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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Mein Sohn ist 28 Jahre alt und seit zehn Jahren nicht mehr bei mir wohnhaft gewesen. Er ist verheiratet, hat zwei Kinder und war mit seiner Frau zusammen von Hartz IV abhängig. Nun hat sich seine Frau von ihm getrennt und diese ist mit den Kindern in der gemeinsamen Wohnung geblieben. Damit er nicht auf der Strasse sitzt, haben mein Mann ( der nicht sein leiblicher Vater ist ) und ich ihn bei uns im noch abzuzahlenden Eigenheim aufgenommen und ihm einen grossen Raum untervermietet. Mein Sohn darf das Bad und die Küche mitbenutzen, muss aber ansonsten für sich alleine sorgen. Nun hat er Hartz IV für sich beantragt und auch den Untermietvertrag eingereicht, wobei wir die für diesen Raum anfallenden Kosten angerechnet haben. Heute kam nun ein Schreiben vom Jobcenter, dass ich als Mutter nun meine Einkommens - und Vermögensverhältnisse darlegen muss, weil man von einer Haushaltsgemeinschaft ausgeht ( SGB II § 9 Abs. 5). Daraufhin habe ich beim Jobcenter angerufen und der nette Mann hat mir das bestätigt, dass ich die Unterlagen einreichen muss. Beim Durchstöbern im Netz habe ich aber auch etwas gefunden, dass die eigentlich erstmal vermuten, dass man den Verwandten unterstützt... aber kann man demnach auch nur mitteilen, dass man eben keine Unterstützung gewährt und im Gegenteil eine Beteiligung an den Wohnkosten erwartet ???? Ich habe selbst auch kein dolles Einkommen ( EU-Rente) und auch kein Vermögen, dafür aber eine 18 jährige Tochter, die sich noch in der Schulausbildung befindet . Es ist bloss irgendwie nicht einzusehen, dass ich jetzt jede Menge Unterlagen einreichen muss, auch über die gemeinsame Finanzierung des Hauses usw , wenn es vielleicht gar nicht notwendig ist. Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen ??? Vielen Dank schon mal... Sunshine |
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#2
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| Zitat:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...meinschaft.pdf
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Hey Musiker, vielen Dank für die prompte Antwort... ![]() und der Vordruck war sogar bei den ganzen Unterlagen vom Jobcenter beigefügt. Wenn ich das also richtig sehe, brauchen wir dort nur angeben, dass der Hilfebedürftige keine Unterstützung bekommt und dann sind alle weiteren Vordrucke und Anforderungen von Unterlagen hinfällig ? Das wäre natürlich gut, aber ich möchte natürlich die Bearbeitung des Antrages nicht unnötig weiter hinaus zögern, denn mein Sohn braucht das Geld dringend... sunshine |
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#4
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| eine Frage fällt mir trotzdem noch ein... ![]() das Jobcenter möchte eine Kopie vom Mietvertrag , die wir natürlich nicht einreichen können, weil wir in einem Eigenheim wohnen. Müssen wir denen nun alle Unterlagen über unsere Baudarlehen einreichen und die monatlichen Belastungen ??? Oder reicht dazu auch nur eine Erklärung ??? sunshine |
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#5
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| Die möchten wahrscheinlich euren Mietvertrag sehen, weil euer Sohn einen Untermietvertrag eingereicht hat. Da ihr selber aber nicht zur Miete sondern im Eigenheim lebt, müsstet ihr einen Mietvertrag mit ihm abschliessen. Wobei ihr die Miete natürlich versteuern müsst. |
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