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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Moin. Ich hoffe hier kann uns jemand weiterhelfen. Seit Oktober '08 lebe ich in Hamburg in einer 2er WG..Seit mehreren Wochen überlegen mein Freund und ich zusammen zu ziehen. Er wohnt in Bremen. Die Frage ist, ob die Arge den Umzug einfach so zustimmt, obwohl ich ALG II beziehe. In Bremen werde ich die Leistungen der Arge weiterhin beziehen müssen, da ich vor habe, eine Maßnahme von denen zu machen, wo ich die Möglichkeit habe, ohne den Schulabschluss eine Ausbildung anzufangen. Da diese Ausbildung geringer bezahlt wird als normal, weiß ich nicht ob mir dann noch was zusteht, trotzdessen das mein Freund arbeitet. Er verdient ca. 1.200€ Netto und ich hab gehört, das dies wohl noch unter dem Satz liegen soll. Dann weiß ich nicht, zu welcher Arge ich zuerst hin soll..Zu der in Bremen wo ich hinziehe, oder der in Hamburg wo ich zur Zeit noch wohne? Der Umzug ist zum Herbst hin geplant. Falls jemand noch weitere Angaben brauch, um zu helfen, kann gerne zitieren oder mir direkt eine Nachricht zukommen lassen ..Bedanke mich im voraus. Jenny |
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#2
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| Ob nach dem Zusammenzug noch Anspruch auf ALG II besteht kannst du mit dem ALG II-Rechner auf dieser Homepage prüfen. Andi |
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#3
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| Danke für den Hinweis, aber ich blicke da nicht durch. Ich glaube auch nicht, das dieser Rechner auf mich zutrifft. Haben das eben probiert und als Ergebnis stand, das mir nichts zusteht, was ich aber nicht verstehe. Wir wollen zusammen ziehen, aber das ist doch was anderes, als wenn man verheiratet ist, oder nicht? Ich hab gehört, das man zumindest noch 1 Jahr die normalen Leistungen bekommt und je nachdem was nach einem Jahr ist, das die dann gestrichen werden und der Partner dann blechen darf, wenn ich z.B keine Arbeit habe. Wie gesagt, mein Freund sein Gehalt liegt unter dem Satz und ich wollte eine Ausbildung der Arge antreten. Da man in dieser Ausbildung aber weniger Gehalt bekommt als normal (Ausbildung der Reha), kann das doch nicht sein, das mein Freund dann komplett für mich aufkommen muss ?!! Klar kann ich dann nicht den vollen Leistungsunterhalt bekommen, aber 164€ KG und das bisschen von der Ausbildung reicht doch niemals .. |
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#4
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| Während der Ausbildung besteht ohnehin kein ALG II-Anspruch, du kannst BAB beantragen (abhängig vom Elterneinkommen). Andi |
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#5
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| Und was ist nun BAB? |
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#6
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| BAB = Berufsausbildungsbeihilfe. Auf der Homepage der Arbeitsagentur gibt es weitere Informationen. Oder schaue dich im Unterforum "BAB und sonstige Ausbildungsförderung" um. Andi |
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#7
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| ...ich vermute mal, es geht um eine "BaE" eine Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen. Nun, die mag dir ja jetzt von der ARGE in Hamburg angeboten worden sein, aber das heißt noch lange nicht, dass die ARGE in Bremen dir auch eine anbietet oder anbieten kann! Das ist alles völlig unausgegoren... Turtle |
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#8
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| Das Problem ist, was anderes als die Ausbildung von der Arge kann ich nicht machen. Habe keinen Abschluss (Grund Privat) und mein Leben lang mit Nebenjobs über Wasser halten ist auch nicht das Wahre. Und wenn die Arge mich nirgendwo unterstützt, dann brauchen die sich auch nicht wundern, wenn man ständig von der Stütze leben muss. Denn die sollten eigentlich dafür da sein, einem zu helfen wieder auf die Beine zukommen. |
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#9
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| Zitat:
![]() Die Arge ist NICHT verantwortlich für deinen beruflichen Werdegang, nur verantwortlich dafür, das du nicht verhungerst. |
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#10
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| Diesen Kommentar hättest du dir sparen können. Ich habe mich hier nicht angemeldet, um dumme Sprüche anzuhören. Natürlich ist die Arge in gewisser Weise dafür da, einen wieder auf die Beine zu helfen. Und die Reha ist nicht umsonst für mich zuständig. Um solche Sprüche bringen zu können, müsstest du schon mehr über mich wissen. |
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| Stichworte |
| umzug anderes bundesland, umzugsgenehmigung, zusammenziehen |
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