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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Umzug, Bedarfgemeinschaft, WG- Gründung Hallo, ich und mein Sohn beziehen seit einem halben Jahr Arbeitslosengeld II und bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Da meine derzeitige Miete für 2 Zimmer mit 640 Euro warm unangemessen ist, werden wir uns eine neue Wohnung suchen müssen. Ein guter Bekannter von mir lebt in Scheidung und hat mir angeboten mit mir und meinem Sohn eine WG zu gründen und die Kosten der Miete die meine angemessenen 444 Euro übersteigen, zu übernehmen. Die Wohnung kostet für 4 Zimmer ( 2 würden von ihm bezogen ) knapp 800 Euro warm. Wird dieses Vorhaben von der ARGE unterstützt werden? Und werden anfallende Kaution, evtl. Provision, Umzugs- und Renovierungskosten zumindest anteilig für mich und mein Kind übernommen? Vielen Dank für baldige Antworten! |
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#2
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| Gehen tut alles. Sei aber gefasst, dass das Amt spätestens nach einem Jahr kommt und was von "Bedarfsgemeinschaft" faselt. Turtle |
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#3
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| Vielleicht nicht nach einem Jahr sondern sofort. Es ist ein Kind im Haus. |
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#4
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| Ach so, mein Sohn ist 19 und natürlich kein gemeinsames Kind...-warum wird mir eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt werden? Und wie kann ich glaubhaft machen das dies keine ist? |
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#5
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| Ach so..mein Sohn ist 19, also kein Kind mehr. Wie kann mir eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt werden und wie muss ich glaubhaft machen dass das keine ist und sein wird? |
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#6
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| Weil lt. Gesetz spätestens nach einem Jahr Zusammenleben das Amt das vermuten darf. Und es zu widerlegen, besonders, wenn die Lebenserfahrung eigentlich eher zeigt, dass jemand, der sich gerade frisch scheiden lässt am ehesten zum neuen Partner zieht: das würde ich als schwierig bezeichnen. Turtle |
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#7
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| Die Merkmale einer Bedarfgemeinschaft müssen aber doch bestehen um als solche zu gelten? Getrennte Zimmer, getrennte Kassen, nicht verwandt und keine Beziehung zu einander müssten doch als Merkmale einer WG ausreichen. Oder? |
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#8
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| Das wird das Amt dann ggf. prüfen. Aber Ärger und Probleme habt ihr erstmal. Garantiert. Seien wir doch mal ehrlich. Wenn mir jetzt jemand sagt: "Du, der X... hat sich von seiner Frau getrennt und ist zu der Y... gezogen.", dann vermute ich doch erstmal, dass Y.... der Grund der Trennung ist. Und bedenke: dort im Amt sitzen auch nur ganz normale Menschen, die ganz normale Gedankengänge haben... Turtle |
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#9
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| ganz normale Menschen sollten doch aber auch ganz normal denken können und keine Paroanoia am laufen haben...ich habe KEINE Leibesbeziehung zu meinem Mitbewohner in spe...und kann mir das auch nie vorstellen. Aber ich habe das schon verstanden. |
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#10
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| Ich betrachte mich auch als normalen Menschen. Wenn ich mir jetzt vorstellen würde, dass ich mich von meinem Mann trenne und mir eine eigene Wohnung miete... Ich würde nie auf die Idee kommen, mit jemandem zusammen zu ziehen. Was hätte ich davon? Wieder einer, auf den ich Rücksicht nehmen müsste, mit dem ich mich in die Wolle bekomme, weil vors Klo gepi... wurde, die Küche aussieht wie Schwein, mit Straßenschuhen durch den Flur gelaufen wurde, der mir das Bad besetzt, wenn ich grad reinwill usw... Da würde ich doch glatt anstelle der 4 Raumwohnung, von denen mir letztendlich ja nur 2 zur Verfügung stehen, halt gleich eine 2 Raumwohnung für meinen Sohn und mich alleine nehmen. Welches Argument spricht denn für eine WG? Ich kann keins finden. Turtle |
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| Stichworte |
| bedarfsgemeinschaft, umzug, wg- gründung |
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