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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 18.01.2012, 19:38
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Standard Sohn Student, Mutter Hartz 4 Sind wird eine BG?

Hallo Leute

Also als ich mein Studium aufgenommen hatte kam dieser Bescheid.
Selbiger kam bei meiner Schwester, die 1 Jahr vor mir zu studieren anfing.
Ich wurde einfach als Student von der Bedarfsgemeinschaft getilgt.




Dann wurde ich hier mit 0 € aufgelistet. Scheinbar wegen möglicher Kindergeldanrechnung.
*Nur zur Info: Kinder stehen immer darauf mit 0€, weil sie grundsätzlich U25 zur BG gehören, aber sich selbst finanzieren und dadurch kein Mitglied sind.



_______________

So nun bekomme ich 107 € Zuschuss zu den ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung SGB2§27.

Nun habe ich diesen Zuschuss zur Unterkunft beantragt.
Jetzt überweisen sie das Geld aber auf das Konto meiner Mutter. Obwohl ich mein Konto angegeben hatte.




und jetzt sieht es so aus als würden sie versuchen uns als bedarfsgemeinschaft darzustellen. Allerdings wurde ich zuerst wegen studium-bafög nicht wegen meinem hohen einkommen ausgeschlossen. und wenn doch der zuschuss keine alg2 ist, warum geht das überhaupt?






Aber da steht auch bei der bewilligung des zuschusses (pink makiert)



Wir wollen keine BG sein und auch eine Haushaltsgemeinschaft, sondern eine WG.

Weil in einer Wohngemeinschaft hat meine Mutter das Recht auf ihre 45 m² samt entsprächendem Mietpreis.

Sind wir jetzt eine BG oder nicht?
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  #2  
Alt 18.01.2012, 19:50
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Auch hier die Antwort:

Wenn du unter 25 bist, bildest du mit deiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft und bist nur -außer dem Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft - vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.

Von daher ist die Miete nach wie vor hälftig zu berücksichtigen und nicht mit 45 qm bei Muttern.

Turtle
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  #3  
Alt 18.01.2012, 20:55
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen

Wenn du unter 25 bist, bildest du mit deiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft und bist nur -außer dem Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft - vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.

Turtle
da steht (blatt 1), dass ich aus der BG entfernt wurde bei studiumanfang und

(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören.........
Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
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  #4  
Alt 18.01.2012, 21:33
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Ja, und? Du bist ja nicht wegen Einkommen und Vermögen ausgeschlossen, sondern gem. § 7 Abs. 5 SGB II. Aufgrund deines Status als Student.

Könntest du deinen Bedarf mit Einkommen und Vermögen decken, gäbs ja wohl kaum einen Zuschuss zur Miete für dich.

Turtle
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  #5  
Alt 18.01.2012, 21:45
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ich will mit meiner mom eine WG machen.

dann heißt es....
=> keine BG, da Student => Hausgemeinschaft => keine Wille/Möglichkeit zum gemeinsamen Wirtschaften, da getrennte Konten und ich zu arm usw... => 45 m² Anrecht meiner Mutter, da Hartz 4ler das selbe in WGs anmieten dürfen wie Singelwohnungen.
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  #6  
Alt 18.01.2012, 21:49
pAp pAp ist offline
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Zitat:
Zitat von Gustavo Beitrag anzeigen
ich will mit meiner mom eine WG machen.
Liest Du das, was Dir hier dazu geschrieben wurde?
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  #7  
Alt 18.01.2012, 21:53
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Der Jung ist wirklich lustig. Und sowas will bald zur Bildungselite des Landes gehören...

Nochmal: als U25 gehörst du zur Bedarfsgemeinschaft PER GESETZ. Und es gibt nirgendswo ein Gesetz, dass besagt, dass "ich will" (hätte dir mal deine Mutti beibringen sollen) über "Gesetz" steht!

Turtle
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  #8  
Alt 18.01.2012, 22:06
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Huhu jetzt wirds aber persönlich...

Zitat:
Nochmal: als U25 gehörst du zur Bedarfsgemeinschaft PER GESETZ. Und es gibt nirgendswo ein Gesetz, dass besagt, dass "ich will" (hätte dir mal deine Mutti beibringen sollen) über "Gesetz" steht!
In der neuen Wohnung werde ich mich übrigens selbst finanzieren und statt §27 werden mir 25 € KG abgezogen.
Gehöre ich dann immernoch zu BG?
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  #9  
Alt 18.01.2012, 22:10
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Interessant. Die alte, kleine Wohnung kostet als soviel, dass du 170 Euro Zuschuss bekommst und die große Wohnung kostet so wenig, dass du noch 25 Euro KG-Überschuss hast?!

Dann würde der KdU Anteil der lieben Mutti ja auch geringer werden. In dem Fall könnt ihr natürlich jederzeit umziehen, wohin ihr wollte. Selbst nach Wolkenkuckucksheim.

Ach ja: Eine WG wird aus euch ob der familiären Bindungen trotzdem nicht. Egal, wie du es drehst und wendest.

Turtle
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  #10  
Alt 18.01.2012, 22:26
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Du kennst meinem Beitrag.

Wo ist eigentlich mein geforderter Paragraf wegen deiner Aussage????????

Zitat:
Ach ja: Eine WG wird aus euch ob der familiären Bindungen trotzdem nicht. Egal, wie du es drehst und wendest.
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Stichworte
hartz 4, student, unterkunft, wohngemeinschaft, zuschuss

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