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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 10.07.2009, 13:08
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Beiträge: 2
Standard U25 wohne bei meiner Mutter, mein Freund wohnt seit 3 Monaten hier

Hallo,

ich war heute bei der Arge mit meinem Freund, der für sich Hartz 4 in Anspruch nehmen will/muss.

Mein Freund wohnt offiziell in einer anderen Stadt als ich, dadurch dass
er aber keinerlei finanzielle Mittel hat um ständig mit der SBahn hin und her zu gondeln ist er die meiste Zeit bei mir.
Ich selbst bin 23, ausbildungssuchend, wohne mit meiner Mutter in einer kleinen 3 Zimmer Wohnung zusammen und habe selber kein Verdienst, bekomme von ihr lediglich ein bisschen Taschengeld.

Jetzt hat die Frau von der Arge mich auf seinem Antrag hineingeschrieben als "zur Bedarfsgemeinschaft gehörend".

Muss das denn sein? Ich will kein Geld von der Arge und würde auch nichts bekommen, können die mich einfach zu seiner Bedarfsgemeinschaft hinzuzählen?
Zähl ich nicht eigentlich eher zu meiner Mutter?

Ich bin da etwas verwirrt, jetzt sollen ich und meine Mutter da auch Formulare ausfüllen und wissen auch nicht warum.

Er bekommt ja keine Unterstützung von mir und meiner Mutter, er darf lediglich hier übernachten und essen. Das Essen muss er, wenn er Geld hat auch bezahlen.


Verwirrte Grüße

Noreia, die über jede helfende Antwort dankbar wäre
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  #2  
Alt 10.07.2009, 18:38
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Beiträge: 18.988
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Er kann der BG ja widersprechen, wenn er das möchte.

Wie alt ist er denn?

Turtle
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  #3  
Alt 10.07.2009, 19:53
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Beiträge: 2
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Er ist 33. Wie kann man das widersprechen?

LG

Nore
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  #4  
Alt 11.07.2009, 11:44
Benutzerbild von Turtle1972
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Fängt doch sicherlich schon damit an, dass man auf dem Antrag auf ALG 2 dich und deine Mutter nur als Haushaltsangehörige und nicht als Mitglied(er) der Bedarfsgemeinschaft einträgt.

Turtle
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