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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo Leute ![]() Also als ich mein Studium aufgenommen hatte kam dieser Bescheid. Selbiger kam bei meiner Schwester, die 1 Jahr vor mir zu studieren anfing. Ich wurde einfach als Student von der Bedarfsgemeinschaft getilgt. ![]() Dann wurde ich hier mit 0 € aufgelistet. Scheinbar wegen möglicher Kindergeldanrechnung. *Nur zur Info: Kinder stehen immer darauf mit 0€, weil sie grundsätzlich U25 zur BG gehören, aber sich selbst finanzieren und dadurch kein Mitglied sind. ![]() _______________ So nun bekomme ich 107 € Zuschuss zu den ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung SGB2§27. Nun habe ich diesen Zuschuss zur Unterkunft beantragt. Jetzt überweisen sie das Geld aber auf das Konto meiner Mutter. Obwohl ich mein Konto angegeben hatte. und jetzt sieht es so aus als würden sie versuchen uns als bedarfsgemeinschaft darzustellen. Allerdings wurde ich zuerst wegen studium-bafög nicht wegen meinem hohen einkommen ausgeschlossen. und wenn doch der zuschuss keine alg2 ist, warum geht das überhaupt? ![]() Aber da steht auch bei der bewilligung des zuschusses (pink makiert) ![]() Wir wollen keine BG sein und auch eine Haushaltsgemeinschaft, sondern eine WG. Weil in einer Wohngemeinschaft hat meine Mutter das Recht auf ihre 45 m² samt entsprächendem Mietpreis. Sind wir jetzt eine BG oder nicht? |
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#2
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| Auch hier die Antwort: Wenn du unter 25 bist, bildest du mit deiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft und bist nur -außer dem Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft - vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Von daher ist die Miete nach wie vor hälftig zu berücksichtigen und nicht mit 45 qm bei Muttern. Turtle |
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#3
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| Zitat:
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören......... Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. |
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#4
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| Ja, und? Du bist ja nicht wegen Einkommen und Vermögen ausgeschlossen, sondern gem. § 7 Abs. 5 SGB II. Aufgrund deines Status als Student. Könntest du deinen Bedarf mit Einkommen und Vermögen decken, gäbs ja wohl kaum einen Zuschuss zur Miete für dich. Turtle |
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#5
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| ich will mit meiner mom eine WG machen. dann heißt es.... => keine BG, da Student => Hausgemeinschaft => keine Wille/Möglichkeit zum gemeinsamen Wirtschaften, da getrennte Konten und ich zu arm usw... => 45 m² Anrecht meiner Mutter, da Hartz 4ler das selbe in WGs anmieten dürfen wie Singelwohnungen. |
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#6
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| Liest Du das, was Dir hier dazu geschrieben wurde? |
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#7
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| Der Jung ist wirklich lustig. Und sowas will bald zur Bildungselite des Landes gehören... Nochmal: als U25 gehörst du zur Bedarfsgemeinschaft PER GESETZ. Und es gibt nirgendswo ein Gesetz, dass besagt, dass "ich will" (hätte dir mal deine Mutti beibringen sollen) über "Gesetz" steht! Turtle |
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#8
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| Huhu jetzt wirds aber persönlich... Zitat:
Gehöre ich dann immernoch zu BG? |
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#9
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| Interessant. Die alte, kleine Wohnung kostet als soviel, dass du 170 Euro Zuschuss bekommst und die große Wohnung kostet so wenig, dass du noch 25 Euro KG-Überschuss hast?! Dann würde der KdU Anteil der lieben Mutti ja auch geringer werden. In dem Fall könnt ihr natürlich jederzeit umziehen, wohin ihr wollte. Selbst nach Wolkenkuckucksheim. Ach ja: Eine WG wird aus euch ob der familiären Bindungen trotzdem nicht. Egal, wie du es drehst und wendest. Turtle |
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#10
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| Du kennst meinem Beitrag. Wo ist eigentlich mein geforderter Paragraf wegen deiner Aussage???????? Zitat:
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| Stichworte |
| hartz 4, student, unterkunft, wohngemeinschaft, zuschuss |
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