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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo Ich bin neu hier und kenne mich noch nicht wirklich aus, man möge es mir also verzeihen,wenn ich meine Frage an falscher Stelle frage. Gut, das habe ich nun geklärt also komme ich auch jetzt zu meiner Frage. Was muss ich alles tun und beim JobCenter vorbringen, wenn ich mich von meinem Partner, mit welchem ich eine Bedarfsgemeinschaft bilde trenne und aus der noch gemeinsamen Wohnung ausziehen muss, da es seine Wohnung und keine gemeinsam angemietete Wohnung ist? Leider beziehen wir derzeit beide Arbeitslosengeld II, wobei der (Noch) Partner einen Job auf geringfügiger Basis nachgeht. Sicherlich müssen wir beide getrennt voneinander Anträge beim JobCenter stellen, das leuchtet mir noch ein. Mein größeres Problem ist, das ich so schnell wie möglich aus der Wohnung ausziehen muss, da es nur eine 1 Raum Wohnung ist und räumliche Trennung und "sich aus dem Weg gehen" unmöglich ist. Bevor ihr euch fragt, warum man zu zweit in einer 1 Raum Wohnung lebt, möchte ich euch sagen, dass dutzende von Anträgen auf Umzug in eine angemessene (größere) Wohnung abgelehnt wurden. Selbst das Einschalten eines Anwalts blieb ergebnislos und durch das jahrelange viel zu beengte Wohnverhältnisses begannen auch unsere Reibereien und enden nun in ziemlich großen Krächen. Wir haben es nun jahrelang ertragen uns auf der Pelle zu hocken und nun geht es einfach nicht mehr. Wir gehen uns gegenseitig nur noch auf die Nerven, daher ist eine Trennung nun die beste aller Lösungen. Ich kann auch zu niemanden vorübergehend ziehen, wie z.B.zur Mutter oder zur Schwester. Die Mutter hat eine viel zu kleine Wohnung und auch einen Lebenspartner, drei Leute sind definitv zuviel für die Wohnung. Sie hätte noch nicht einmal ein Bett auf dem ich schlafen könnte. Und die Schwester lebt in Braunschweig. Wie dem auch sei. Was muss ich beim JobCenter vortragen, das ich mir so schnell wie möglich eine eigene Wohnung suchen kann, die dann auch (leider gottes) von Ihnen Mietzahlungstechnisch übernommen wird. Ich danke euch für eure Antworten, Tips und Ratschlage. |
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#2
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| Zunächst mal zum Amt gehen und dort das Anliegen vortragen. Die Angemessenheitskriterien geben lassen und entsprechend Wohnung suchen. Zurück zum Amt, absegnen lassen. Einiges dürfte man hier im Forum bereits unter dem Stichwort "Trennung" finden.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Hallo Danke erstmal für die Antwort. Auf die Idee einfach mal nach dem stichwort trennung zu suchen, bin ich noch gar nicht gekommen. Das werde ich gleich mal nachholen. Habe nur jetzt schon einigemale auf anderen Seiten gelesen, dass das JobCenter die Trennung vom Lebenspartner nich akzeptiert und daher keine Übernahme der Miete für eine neue Wohnung garantiert hat. Allerdings lebten die betroffenen Personen alle in größeren Wohnungen oder in Eigenheimen/ Häusern. Weis jemand etwas über einen solchen Fall??? |
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#4
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| Nutze doch erstmal die Suchfunktion! Das gehört zu den REGELN dieses Forums! Turtle |
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#5
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| Ohhh entschuldigung.. Ich dachte das man hier Fragen stellen kann aber anscheinend eher nicht. Gut dann lese ich mich erstmal eine Woche quer hier durch, kommt mir ja momentan sehr gelegen, weil ich ja soviel Zeit habe. Mal abgesehen davon, habe ich noch nicht wirklich etwas gefunden, was mich weiterbringt. Wollte mir das quer lesen auch eigentlich durch mein direktes Fragen sparen aber wenn man dann sofort vom Moderator in seine Schranken verwiesen wird, lassen wir das. Ich werde dann selbst sehen, was und wie ich etwas tun muss. Danke |
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#6
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| Nun...das Antworten kostet uns auch Zeit. Und wenn es hier bereits Infos dazu gibt, dann muss man nicht alles zig Mal schreiben, sondern kann sich die Zeit sparen, denn der Fragesteller kann sich auch gut selber informieren.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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