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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Ja wie soll ich das erklären? Erstmal hallo an alle. Zur Zeit wohne ich noch mit dem Vater meiner Kinder zusammen sprich wir bilden eine Gemeinschaft. Doch bei uns kriselt es enorm was auf das Verhalten meines LG zurückzuführen ist, er macht nämlich gar nix. Er ist PC süchtig und dementsrechend hilft er nicht im Haushalt mit den Kids oder sonst wo, er geht nicht arbeiten sucht auch nicht, da das Jobcenter ihm eine Umschulung geboten hat die aber voll war und er warten muss/soll. Wie auch immer. Auf Anraten des Jugendamtes würde ich mich gerne häuslich von ihm Trennen, sprich er eine eigene Wohnung nehmen soll. Das ganze jetzt komplett zu schreiben würde zu lange dauern kurz gesagt, ich bin Depressiv und diese wird durch sein Verhalten oder durch das nicht Verhalten noch enorm verstärkt. Er ist eine enorme mehrbelastung für mich die ich nicht mehr tragen kann. Nun meine Frage. Wie wird das beim Job center gesehen? Sollte ich verheimlichen das wir noch zusammen sind eben nur getrennte Wohnung haben oder soll ich es ehrlich sagen. Was für hilfen gibt es die ich in Anspruch nehmen kann? Was gibt es für Unterstützungen vom Amt schliesslichen Fallen ganze 316€ weg durch nur eine Person. Alleine Kitaessen kostet 89€ die Tickets von mir und meinem 6j. Sohn kosten nochmal 100€, Frühstücksgeld im Kindergarten 15€ etc. alles in allem ändert sich fast nichts an den Fixkosten die ich monatlich zu tragen habe auch die Versicherungshöhe bleibt die gleiche da es eine Familienversicherung ist. Hoffe ihr könnt mir ein wenig Rat geben |
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#2
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| Als erstes mal solltest Du dem Amt gegenüber immer ehrlich sein! Alles andere bringt nur irgendwann Ärger. Nutze doch mal den ALG II-Rechner, um den Anspruch nach Auszug des Partners zu prüfen! Du bekommst dann den vollen Regelsatz von 351 Euro und auch Zuschlag für Alleinerziehende.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Also wenn ich jetzt den Unterhaltsvorschuß mit rechne der mir wohl nicht erspart bleibt, sind es im gesamten 100€ mehr als mit Partner. Azüglich des Kindergeldes auf Vorschuß und Hartz 4 natürlich. Das ist dann ja erstmal schon positiv dachte Knapper dann am Fingernagel. Aber die können mir dann nicht irgendwie sagen das wir noch BG sind wenn wir getrennte Wohnungen haben? Ich weis auch noch nicht ob wir zusammen bleiben ob das unsere Beziehung redet oder das aus ist, muss ich dazu sagen. |
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#4
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| Wenn getrennte Wohnungen da sind, seid ihr keine BG mehr... Gruß Enibas |
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