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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Bitte um Antwort wir sind ein 4 personen haushalt und meine tochter ist im 6.monat schwanger. meine tochter ist 17 jahre alt lebt bei uns in der bedarfsgemeinschaft und ist nicht berufstätig.meine frage wäre nun :!!! muss meine tochter nach der entbindung nun selbst einen antrag auf harz 4 stellen und in wie fern wird der vater des kindes finaziell herangezogen.? sie sind zusammen und freuen sich auf ihren nachwuchs.der vater des kindes ist arbeitslos und macht ein berufsseminar über das arbeitsamt .nach der entbindung wird meine tochter selbstverständlich weiter bei uns wohnen. |
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#2
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| Es gibt wohl keine BGs über drei Generationen. Die Tochter und das Kind werden also eine eigene BG bilden. Der Kindesvater ist zumindest dem Kind gegenüber und wohl auch der Kindesmutter während der Zeit der Kindererziehung und der damit verbundenen Verhinderung der Aufnahme einer Berufstätigkeit gegenüber unterhaltspflichtig. Die Tochter als künftiges Oberhaupt der eigenen BG wird wohl aufgefordert werden, den entsprechenden Unterhalt einzufordern. Zumindest dürfte eine Menge Bürokratie warten. Viel Glück ![]() ![]() |
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#3
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| hallo caro 2008 danke für die schnelle antwort. |
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