Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Thema geschlossen
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 12.06.2009, 11:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 7
Standard Sie 400€ Job---Ich Verdiener

Hallo zusamm'

Also ich habe versucht mal durch den ganzen Dschungel der Beispielfälle für Hartz 4 Anträge etwas für mich herauszuholen, aber irgendwie bin ich da nicht schlau geworden. Liegt vielleicht auch daran, dass ich mich noch nie mit dieser Thematik beschäftigt habe. Vielleicht könnt ihr mir helfen.

Unser Fall sieht folgendermassen aus:
Sie, bald 27 Jahre alt, ist ungefähr 1 Jahr mit ihrem Studium fertig und macht seit dem her Praktika auf 400€ Basis.
Ich, bald 26 Jahre alt, verdiene um die 1850€ Netto im Monat. Wir beiden wohnen auch zusammen.

Nun meine Frage, ist es wirklich so, dass der Partner für den Lebensunterhalt des anderen aufkommen muss, da man von 400€ nicht wirklich leben kann, wenn man die Miete, Nebenkosten und das Zugticket von 210€ abzieht?!?

Zudem, wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Ist der Arbeitsgeber verpflichtet Sie zu versichern, oder muss Sie sich auch noch aus eigener Tasche versichern?

Ich danke schon einmal vorab für die Antworten.

Gruss….
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #2  
Alt 12.06.2009, 11:19
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von maTTin Beitrag anzeigen
Nun meine Frage, ist es wirklich so, dass der Partner für den Lebensunterhalt des anderen aufkommen muss, da man von 400€ nicht wirklich leben kann, wenn man die Miete, Nebenkosten und das Zugticket von 210€ abzieht?!?
Ja. Aber du kannst diese Aufwendungen als aussergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen, so dass ihr im Endeffekt einem Ehepaar gleichgestellt seid.

Zitat:
Zudem, wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Ist der Arbeitsgeber verpflichtet Sie zu versichern, oder muss Sie sich auch noch aus eigener Tasche versichern?
Ein €400-Job ist sozialversicherungsfrei und somit muss sie ihre Krankenkasse selber bezahlen. Solltest du das für sie übernehmen: siehe oben.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #3  
Alt 12.06.2009, 11:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 7
Standard

Danke für die schnelle Antwort.
Ich dachte immer, dass der Arbeitsgeber für diese Kosten aufkommen muss.

Wie darf ich das bei der "aussengewöhnlichen Belastung" verstehen?? Muss Sie bei ihrer Steuererklärung diesen Sachverhalt angeben, oder ich bei meiner?
Zumal wir auch noch im August heiraten und dann bestimmt alles noch komplizierter wird-Hilfe!!!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #4  
Alt 12.06.2009, 11:47
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

400-Euro-Jobs sind sozialversicherungsfrei.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #5  
Alt 12.06.2009, 11:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 7
Standard

Ja, dass weiss ich, aber die Krankenversicherung muss dann doch trotzdem der Arbeitsgeber zahlen,oder? Es kann doch nicht sein, dass man dann noch von 260€ monatlich 150€ an die Krankenkasse zahlen muss?!?!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #6  
Alt 12.06.2009, 11:59
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Der Arbeitgeber muss nicht. Und die KV Beiträge muss man selbst zahlen.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #7  
Alt 12.06.2009, 12:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 7
Standard

Wow, danke Vater Staat, dass meine Freundin mit 100€ ( wenn überhaupt) im Monat auskommen muss/darf.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #8  
Alt 12.06.2009, 12:06
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von maTTin Beitrag anzeigen
Danke für die schnelle Antwort.
Ich dachte immer, dass der Arbeitsgeber für diese Kosten aufkommen muss.

Wie darf ich das bei der "aussengewöhnlichen Belastung" verstehen?? Muss Sie bei ihrer Steuererklärung diesen Sachverhalt angeben, oder ich bei meiner?
Zumal wir auch noch im August heiraten und dann bestimmt alles noch komplizierter wird-Hilfe!!!

Wenn ihr dieses Jahr im August heiratet, ist die Sache mit der aussergewöhnlichen Belastung für das Jahr 2009 an sich witzlos, da ihr ja so veranlagt werdet als wärd ihr schon das ganze Jahr verheiratet.
Solltest du noch keine Steuererklärung für 2008 ggemacht haben, frage deinen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Und da sie ja keine Steuern zahlt, kann das nur bei deiner Steuererklärung anzugeben sein.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #9  
Alt 12.06.2009, 12:06
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von maTTin Beitrag anzeigen
Wow, danke Vater Staat, dass meine Freundin mit 100€ ( wenn überhaupt) im Monat auskommen muss/darf.
Dafür ist sie ja deine Partnerin.

Und es hindert sie ja sicher niemand, richtig zu arbeiten statt nur auf einem €400-Job rumzukrebsen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #10  
Alt 12.06.2009, 12:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 7
Standard

Klar, das schon und ich mache es ja auch gern, nur Sie selbst kommt sich so schlecht dabei vor. Sie geht jeden Tag bis 18Uhr arbeiten und es kommt nichts bei rum.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Thema geschlossen

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Ab wann 400€ Job? Brimbim Ein Euro Jobs - 1 € Jobs - Plus Jobs 9 20.04.2009 21:56
400€ Job: Rückzahlung wg km-geld ich2510 Hartz IV 4 - ALG II 2 14 26.03.2009 09:19
Alleinerziehend / Alleinstehend Anspruch auf HartzIV bei 400€ Job willi_knecht Hartz IV 4 - ALG II 2 1 15.02.2009 14:18
2 400€ jobs gleichzeitig chrizzi Nichts-zum-Thema 1 13.02.2009 21:19
Alleinerziehend / Alleinstehend Mit 17 Jahren ausgezogen, 400€ Job lebe in WG choco-crossie Hartz IV 4: U 25 3 02.02.2009 12:04


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:28 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0