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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Unterhalt, Wohngemeinschaft, ALG2 Hallo liebe Forenleser, gleich vorn weg ich will nicht betrügen Folgende situation herrscht bei uns: 1 WG = 3 Mitbewohner mit schon einen sohn der mitbewohnerin in nem kalten und langweiligen Winter ists dann mal passiert das eine mitbewohnerin und ich uns nähergekommen sind, ende der geschichte sie ist schwanger. Soweit so gut alles kein Problem. Die WG war und ist eine Zweckgemeinschaft. Meine Mitbewohnerin wird mich als Vater angeben (kein Thema, vorwürfe mit dem Gummi durft ich mir genug anhören und ich steh ja auch dazu) und ich werd natürlich auch zahlen. Alles gar keine Sache (nagut ok ne sache des Geldes, ist ja klar). Auf jedenfall das Problem was wir haben ist: Sie bekam nun den Anruf das mein Gehalt auf ihr ALG2 angerechnet wird da wir ja zusammen wohnen UND (was das amt sicher mitbekommen wird) das kind von mir ist. Nun sind wir aber 1) nicht zusammen, 2) zahlt ausnahmsweise wirklich jeder seine gesamten unkosten von seinem geld (was bei vielen "wgs" nicht der fall ist), wir haben sogar getrennte Schlafräume (und ja wir schlafen wirklich getrennt und könnten theoretisch somit nachweisen das wir wirklich eine ECHTE zweckgemeinschaft sind. Bis auf das Thema mit dem Kind woran sich das amt jetzt festkrallt und ihr mein gehalt anrechnen will. Meine Frage: Ist es denn rechtens? Können wir etwas rechtlich korrektes tun damit es als zweckgemeinschaft gilt oder bleibt uns nur der Weg die gesamte WG aufzulösen udn jeder in seine eigenen 4 Wände zu ziehen? Denn das ist bisher die einzige Lösung die ich sehe das die Mitbewohnerin ihr "normales" ALG2 behält. p.S. es geht hier nicht darum das ich mich um meine väterlichen pflichten drücken will, ganz im gegenteil ich will sowohl meinem kind als auch meiner mitbewohnerin das ihnen zustehende geld zahlen. Oder köme ich vllt. günstiger wenn wir es dem amt durchgehen lassen und ihr mein einkommen angerechnet wird? Uns ist einfach nur wichtig (wie denke mal jedem andern auch) das wir nicht unnötig draufzahlen. Den verpflichtungen die wir durchs Kind eingegangen sind, sind wir uns durchaus bewusst. Nur hat jeder von uns beiden so schon genug zu knabbern gehabt mit seinem geld und nun kommt halt dieser herbe Rückschlag. |
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#2
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| Sie ist von dir schwanger,also bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Dies zu umgehen dürfte in der jetzigen Wohnkonstelation unmöglich sein. Daher bleibt nur die Möglichkeit, dass ihr euch räumlich voneinander trennt, wenn ihr wirklich nicht zusammen seid. Andi |
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| Stichworte |
| anrechnen, hartz 4, wohngemeinschaft |
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