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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #11  
Alt 24.05.2009, 11:27
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Trotzdem kannst du doch nicht voraussetzen, dass die eine ARGE genau dieselben Angebote wie die andere ARGE hat! Jede ARGE ist eigenständig und verplant deshalb auch seine Eingliederungsmittel anders!

Im Übrigen hast du seit 1.1.09 einen Rechtsanspruch darauf, deinen Hauptschulabschluss zu machen. Als unter 25jährige/r im Rahmen einer sogenannten "BvB" - berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme! Du musst den Rechtsanspruch nur durchsetzen.

Wobei aus deinem ersten Beitrag eh nicht ersichtlich ist, was du überhaupt fragen willst. Bis Herbst ist deine alte ARGE zuständig, nach Umzug die neue. Wo du "zuerst" hingehen sollst, die Frage stellt sich daher doch irgendwie gar nicht. Oder ich erkenne nicht den Zusammenhang.

Ob du mit deinem Freund zusammen noch einen Anspruch auf ALG 2 hast, das kannst du ganz einfach hier am Online-Rechner selbst errechnen.

Turtle
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Stichworte
umzug anderes bundesland, umzugsgenehmigung, zusammenziehen

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