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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, gestern erhielt ich einen Brief von der Arge und bin immer noch völlig von den Socken. Kurz zu mir : ich bin 28 Jahre alt und seit 1.12. gehe ich Teilzeit arbeiten (470 Euro Netto), seit August (nach 3 Monaten ohne Geld und täglicher Vorsprache auf der Arge) erhalte ich ALG2, nachdem ich nun meine 1. Verdienstbescheinigung eingereicht habe kam die erwartete Rückzahlungsaufforderung von 300 Euro für Januar.. soweit alles i.O. Aber als ich dann eine Seite weiter geblättert habe ist mir echt das Herz stehen geblieben : Sofortige Einstellung jeder Zahlung : Begründung : da ich seit einem Jahr mit einer Person in einer WG wohne wird mir unterstellt, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Ich soll nun beweisen, dass dies nicht der Fall ist. Wie ich das beweisen soll, dafür gibt es keinen Hinweis ! Bis zum. 5. Januar soll ich die 300 zurückzahlen wegen der Arbeitsaufnahme, obwohl ich bereits Anfang Dezember der Arge mitgeteilt habe, wieviel Einkünfte ich im Januar erzielen werde, ergo ist die Überzahlung nicht auf meinem Mist gewachsen, kann ich ja nichts dafür, dass die auf die Verdienstbescheinigung warten und ich die nunmal nicht im Dezember einreichen kann wenn ich sie erst im Januar erhalte. Im Gegenzug wird mir im gleichen Brief JEDES GELD gestrichen, weil ich seit über einem Jahr in einer WOHNGEMEINSCHAFT lebe !!!!!!!!!! Ich wusste nicht, dass man verpflichtet ist jedes Jahr umzuziehen !! Ich lebe in einer WG um GÜNSTIG zu wohnen, wenn ich alleine wohnen würde, wäre die MIete mindestens 100 Euro teurer, begreifen die das nicht ??? Das ist doch auch zum Nachteil für die Arge !! Jedenfalls bin ich mit den Nerven gerade am Ende und weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Die Papiere auzufüllen, die sie mir mitgeschickt haben ( unter anderem Einkommensbescheinigung von meinem Mitbewohner) wäre glaube ich ziemlich dumm, da darauf ja überall von "in der BG wohnenden Personen" ist und wir ja nunmal KEINE BG bilden. Mein Mitbewohner hat mir gleicht gesagt er wird definitiv nichts ausfüllen und das ich dann eben ausziehen muss, aber bitte von was ?????? Ich habe keine Kaution, keine Küche, keine Waschmaschine, nichts!!!!! Kann ich unter diesen Umständen einen Anwalt aufsuchen ? Wer bezahlt das in diesem Fall ?? Persönliche Vorsprachen auf der Arge in Dresden sind absolut sinnlos, ich habe das Theater im Sommer 3 Monate durch !!! Fakt ist, dass ich keine Ahnung habe wovon ich hier irgendwas bezahlen soll die nächsten Wochen, mir entstehen wieder Unsummen an Mahnkosten und Problemen !!!!!! Soll ich jetzt eine Bank überfallen, oder was ??? Hoffentlich kann mir hier irgendwer einen Rat geben, mir schlägt das alles langsam wirklich auf die Psyche ... |
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#2
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| Nachweisen kannst du das zum Beispiel, wenn jeder bei der GEZ gemeldet ist, jeder eine eigene Hausrat und Haftpflichtversicherung hat, usw. Also alles was nicht auf eine Partnerschaft schließen läßt. Wie ist denn eure Wohnung aufgebaut? Wie viele Zimmer, wie groß? Kauft ihr gemeinsam ein? Kocht ihr gemeinsam? Wäscht jeder seine Wäsche selber? Verbringt ihr viel Freizeit gemeinsam? Hat einer von euch außerhalb der Wohnung einen Partner? Nach einem Jahr ist der Leistungsempfänger in der Pflicht zu beweisen, dass eben keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vorliegt, sondern wirklich eine reine WG.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| @Elen: Wenn Du, wie Du schreibst, mit Deinen Nerven so ziemlich am Ende bist, dann solltest Du vielleicht versuchen, Dich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Dass die Überzahlung nicht auf Deinem Mist gewachsen ist, liegt auf der Hand und wird Dir nirgendwo zum Vorwurf gemacht. Warum also verschwendest Du Energie, Dich hierüber aufzuregen? Konzentriere Dich darauf, dem Jobcenter Nachweise zu bringen, dass Deine WG auch wirklich eine WG ist. Jette hat Dir Möglichkeiten hierzu aufgezeigt. Du solltest nicht so negativ an diese Sache heran gehen. Du scheinst noch frustriert zu sein vom “Theater im Sommer“. Erzähl’ mal, was da gelaufen ist. Vielleicht hast Du Dich damals irgendwie ’verrannt’ - und Du könntest jetzt aus dieser Erfahrung heraus die Sache ein wenig anders anpacken. |
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#4
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| Zitat:
Zur Einordnung, ob du der 99 % Fall bist, der normal mit Partner zusammenlebt, oder ob du in einer echten WG lebst kann hier doch niemand etwas sagen, da dazu keinerlei Fakten genannt wurden. |
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#5
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| Hallo Elen, beantworte bitte die Fragen von Jette und folgende Fragen: Wer ist der Mieter der Wohnung - Dein WG-Partner oder Du oder gemeinsam oder hast Du einen Untermietvertrag. Warum hast Du keine eigene Waschmaschine, Kühlschrank, Kaution? - Du wirst doch, bevor Du in diese WG gezogen bist, auch schon eine Wohnung gehabt haben, oder? Seid Du und Dein WG-Partner zum gleichen Zeitpunkt in diese Wohnung gezogen? Und noch was: ARGEN gibt es schon seit über einem Jahr nicht mehr, ich weiß wirklich nicht, ob die Leistungsempfänger wirklich nicht wissen, von welcher Behörde sie ihre Unterstützungen bekommen. LG |
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#6
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| Zitat:
Zitat:
Zunächst würde ich aber versuchen, örtliche Hilfe zu bekommen, also z.B. bei Arbeitsloseninitiativen oder Sozialverbänden. |
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