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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo liebes Forum, unsere Freundin ( 45 J. ) lebt mit ihren drei Kindern ( 12, 15, 20 J. ) alleinerziehend in Bedarfsgemeinschaft. Seit über einem Jahr stürzt die älteste Tochter den Rest der Familie an den Rand des Abgrunds. Sie verweigert Fortbildungen, Kurse und Lehrgänge, sie füllt weder Anträge noch Formulare für Leistungen aus. Sie schädigt die anderen, wo es nur geht! Unsere Freundin weiß nicht mehr ein noch aus! Sie wollte das Mädchen rausschmeißen, schließlich ist sie ja volljährig. Doch die Agentur für Arbeit hat es verboten! Stattdessen werden ihr seit 15 Monaten ständig die Leistungen gekürzt. Würden wir und andere Freunde ( alle selbst arbeitslos oder mit kleiner Rente ) ihr und den beiden jüngeren Kindern nicht ab und an mit Naturalien etc. helfen, wären sie schon verhungert und sie würde total in ihrer Depression versinken. Auch alle Versuche von anderen mit der Tochter zu reden, sind gescheitert. Wir fragen deshalb: Welche Möglichkeiten hat unsere Freundin dieses existenzielle Problem zu lösen? Wie sieht die Rechtslage aus, wenn sie die Tochter doch vor die Tür setzt? Darf die Agentur für Arbeit sie zwingen, die Tochter nicht vor die Tür zu setzen? So wie jetzt, geht es nicht mehr lange gut. Bevor Schlimmeres passiert und die drei noch mehr unter dem Terror der ältesten Tochter leiden, muß schnellstens etwas geschehen! Wir sind für jede Zuschrift sehr dankbar! Rainer, Marianne u.a. |
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#2
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| hey... also soweit ich weiss muss sie bis zum 25 lebensjahr bei euch wohnen... es sei denn ihr schmeisst sie raus ... was macht sie denn ? arbeit ? lehre? |
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#3
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| Rausschmeißen kann sie die Tochter schon. Nur wird die ArGe der Tochter keine Unterkunft zahlen. Mit anderen Worten: Es bleiben die Straße oder das Obdachlosenheim. Ob sie das tun will, muss sie selbst wissen. Vielleicht ist das ja der Weckruf, den das Mädchen braucht. |
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#4
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| M.E. sollte sich die Mutter an das Jugendamt wenden, wegen Familienhilfe. Spätestens dann wird die Sache von einem Dritten weiter beobachtet, der auch über andere Möglichkeiten verfügt. Zitat:
Der danach entstehende Ärger wird vorübergehend die Familie als auch die Tochter betreffen, aber sollte für die Familie schnell vorüber sein. Vorausgesetzt, man kann das auch nachweisen bzw. glaubhaft machen, was hier so aufgezählt wurde. |
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#5
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| [QUOTE=Mammut68;82574]Rausschmeißen kann sie die Tochter schon. Nur wird die ArGe der Tochter keine Unterkunft zahlen. ^^ die arge wird ihr eine wohnung zahlen , wenn sie angibt das sie rausgeschmissen wurde!!! ich hab es durch !!! |
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#6
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| [QUOTE=FranziDenny;82584] Zitat:
Zusammziehen?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#7
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| Da gibt es Unterschiede, Franzy. Einem U25 wird eine Wohnung gezahlt, wenn das Zusammenleben nicht zumutbar ist. Aber: Erstens über zumutbar oder nicht, entscheiden nicht der U25 und seine Eltern, sondern die ArGe (Wie man hier in Bayern sagt: Wer zahlt, schafft an.) Und zweitens: Es kommt darauf an, WER die Zumutung ist. Im obigen Fall ist offenbar die junge Dame eine Zumutung für ihre Familie und dafür werden sie die ArGe und die Gesellschaft nicht mit einer eigenen Wohnung belohnen. |
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#8
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| ja/nein .... ich hätte damals alles bekomm aber dadurch das meine mutter mir meine post nicht gegeben hat wurden die ganzen anträge abgelehnt ^^ *mal anmerk* |
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#9
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| Normalerweise müssen junge Menschen bis 25 j. bei ihren Eltern wohnen bleiben...laut Hartz4-Gesetz. Natürlich nur, wenn diese jungen Leute selbst ALG II-Bezieher sind!!! Aber es gibt auch Ausnahmen, wenn das zusammen leben mit dem "Kind" unmöglich ist/wird. Hilfe kann man sich beim Jugendamt suchen, die dann in diesem Fall Hilfestellung geben bei der ARGE (Bescheinigung darüber, dass das "Kind" ausziehen muss...zum Wohl des "Kindes" oder zum Wohl der anderen Familienmitglieder. Natürlich muss es dafür entsprechende Gründe geben, ein: Wir streiten uns! ist zuwenig. Die ARGE muss dann die Wohnung für diesen jungen Menschen, unter 25 J., bezahlen u. es gibt dann auch einmalige finanzielle Beihilfen z.B. für Anschaffung von Möbel, Renovierung der Wohnung, Kaution für die "neue" Wohnung usw.! Diese junge Frau, geht es wohl zu gut u. weiß nicht was auf sie zukommt, wenn sie erst alleine wohnt u. vom Hartz4 leben muss. Das die gesamte Familie darunter leiden muss, das geht ja nun gar nicht ![]() Dann wird sie schon pünktlich ihre Anträge usw. stellen, sonst ist sie bald obdachlos, denn die ARGE geht gerade bei jungen Leuten, bis 25 J., ziemlich hart um (Job ablehnen usw.). Auf jeden Fall erstmal das Jugendamt einschalten u. dann weiter sehen. Das Jugendamt hilft da bestimmt. LG |
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#10
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| Da das Ausziehen wegen behaupteter schwerwiegender Gründe inzwischen eine Modeerscheinung wo schon Jugendliche vom Steuerzahler eine Wohnung bezahlt haben wollen achtet man inzwischen darauf daß es wirklich gerichtsüberprüfbare schwerwiegende Gründe sind. Gründe die ich hier nicht erkennen könnte. |
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| bedarfsgemeinschaft, leistungen gekürzt, mutter mit 3 kindern |
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