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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Ich, 30 J., Student, lebe z.Z. in einem Haushalt mit meinen Eltern (Eltern in Mietwohnung 1. Stock, ich in einem Zimmer im Keller). Mein Vater (73, selbständig) und meine Mutter (60, Hausfrau) sind nun darauf angewiesen, Leistungen der Grundsicherung zu beantragen. Nun meine Fragen: a) Muss ich in dem Antrag als "Mitbewohner" zwingend angegeben werden? b) Wenn ja, müsste ich dann einen Teil der Miete tragen bzw. würde meinen Eltern ein Teil des Wohngeldes abgezogen werden? c) Wäre es sinnvoll, mit dem Vermieter einen separaten Mietvertrag über das Zimmer im Keller abzuschließen, um Probleme bei der Beantragung zu vermeiden? d) Ich verdiene neben dem Studium ca. 600 €/Monat und habe keinen Anspruch mehr auf BafÖg. Habe ich die Möglichkeit, sonstige Zuschüsse zu erhalten, z.B. einen Wohngeldzuschuss? Vielen Dank für Ihre Hilfe. |
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#2
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| 1. Ja, wenn nicht Mietvertrag wie unter 3. abgeschlossen wird. 2. Ja, wenn nicht Mietvertrag wie unter 3. abgeschlossen wird. 3. Kann gemacht werden, allerdings denke ich, dass u. U. so ein Kellerzimmer gar nicht zu Wohnzwecken vermietet werden darf und es der Vermieter deswegen gar nicht macht. 4. Ja, wenn du kein Bafög mehr bekommen kannst, dann kannst du Wohngeld beantragen. Turtle |
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#3
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort. Zu b): Wie hoch wäre mein Mietanteil? Wird das pauschalisiert und durch die Anzahl der Haushaltsmitglieder geteilt? Oder geht es nach qm? Es ginge hier um die Nutzung eines Kellerraums sowie Mitnutzung von Bad und Küche. Andere Variante: Wäre es möglich, mit meinen Eltern einen Untermietvertrag abzuschließen (sozusagen WG-mäßig)? |
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#4
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| Ich verstehe dein Modell noch nicht. Irgendwie soll da jemand einen ALGII Antrag stellen. Dein Vater ist über 65, du bist Student, ihr bekommt beide kein ALGII. |
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#5
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| So wie es aussieht, muss mein Vater einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter (SGB VII) stellen und meine Mutter ALG II beantragen. Oder kann mich da jemand eines Besseren belehren? Die Situation ist erst vor kurzem eingetreten und es sind noch keine Anträge gestellt. Aber meine Eltern haben von einem Bekannten gehört, dass es besser sei, wenn ich ausziehe, da sie sonst kein Geld erhalten würden. Da ich mir im Moment aber keine eigene Wohnung leisten kann, versuche ich hier zu erfahren, wie wir das regeln könnten. |
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#6
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| Richtig. Der Vater Grundsicherung im Alter (SGB XII), die Mutter Alg II (SGB II). Du hast auf nichts Anspruch, da Student. Du musst nicht ausziehen, da du mit deinen Einkünften sowieso nicht unterhaltsfähig für deine Eltern bist.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| Frage an den Spezialisten Gerald Würde den Eltern eventuell der Anteil der Wohnkosten des Studenten bei ALGII /Grusi abgezogen werden? |
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#8
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| Ja klar. Die Miete wird immer kopfteilig gezahlt.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#9
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| O.K., das heißt, die Miete würde gedrittelt werden und mein Teil von den Wohnkosten abgezogen werden. Richtig? Die Wohnung (ca. 80 qm) kostet ca. 480 Euro warm. Da ich aber nicht "gleichwertig" wohne, sondern im Keller schlafe und eigentlich nur das Bad mitnutze, wäre das sehr unvorteilhaft. Deshalb nochmal die Frage: Wäre es möglich, mit meinen Eltern einen Untermietvertrag abzuschließen (sozusagen WG-mäßig), dh. über einen Betrag, der weniger als ein Drittel der Miete ausmacht? Ich bin durchaus bereit, die Miete mitzutragen. Aber mehr als 100 € kann ich eigentlich nicht aufbringen. Oder wäre es dann möglich, für meine Drittel-Miete Wohngeld zu beantragen? |
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#10
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| Die Wohnung wäre mit 480 Euro vermutlich ohnehin nur mit drei Leuten angemessen (Berlin maximal 444 Euro Bruttowarmmiete bei zwei Personen). Eine preiswertere Miete als 480/3 wirst du nicht finden. Da hilft nur noch jobben. Bei Wohngeld mußt du im Prinzip ein eigenes Einkommen haben, Größenordnung mindestens H4 sonst erreichst du die "Plausibilitätsgrenze" nicht, also jenes Mindesteinkommen um wohngeldberechtigt zu sein. |
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| Stichworte |
| eltern, grundsicherung, haushaltsgemeinschaft, student |
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