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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 16.09.2009, 09:12
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Beiträge: 3
Standard Student mit Einkommen, wie wird es angerechnet ?

Hallo,

Ich bin noch Student (habe keine VL mehr, 2 mündliche Prüfungen stehen noch aus) und arbeite seit
kurzem 40 Std./Woche mit 1800,- € Brutto. Meine Frau (wir sind verheiratet) bekommt ALG2.
Wir haben einen 2 jährigen Sohn, ich selbst stehe mit 0 ,- € Bedarf in der BG.
Miete zahlen wir ca. 500,- € warm, Müllgebühren sind extra.

Jetzt haben wir einen Folgeantrag für die BG gestellt, wo ich mein Einkommen angegeben habe.
Vor ein paar Tagen rief eine Sachbearbeiterin der ARGE an und meinte,
sie könne den Antrag nicht bearbeiten, weil ich ja Student bin und einen
sozialversicherungspflichtigen Job habe, das ginge ja gar nicht.
Sie meinte auch ich hätte ja ein extra Girokonto das muss Sie alles wissen, vorher macht Sie gar nichts.
Dabei habe ich mit meiner Frau seit 5 Jahren ein gemeinsames Girokonto,
was wir immer beim Amt angegeben haben, wo auch die Zahlung rauf ging. Beim Folgeantrag habe ich
auch [x] keine Änderungen bei den Kontodaten angekreuzt.

Weiss jemand was da los ist und wie ich mich verhalten soll ?

Um mich vorab zu informieren, wie müsste mein Einkommen angerechnet werden ? Wird vom Netto mein
theoretisch möglicher BaföG Satz abgezogen und dann noch der Einkommensfreibetrag, oder wird
nur der Freibetrag abgezogen und der Rest angerechnet ?

1)
1400,- € Netto
- 643,- € BaföG Höchstsatz
- 310,- € Freibetrag
- 30,- € Pauschale
- 316,- € mein Regelsatz-Bedarf
- 160,- € mein Mietanteil (1/3)
--------------------------------------
0,- € -> nichts mehr zum Anrechnen da

-> Frau und Sohn würden:
316,- € (Regelsatz Frau)
+211,- € (Regelsatz Sohn)
+2x160,- € (Mietanteil Frau+Sohn)
-164,- € (Kindergeld Sohn)
----------------------------------------
683,- € bekommen ?

---- oder ----

2)
1400,- € Netto
- 310,- € Freibetrag
- 30,- € Pauschale
- 316,- € mein Regelsatz-Bedarf
- 160,- € mein Mietanteil (1/3)
--------------------------------------
584,- € -> würde bei meiner Frau und meinem Sohn angerechnet werden

-> Frau und Sohn würden:
316,- € (Regelsatz Frau)
+211,- € (Regelsatz Sohn)
+2x160,- € (Mietanteil Frau+Sohn)
-164,- € (Kindergeld Sohn)
-584,- € (mein Einkommensanteil)
----------------------------------------
99,- € bekommen ?

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  #2  
Alt 16.09.2009, 09:40
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Bedarf:

00316,00 * 2 (Eltern)
00211,00 (Kind)
00500,00 Miete
00030,00 Müll (geschätzt)
€ 1.373,00 Bedarf

Einkommen:
€ 1.800,00 Brutto

Freibetrag:
€ 100,00 gemäß § 11 Abs. 2 SGB II (mindestens, ggf. höhere Werbungskosten )
€ 210,00 gemäß § 30 SGB II
€ 310,00 Gesamtfreibetrag

Nettoeinkommen:
€ 1.400,00 abzgl. Gesamtfreibetrag
00310,00
€ 1.090,00 anrechenbares Einkommen

€ 1.373,00 Bedarf
00164,00 Kindergeld
€ 1.090,00 anrechenbares Einkommen
0.119,00 ALG II Anspruch
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  #3  
Alt 16.09.2009, 09:50
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Vielen Dank !

So ähnlich hatte ich es mir auch gedacht.

Aber leider sagte die Sachbearbeiterin am Telefon sie kann den Antrag nicht
bearbeiten, da ich ja noch Student bin und sie mich nicht in die BG
nehmen kann, aber wiederum verdiene ich 1400,- € Netto und ich bin
ja Student und das kann nicht sein und folglich macht sie erstmal
gar nichts sagte sie..
Sie müsste mir doch wenigstens irgendetwas zuschicken, was sie
noch braucht zur Bearbeitung etc. ?

Was kann ich tun ?
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  #4  
Alt 16.09.2009, 09:52
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Das Sachbearbeiter am Telefon Unfug erzählen, wird ab und an berichtet. Mit Sachbearbeitern telefoniert man nicht, man stellt einen Antrag (das ist geschehen) und besteht auf einem schriftlichen Bescheid.
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  #5  
Alt 16.09.2009, 10:19
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So ein blödsinniger Rotz seitens der SB! Du gehörtest schon immer zur BG und wirst auch -wenn ihr euch nicht trennt- immer dazugehören. Du warst nur -solange du ein bafögfähiges Studium gemacht hast- vom ALG 2 Bezug AUSGESCHLOSSEN. Die Dame soll sich gefällst den § 7 SGB II mal ordentlich durchlesen.

Insoweit ist es so, dass du keine Leistungen nach dem SGB II erhalten kannst, wenn du offiziell noch Student bist und dem Grunde nach Anspruch auf Bafög hättest. Das heißt aber nicht, dass die Dame nicht dein übersteigendes Einkommen als Einkommen bei Frau und Kind anrechnen kann. So, wie es hier ja schon vorgerechnet wurde.

Bei ca. 119 Euro verbleibendem Anspruch aber über 500 Euro Miete solltet ihr eh überlegen, ob nicht Wohngeld günstiger wäre.

Turtle
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  #6  
Alt 16.09.2009, 13:47
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Wenn halt die Berechnung vom Pausenclown stimmen würde.......
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  #7  
Alt 16.09.2009, 13:51
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Stimmt die Berechnung nicht ? Ist an meiner 2. Berechnung in meinem Ursprungspost etwas Wahres dran oder liege ich komplett falsch ?
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  #8  
Alt 16.09.2009, 14:43
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Die Berechnung stimmt nicht ganz. Der geschätzten alida fällt zu Recht auf, dass ich noch von den alten Regelsätzen ausgegangen bin. Regelsatz für die Erwachsenen jetzt € 323,00 fürs Kind jetzt 216,00 - und ich meine beim Kind sind dann auch noch die € 30,00 Versicherungspauschale anzurechnen, damit ergäbe sich dann der Anspruch auf € 168,00.

Ist doch immer schön und erfreulich, wenn bei allen Postings noch mal irgend jemand drüber schaut. Jemand schreibt was, jemand anderes guckt, ist anderer Ansicht - und schon entwickelt sich ein lebhaftes Forum, weil in einem solchen Forum ja niemand den Anspruch erheben kann, frei von Fehlern und Irrtümern zu sein.
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  #9  
Alt 16.09.2009, 14:48
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Beim Kind doch erst ab 18 oder Erwerbsfähigkeit die 30€ Pauschale oder?

Davon ab find eich es auch sehr schade, dass man anstatt zu Verbessern einfach nur ein "Ist Falsch + Beleidigung." in den Raum wirft. So ist dem TE auch nicht geholfen.
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  #10  
Alt 16.09.2009, 15:07
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Gut, vielleicht ist jetzt tatsächlich mal ein Dialog mit Clownfisch möglich.

Da ist halt gerade mit einem Studenten in der Bedarfsgemeinschaft noch viel mehr zu beachten, siehe auch hier -> Der Einfluss des BAföGs auf andere Sozialleistungen - BAföG-FAQ - Studis Online


Die ganzen Berechnungen vom TE sind auch falsch, dröseln wir alles auf.

Anrechenbares Einkommen:
1.800 Euro brutto
1.400 Euro netto
- 310 Euro Erwerbstätigenfreibetrag
- 116,80 Euro Freibetrag 20% auf fiktiven BAföG-Bedarf von 584 Euro als Ausbildungsbedarf
-----------
973,20 Euro anrechenbares Einkommen
=========

323 Regelleistung Papa
323 Regelleistung Mama
215 Regelleistung Kind
480 KdU
-----------
1.341 Gesamtbedarf
- 973 anrechenbares Erwerbseinkommen
- 164 Kindergeld
-----------
204 Euro Restbedarf
=========


Es wäre aber tatsächlich zu überlegen, ob man mit Wohngeld und Kinderzuschlag nicht günstiger fährt.
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