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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#21
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| Ja, Du Stinktier, Du hast mal wieder den besseren Riecher. Wobei - ich hätte auch irgendwie selbst hinter meinen Lesefehler kommen können. Denn zwei Wohnungen erzeugen ja schon aufgrund der Masse des umbauten Raumes einen größeren Resonanzkörper als nur eine. Er schreibt es ja selbst: Zitat:
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#22
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![]() Allerdings sollte der Neustudent sich erstmal selber zuhören, anstatt den Resonanzen zu lauschen. Ob er sich die Idee mit den 2 Wohnungen richtig überlegt hat, mag ich bezweifeln. Mutti kriegt dann zwar ihre 45qm und er endlich sein volles Kindergeld, aber sein Mietzuschuss fällt dafür wieder flach. Und so Sachen, wie Strom, Telefon, Internet und sein erwähntes Klopapier und Salz werden nicht mehr geteilt, sondern muss er alles selber zahlen. Das 2 Haushalte ein bißchen teurer sind als 1 wird er aber vielleicht auch noch lernen. |
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#23
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| Du Böser. Immer die Menschen so frank und frei mit den Realitäten des Lebens zu konfrontieren! Schäme dich! Ab in die Ecke! ![]() Turtle |
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#24
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| So, fertig geschämt, nur fürchte ich, es wird trotzdem noch ein "ja, aber?" folgen - außerdem bin ich eine Böse (der Rest ist Tarnung ) |
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#25
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| So eine Täuschung!!!! Sich einfach "Mr" zu nennen, obwohl man "Mrs" ist!!! Ich bin zutiefst empört!!!! |
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#26
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| Na gut, dann geh' ich mich nochmal schämen |
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#27
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| Nur zur Information: Ich bin mit meiner M eine HG und die M hat Anrecht auf ihre 45 m², ergo den entsprechenden Betrag. Das wurde nun geklärt, auch wenn Turtles Betrag dazu eher minimal war und ich alles selber machen musste. @ Sippi Naja, wenn man außerhalb wohnt bekommt man 170 € mehr Bafög. Mehrkostendenkung ist garantiert. Naja euer Sozialverhalten bestättigt wieder jedes Klischee.... |
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#28
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| Das ist nunmal so, wenn man erwachsen ist. Hoffentlich hat es dich nicht überanstrengt. Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#29
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| Nu stehe ich etwas auf dem Schlauch. Scheinbar soll es jetzt doch bei der gemeinsamen Wohnung bleiben, weil wieder von Muttis 45qm die Rede ist. Wo ist dann die Auswärtsunterbringung mit Mehrkostendeckung? Naja, aber eigentlich ist es mir auch egal..... |
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| Stichworte |
| hartz 4, student, unterkunft, wohngemeinschaft, zuschuss |
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