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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo. Meine Frau und ich beziehen als Bedarfsgemeinschaft Grundsicherung. Wenn meine Frau nun ein Doktoranden-Stipendium bekommt, um ihre Promotion zu finanzieren, wird das (ggf. teilweise) auf die Grundsicherung angerechnet wie Einkommen? Danke! |
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#2
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| Ja, das dürfte ähnlich wie BAföG angerechnet werden. |
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#3
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| Das kommt sehr auf die Stipendienbedingungen an. Werden durch das Stipendium die Brötchen bezahlt, dann wird angerechnet, werden Forschungsvorhaben, Universitätsgebühren oder ähnliches bezahlt, wohl eher keine Anrechnung. Und dazwischen sicher jede Form der Teilanrechnung ähnlich dem BAföG. |
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#4
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| Oh je, jetzt hat er schon Ahnung von Studium und Stipendien! ![]() Die meist 80 € Büchergeld dürften anrechnungsfrei bleiben, ansonsten ist das Stipendium zum Lebensunterhalt gedacht, womöglich sogar mit Familienzuschlag. |
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#5
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| Oh je, jetzt kennt sie sich schon in den Bedingungen aller in Deutschland angebotenen Stipendien aus. Nur als kleines Beispiel - mein Sohn erhält ein Stipendium, das trägt aber ausschließlich die Studiengebühren, die direkt an die Uni gezahlt werden. Da würde also sicher nichts angerechnet. Es gibt nun mal unübersehbar viele unterschiedliche Stipendien, deshalb wäre ich vorsichtig, mit solchen generalisierenden Äußerungen, es klappt eben nicht immer mit der Methode "Begriff hören, Schublade auf, Schublade zu." |
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#6
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| Wir sprachen von einem Promotionsstipendium und in diesem Thema bin ich aus familiären Gründen bestens eingearbeitet. Habe auch ein paar Söhne..... |
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#7
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| Hallo, mich interessiert das Thema auch. Wenn meine Ergebnisse in diesem Semester gut genug ausfallen, möchte ich es nämlich vielleicht auch wagen, mich um Stipendiengelder zu bewerben. Falls bis dahin mein Kind immer noch keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz haben sollte, wäre es dann aber unter Umständen immer noch Alg II - Bezieher, was sich leider im Moment noch nicht voraussehen lässt. (Wie das bei einem Besuch der FOS aussehen würde, weiß ich nicht. BAB oder Alg II?) Da ich selbst über 30 bin, käme ich bei den meisten Trägern von Stipendien meines Erachtens nach eher für einmalige Zahlungen in Betracht. Keine Ahnung, ob die dann zweckgebunden z.B. für Bücher sind oder nicht. (Dass es Stipendien für die Studiengebühr gibt, wusste ich gar nicht; ist ja super!) Würde mich sehr freuen, wenn noch mal ein Moderator kurz aufzählen/ zusammenfassen könnte, wie es bei welchen Stipendienarten mit der Anrechnung auf Alg II in der BG aussieht. |
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#8
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| Hallo erde, hast du dich denn schonmal über mögliche Stiftungen informiert? Bei den meisten dürftest du aus Altersgrünen (hört sich hart an) nicht mehr zum Kreis derer gehören, die gefördert werden. Selbst bei Promotionsstipendien ist die Grenze bei vielen Stiftungen mit 30 bzw. 32 Jahren erreicht. Die Stipendien für Studiengebühren sind für "junge" Studenten ohne erste Berufsabschlüsse gedacht. Insbesondere für solche, deren Eltern sich diese nicht leisten können. Da du bereits ein 15/16? Jahre altes Kind hast (und ich nehme jetzt einfach einmal an, du hast es nicht mit 14 bekommen), dürftest du da schon weit drüber liegen. Neben den Noten gehören vor allem die Studiendauer und das Alter zu den harten Vergabekriterien. Gute Noten alleine reichen leider nicht. Aber ich wünsch dir trotzdem viel Glück. Sorry, ich weiß das ist vermutlich in deinen Augen sehr unfair und ungerechtfertigt. Aber so sieht es aus. Vielleicht findest du ja noch kleinere Stiftungen, die da eine Ausnahme machen. Welche Stipendienarten interessieren dich denn bzw. kommen in Frage? Aus dem Blauen heraus kann dazu niemand wirklich etwas Sicheres sagen. |
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#9
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#10
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