Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.06.2011, 18:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2011
Beiträge: 8
Standard Umzug, Bedarfsgemeinschaft, WG- Gründung

Umzug, Bedarfgemeinschaft, WG- Gründung


Hallo,

ich und mein Sohn beziehen seit einem halben Jahr Arbeitslosengeld II und bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Da meine derzeitige Miete für 2 Zimmer mit 640 Euro warm unangemessen ist, werden wir uns eine neue Wohnung suchen müssen.
Ein guter Bekannter von mir lebt in Scheidung und hat mir angeboten mit mir und meinem Sohn eine WG zu gründen und die Kosten der Miete die meine angemessenen 444 Euro übersteigen, zu übernehmen.
Die Wohnung kostet für 4 Zimmer ( 2 würden von ihm bezogen ) knapp 800 Euro warm.

Wird dieses Vorhaben von der ARGE unterstützt werden? Und werden anfallende Kaution, evtl. Provision, Umzugs- und Renovierungskosten zumindest anteilig für mich und mein Kind übernommen?

Vielen Dank für baldige Antworten!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 23.06.2011, 18:57
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Gehen tut alles. Sei aber gefasst, dass das Amt spätestens nach einem Jahr kommt und was von "Bedarfsgemeinschaft" faselt.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 23.06.2011, 19:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.209
Standard

Vielleicht nicht nach einem Jahr sondern sofort. Es ist ein Kind im Haus.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 23.06.2011, 19:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2011
Beiträge: 8
Standard

Ach so, mein Sohn ist 19 und natürlich kein gemeinsames Kind...-warum wird mir eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt werden? Und wie kann ich glaubhaft machen das dies keine ist?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 23.06.2011, 19:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2011
Beiträge: 8
Standard

Ach so..mein Sohn ist 19, also kein Kind mehr. Wie kann mir eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt werden und wie muss ich glaubhaft machen dass das keine ist und sein wird?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 23.06.2011, 19:16
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Weil lt. Gesetz spätestens nach einem Jahr Zusammenleben das Amt das vermuten darf. Und es zu widerlegen, besonders, wenn die Lebenserfahrung eigentlich eher zeigt, dass jemand, der sich gerade frisch scheiden lässt am ehesten zum neuen Partner zieht: das würde ich als schwierig bezeichnen.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 23.06.2011, 19:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2011
Beiträge: 8
Standard

Die Merkmale einer Bedarfgemeinschaft müssen aber doch bestehen um als solche zu gelten? Getrennte Zimmer, getrennte Kassen, nicht verwandt und keine Beziehung zu einander müssten doch als Merkmale einer WG ausreichen. Oder?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 23.06.2011, 19:38
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Das wird das Amt dann ggf. prüfen. Aber Ärger und Probleme habt ihr erstmal. Garantiert.

Seien wir doch mal ehrlich. Wenn mir jetzt jemand sagt: "Du, der X... hat sich von seiner Frau getrennt und ist zu der Y... gezogen.", dann vermute ich doch erstmal, dass Y.... der Grund der Trennung ist. Und bedenke: dort im Amt sitzen auch nur ganz normale Menschen, die ganz normale Gedankengänge haben...

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 23.06.2011, 21:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2011
Beiträge: 8
Standard

ganz normale Menschen sollten doch aber auch ganz normal denken können und keine Paroanoia am laufen haben...ich habe KEINE Leibesbeziehung zu meinem Mitbewohner in spe...und kann mir das auch nie vorstellen. Aber ich habe das schon verstanden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 23.06.2011, 21:50
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Ich betrachte mich auch als normalen Menschen. Wenn ich mir jetzt vorstellen würde, dass ich mich von meinem Mann trenne und mir eine eigene Wohnung miete... Ich würde nie auf die Idee kommen, mit jemandem zusammen zu ziehen. Was hätte ich davon? Wieder einer, auf den ich Rücksicht nehmen müsste, mit dem ich mich in die Wolle bekomme, weil vors Klo gepi... wurde, die Küche aussieht wie Schwein, mit Straßenschuhen durch den Flur gelaufen wurde, der mir das Bad besetzt, wenn ich grad reinwill usw...

Da würde ich doch glatt anstelle der 4 Raumwohnung, von denen mir letztendlich ja nur 2 zur Verfügung stehen, halt gleich eine 2 Raumwohnung für meinen Sohn und mich alleine nehmen.

Welches Argument spricht denn für eine WG? Ich kann keins finden.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bedarfsgemeinschaft, umzug, wg- gründung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend Frage zu Bedarfsgemeinschaft und Umzug Dudu Hartz IV 4: U 25 2 09.02.2011 11:31
Antrag auf Umzug wegen Geburt - abgelehnt Anna21 Kosten der Unterkunft 18 20.09.2010 17:21
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Umzug in einer anderen Stadt und neu gründung einer Bedarfsgemeinschaft. Firevison Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 3 06.05.2010 09:42
Sonderfall? Umzug vor Abmeldung aus der Bedarfsgemeinschaft Tina10777 Kosten der Unterkunft 4 20.01.2010 19:14
Alleinerziehend / Alleinstehend Umzug aus Bedarfsgemeinschaft MiKro Kosten der Unterkunft 2 03.12.2009 11:37


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:40 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0