erfahren, dass wenn das Amt dem früheren nicht Umzug zustimmt, dass wir durch familiäre Unterstützung einmal doppelt Miete zahlen könnten. Können die uns so etwas verbieten? |
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#6
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| Das kommt mir alles sehr diffus vor. Es gibt Mietobergrenzen. Die sind dazu gedacht, dass man diese einhält, sonst bräuchte man sie nicht. Also wenn die Wohnung zu teuer ist (egal wieviel) dann werden keine Nachzahlungen von den Betriebskosten (auch Heizkosten) übernommen. Außerdem werden keine Kaution und keine Umzugskosten gezahlt. Ich würde mir das sehr genau überlegen. Das mit den 6 Monaten ist genau andersherum gedacht. Wenn man bereits in einer Wohnung wohnt, die zu groß und zu teuer ist, hat man 6 Monate Zeit, sich eine angemessene Wohnung zu suchen. Solange wird die teuere Miete übernommen. |
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