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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo zusamm' Also ich habe versucht mal durch den ganzen Dschungel der Beispielfälle für Hartz 4 Anträge etwas für mich herauszuholen, aber irgendwie bin ich da nicht schlau geworden. Liegt vielleicht auch daran, dass ich mich noch nie mit dieser Thematik beschäftigt habe. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Unser Fall sieht folgendermassen aus: Sie, bald 27 Jahre alt, ist ungefähr 1 Jahr mit ihrem Studium fertig und macht seit dem her Praktika auf 400€ Basis. Ich, bald 26 Jahre alt, verdiene um die 1850€ Netto im Monat. Wir beiden wohnen auch zusammen. Nun meine Frage, ist es wirklich so, dass der Partner für den Lebensunterhalt des anderen aufkommen muss, da man von 400€ nicht wirklich leben kann, wenn man die Miete, Nebenkosten und das Zugticket von 210€ abzieht?!? Zudem, wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Ist der Arbeitsgeber verpflichtet Sie zu versichern, oder muss Sie sich auch noch aus eigener Tasche versichern? Ich danke schon einmal vorab für die Antworten. Gruss…. |
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#2
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#3
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| Danke für die schnelle Antwort. Ich dachte immer, dass der Arbeitsgeber für diese Kosten aufkommen muss. Wie darf ich das bei der "aussengewöhnlichen Belastung" verstehen?? Muss Sie bei ihrer Steuererklärung diesen Sachverhalt angeben, oder ich bei meiner? Zumal wir auch noch im August heiraten und dann bestimmt alles noch komplizierter wird-Hilfe!!! |
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#4
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| 400-Euro-Jobs sind sozialversicherungsfrei.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Ja, dass weiss ich, aber die Krankenversicherung muss dann doch trotzdem der Arbeitsgeber zahlen,oder? Es kann doch nicht sein, dass man dann noch von 260€ monatlich 150€ an die Krankenkasse zahlen muss?!?! |
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#6
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| Der Arbeitgeber muss nicht. Und die KV Beiträge muss man selbst zahlen. Turtle |
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#7
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| Wow, danke Vater Staat, dass meine Freundin mit 100€ ( wenn überhaupt) im Monat auskommen muss/darf. |
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#8
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| Zitat:
Wenn ihr dieses Jahr im August heiratet, ist die Sache mit der aussergewöhnlichen Belastung für das Jahr 2009 an sich witzlos, da ihr ja so veranlagt werdet als wärd ihr schon das ganze Jahr verheiratet. Solltest du noch keine Steuererklärung für 2008 ggemacht haben, frage deinen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Und da sie ja keine Steuern zahlt, kann das nur bei deiner Steuererklärung anzugeben sein. |
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#9
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| Zitat:
![]() Und es hindert sie ja sicher niemand, richtig zu arbeiten statt nur auf einem €400-Job rumzukrebsen. |
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#10
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| Klar, das schon und ich mache es ja auch gern, nur Sie selbst kommt sich so schlecht dabei vor. Sie geht jeden Tag bis 18Uhr arbeiten und es kommt nichts bei rum. |
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