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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 22.05.2009, 21:09
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Ausrufezeichen Sie ALG II, er arbeitet, zusammen wohnen möglich?

Moin.

Ich hoffe hier kann uns jemand weiterhelfen.
Seit Oktober '08 lebe ich in Hamburg in einer
2er WG..Seit mehreren Wochen überlegen mein
Freund und ich zusammen zu ziehen. Er wohnt
in Bremen. Die Frage ist, ob die Arge den Umzug
einfach so zustimmt, obwohl ich ALG II beziehe.
In Bremen werde ich die Leistungen der Arge
weiterhin beziehen müssen, da ich vor habe, eine
Maßnahme von denen zu machen, wo ich die
Möglichkeit habe, ohne den Schulabschluss eine
Ausbildung anzufangen. Da diese Ausbildung
geringer bezahlt wird als normal, weiß ich nicht
ob mir dann noch was zusteht, trotzdessen das
mein Freund arbeitet. Er verdient ca. 1.200€ Netto und ich hab gehört, das dies wohl noch unter dem Satz liegen soll. Dann weiß ich nicht, zu welcher Arge ich zuerst hin soll..Zu der in Bremen wo ich hinziehe, oder der in Hamburg wo ich zur Zeit noch wohne? Der Umzug ist zum Herbst hin geplant.

Falls jemand noch weitere Angaben brauch, um zu helfen, kann gerne zitieren oder mir direkt eine Nachricht zukommen lassen ..

Bedanke mich im voraus.

Jenny
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  #2  
Alt 22.05.2009, 21:12
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Ob nach dem Zusammenzug noch Anspruch auf ALG II besteht kannst du mit dem ALG II-Rechner auf dieser Homepage prüfen.

Andi
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  #3  
Alt 23.05.2009, 12:43
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Frage

Danke für den Hinweis, aber ich blicke da nicht durch. Ich glaube auch nicht, das dieser Rechner auf mich zutrifft. Haben das eben probiert und als Ergebnis stand, das mir nichts zusteht, was ich aber nicht verstehe.
Wir wollen zusammen ziehen, aber das ist doch was anderes, als wenn man verheiratet ist, oder nicht? Ich hab gehört, das man zumindest noch 1 Jahr die normalen Leistungen bekommt und je nachdem was nach einem Jahr ist, das die dann gestrichen werden und der Partner dann blechen darf, wenn ich z.B keine Arbeit habe. Wie gesagt, mein Freund sein Gehalt liegt unter dem Satz und ich wollte eine Ausbildung der Arge antreten. Da man in dieser Ausbildung aber weniger Gehalt bekommt als normal (Ausbildung der Reha), kann das doch nicht sein, das mein Freund dann komplett für mich aufkommen muss ?!! Klar kann ich dann nicht den vollen Leistungsunterhalt bekommen, aber 164€ KG und das bisschen von der Ausbildung reicht doch niemals ..
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  #4  
Alt 23.05.2009, 12:53
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Während der Ausbildung besteht ohnehin kein ALG II-Anspruch, du kannst BAB beantragen (abhängig vom Elterneinkommen).

Andi
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  #5  
Alt 23.05.2009, 13:19
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Und was ist nun BAB?
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  #6  
Alt 23.05.2009, 13:23
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BAB = Berufsausbildungsbeihilfe. Auf der Homepage der Arbeitsagentur gibt es weitere Informationen. Oder schaue dich im Unterforum "BAB und sonstige Ausbildungsförderung" um.

Andi
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  #7  
Alt 23.05.2009, 16:37
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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...ich vermute mal, es geht um eine "BaE" eine Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen.

Nun, die mag dir ja jetzt von der ARGE in Hamburg angeboten worden sein, aber das heißt noch lange nicht, dass die ARGE in Bremen dir auch eine anbietet oder anbieten kann!

Das ist alles völlig unausgegoren...

Turtle
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  #8  
Alt 24.05.2009, 08:40
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Registriert seit: 22.05.2009
Beiträge: 5
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Das Problem ist, was anderes als die Ausbildung von der Arge kann ich
nicht machen. Habe keinen Abschluss (Grund Privat) und mein Leben
lang mit Nebenjobs über Wasser halten ist auch nicht das Wahre.
Und wenn die Arge mich nirgendwo unterstützt, dann brauchen die
sich auch nicht wundern, wenn man ständig von der Stütze leben muss.
Denn die sollten eigentlich dafür da sein, einem zu helfen wieder auf
die Beine zukommen.
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  #9  
Alt 24.05.2009, 09:16
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von Sepsis Beitrag anzeigen
Und wenn die Arge mich nirgendwo unterstützt, dann brauchen die
sich auch nicht wundern, wenn man ständig von der Stütze leben muss.
Denn die sollten eigentlich dafür da sein, einem zu helfen wieder auf
die Beine zukommen.
Warum sehen manche Leute die Arge als VaterundMutter-Ersatz an?

Die Arge ist NICHT verantwortlich für deinen beruflichen Werdegang, nur verantwortlich dafür, das du nicht verhungerst.
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  #10  
Alt 24.05.2009, 10:17
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Registriert seit: 22.05.2009
Beiträge: 5
Böse

Diesen Kommentar hättest du dir sparen können.
Ich habe mich hier nicht angemeldet, um dumme Sprüche anzuhören.
Natürlich ist die Arge in gewisser Weise dafür da, einen wieder
auf die Beine zu helfen. Und die Reha ist nicht umsonst für mich
zuständig. Um solche Sprüche bringen zu können, müsstest du
schon mehr über mich wissen.
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Stichworte
umzug anderes bundesland, umzugsgenehmigung, zusammenziehen

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