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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 16.10.2009, 13:42
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Pfeil Selbstständig ohne Einkommen zZ. HartzIV zum aufstocken möglich Ü30 ?!

Hallo zusammen!
Meine Frage betrifft mehr oder weniger meinen Ehemann.

Wir Leben zusammen(verheiratet) in einem Eigentumshaus, welches in kürze zur Zwangsversteigerung steht, anstehenden Privatinsolvenz kommt auch dazu. Also Mittellos. Mein Mann 31 Jahre, ist Selbstständig im KFZ Bereich. Derzeit unterhalte ich unseren Kompletten Haushalt mit meiner Erwerbs Unfähigkeits Rente. Zu allem Überfluss bin ich auch noch schwanger in der 6 Woche.

Unsere Frage nun: Kann mein Mann Hartz 4 Beantragen und hat er aussicht auf Bewilligung?

Wir beide hatten noch nie groß kontakt mit dem A Amt und wissen deshalb so gut wie garnichts. Was uns bedrückt zur zeit ist, das mein Mann erstens nicht mehr Kranken- und Rentenversichert ist (!) weil wir es uns einfach nicht mehr leisten können und das wir mit unseren 800,- mtl. bald nicht mehr auskommen werden .....
Welche Tipps und Ratschläge kann ich hier bekommen ?!
Ich wäre wirklich sehr dankbar!

MFG
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  #2  
Alt 16.10.2009, 14:11
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Hallo,

wenn Dein Mann selbstständig ist, er keinen Gewinn erzielt oder eben zu wenig, dann ist es möglich, daß er bzw. ihr auch unterstützendes ALG 2 bekommt. Hier auf den Seiten ist auch ein ALG 2 Rechner den man bemühen kann aber genau ist das nicht unbedingt. Kannste ja mal ausfüllen. Und sicher werden sich hier auch noch die Profis zu Worte melden. Wenn das Haus in den Zwang kommt, braucht Ihr ja auch eine Wohnung, hier wird die Miete eine Rolle spielen, die Nebenkosten und vieles mehr was man zur Berechnung braucht.

Man, da habt Ihr aber richtig was an den Hacken...

Grüße

Tom
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  #3  
Alt 16.10.2009, 14:14
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Hallo!
Danke für die Rasche Antwort!
Ja, Miete,Strom, Heizung, eben alles was man braucht und bezahlen muss, selbst wenn man mittellos ist, wird momentan eben von ca 850 euro bezahlt. Ausser gerade die Miete bzw das Dahrlen....
die Antwort hat mir dan schonmal weitergeholfen, da ich mich dann nun doch an den antrag wage, bzw diesen im netz suchen möchte. Ohne handfeste papiere möchte ich nicht zum Amt gehen...man hört ja doch auch einiges von bekannten, das es da nicht immer freundlich zugeht...leider.
Ich danke nochmal. MFG
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  #4  
Alt 16.10.2009, 14:21
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Hallo newbie,

also vor dem Amt brauchst Du keine Angst zu haben. Das sind alles nur Leute die ihre Arbeit machen und gelegentlich auch ziemlich unter Druck stehen. Bereite Dich gut vor, trete dem Sachbearbeiter höflich gegenüber. Du bzw. Ihr solltet möglichst komplettes Zahlenmaterial parat haben. Den Antrag kannst Du Dir ja runterladen von der Seite der Arbeitsagentur. Das Ausfüllen ist kein Hexenwerk, wie gesagt, die Zahlen müssen alle da sein. Was etwas blöde ist für die Zukunft ist, daß Du schwer Angaben zur kommenden Miete machen kannst oder habt Ihr da schon was in Aussicht.

Ansonsten schildern wie die Lage ist, dann klappt das schon.

Grüße

Tommy
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  #5  
Alt 16.10.2009, 15:01
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Danke für die aufmunternden Worte!
Noch haben wir nichts in aussicht und hoffen noch darauf, sollange wie möglich in unserem Haus bleiben zu dürfen.
Ich denke mal das wir in einen Satz von vorgeschriebenen qm ziehen würden. Eben 2 Erwachsene und dann ein Baby.
Wäre unsinn sich eine zu große Wohnung anzumieten, wenn man dann wieder aussiehen bzw umziehen muss?!
Das Amt hat doch gewisse vorgaben soweit ich weis?
50 qm für 1 Person?
xx qm für 2 Personen ...etc!?

Das wäre meine Überlegung, das minimm an qm an zugeben als Leitzahl!?
Anträge habe ich nun einfach alle Runtergeladen samt Anlagen etc. Werde sie gleich auch alle ausfüllen und dann sehen, welche vom Arbeitsamt gebraucht werden dachte ich...
Zahlenmaterial in der hinsicht, welches Einkommen mein Mann hat?
Das wir schwierig...wir haben sein Konto auflösen müssen und seitdem hat er keine Zahlungseingänge. das dürften nun ca 4 Monate sein, vielleicht auch 6 ?!
Das einzige was nachweisbar ist, sind 2-3 verkaufs Fahrzeuge gegen barzahlung und mein Konto mit der EU rente :-(

MFG
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  #6  
Alt 16.10.2009, 15:27
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Hallo,

also wenn Ihr jetzt noch erst mal eine zeit in dem Haus wohnen bleibt und nichts konkretes wisst, solltet Ihr das angeben was derzeit aktuell ist und nicht was irgendwann mal sein könnte. Fiktive Zahlen nützen dem Amt nichts. Wenn Ihr dann wirklich konkret raus müsst oder Ihr bei den neuen Besitzern zu Miete wohnen könnt, dann müsst Ihr das bei Änderung angeben.

Aktuell zahlt Ihr keine Miete ( es gibt da aber trotzdem Geld ) aber habt ja andere laufenden Kosten die angegeben werden müssen. Die Wohnfläche muß auch angegeben werden ( aber das siehst Du ja alles ).

Soweit ich weiß ist die angemessene Größe für die erste Person 45qm, für eine weitere Person 60qm und für jede weitere Person ( außer Säuglingen ) 15qm dazu. Bei Eigenheim gelten noch wieder andere Richtlinien hängt z.B. mit Vermögen etc. zusammen. So habe ich es zumindest gelesen.
Richtig, es macht jetzt keinen Sinn eine 100 qm Wohnung zu beziehen. Allerdings darf die Wohnung auch nicht besonders teuer sein, das wird dann auch nicht übernommen.

Also, gebe jetzt an wie es aktuell ist und nicht wie es sein könnte. Und Du kannst ja auch angeben, daß es sich in Zukunft ändern wird, in welche Richtung auch immer, daß das Haus im Zwang ist, etc.

Hat er die Fahrzeuge jetzt noch, oder stehen die zum Verkauf ? Im Prinzip sieht es also so aus als wenn die Firma dicht gemacht werden muß oder wie soll das weiter gehen bei ihm ? Wenn Aussicht auf Besserung besteht, kann er ja auch weiter machen. Aber auch da wird der Sachbearbeiter dann sagen ob man die Selbstständigkeit weiter unterstützt oder ab Dein Mann sich als Arbeitnehmer bewerben muß.

Ihr müsst mal sehen was da am Ende für Geld rauskommt was Ihr noch bekommt. Ihr müsst ja vermutlich bei der Insolvenz noch monatlich was zahlen ? hat die Firma deines Mannes Schulden ?

Grüße

Tom
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  #7  
Alt 16.10.2009, 16:57
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Hi!
Also, die Firma ist nicht direkt betroffen von der P Inso. Es sind vielelicht noch (2) autos und teile in einem wert von 200-300 Euro hier, wenn sie den dann jemand kaufen würde!
einkauf ist derzeit unmöglich, da eben keine einnahme. alles was eingenommen wurde bei den letzten verkäufen (nachweisbar durch verträge) wurde zum leben gebraucht und konnte nicht mehr in die firma gesteckt werden.
Die firma ist wenn man es genau nimmt blank. jedoch meint unser anwalt, das eine firmen inso evt einfacher wäre. die schulden an sich sind zwar auch aufgrund firmen finanzierung entstanden aber betragen fast nur das haus (90%) bzw das dahrlen davon.
Wenn die firma realistisch unterstützt werden könnte, wäre das auch eine überlegung, jdeoch wird mein mann wahrscheinlich nicht mehr lange in diesem beruf arbeiten können, weil es zu unsicher ist und das geht nunmal nicht mit kind. für uns zwei war es noch ok wenn man mal paar euro weniger hatte...aber mit kind...
zumal es eben kfz ist...die abwrackprämie hat ihm nicht besonders gut getan...

raus kommen tut da momentan nichts. er hat halt pkw angekauft sie repariert und weiter verkauft bzw teile verkauf von "alten" vw bussen jedoch ist gerade absolut kein investiutions geld mehr da. wir leben von meiner rente derzeit. die inso ist gerade am anlaufen. dort wird er wenn er einen job über (schätzungsweise!) 1500 netto hat zahlen müssen.
sry wenn ich mich etwas unverständlich ausdrücke :-(
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  #8  
Alt 16.10.2009, 17:10
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Der Anwalt wird sicher seine Gründe haben, warum er eine Regelinso (Firma) vorzieht, das ist von hier nicht zu beurteilen.

Aber ALG II stellt keine Unterstützung für ein notleidendes Gewerbe dar. Ihr werdet mit ALG II Deine Rente so weit auffüllen können, dass ihr ein Dach überm Kopf und ein sehr bescheidenes Leben finanzieren könnt. Schulden aber werden dabei nicht berücksichtigt, die sind reines "Privatvergnügen".

Ich sehe ehrlich gesagt auch keinen vernünftigen Grund darin, ein Gewerbe "künstlich" am Leben zu halten, wenn es nicht berechtigte und konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Krise in einer überschaubaren Zeit überwindbar ist.Wenn man nüchtern schaut, dann ist der Grund so zu handeln oft genug nicht in Zahlen sondern in Gefühlen zu finden, verständlich aber sehr gefährlich.
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  #9  
Alt 17.10.2009, 08:25
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Guten morgen!

zum satz
Zitat:
Aber ALG II stellt keine Unterstützung für ein notleidendes Gewerbe dar.
das gewerbe soll definitif nicht unterstüzt werden es soll für den lebensunterhalt meines mannes sein.
wir haben keine sonderregelung bei der heirat, womit(wie der anwalt sagte) jeder seinen eigenen lebensunterhalt haben kann/soll/muss.
ich habe mit den schulden meines mannes (da vor heirat entstanden) nichts am hut rein rechtlich.

die firma soll wohl so lange bestehen, bis mein mann chance auf eine anstellung bekommt durch bewerbungen (denke ich momentan-was der anwalt denkt weis ich nicht genau)
es geht nun darum, das unabhängig was die firma macht, mein mann alg2 beantragen möchte (wenn aussicht auf erfolg sichtbar ist), da er ja nachweisen kann, das durch seine firma keine einnahmen mehr erfolgen. er ist als kleinunternehmer gemeldet mit einem niedrig lohn, der glaube ich bei max 15t jährlich liegt!?
also so schon unter dem satz.
aber da er nun kein einkommen hat, trotz selbstständigkeit wollte ich wissen ob es überhaupt geht, selbstständig zu sein, keine einnahmen mehr zu haben und aufgrund dessen harzt 4 bekommen zu können. mein mann hat nichtmal mehr seine krankenversicherung.
alles was gezahlt werden muss, wie strom, wasser versicherung, muss ich bezahlen von 850 euro rente.
der anwalt meinte, das (wenn die Inso durch ist) mein mann anspruch auf ca 1100 euro mtl hat von seinem einkommen (bei berufstätigkeit) unabhängig von meinem einkommen ....
warum sollte also das Aamt meine rente anrechnen?
wir leben in einem haushalt, sind verheiratet und erwarten nä jahr ein baby.
was würde uns als familie den insgesamt zustehen wenn das aamt wirklich "ur noch" meine rente ausstocken würde?!

mfg
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  #10  
Alt 17.10.2009, 08:37
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Ihr seit laut dem SGB2 eine Bedarfsgemeinschaft, da wird alles was an Einkommen vorhanden ist, in einen Topf geworfen und dann von Eurem gemeinsamen Bedarf abgezogen.

Euer Bedarf würde wohl zur Zeit so aussehen:

323€ Dein Sozialgeld
323€ Regelsatz Deines Mannes
+ Tilgungszinsen (keine Kreditraten) des Hauses und Neben-/Betriebskosten ohne Strom, Warmwasseroder z.B. Kabelgebühren die sind im Regelsatz/Sozialgeld enthalten
--------------------------------
Euer ALG2

Darauf würde Deine Rente angerechnet werden.
Würdet ihr also 1000€ ALG2 bekommen, würden 850€ (bin mir nicht ganz sicher ob bei Eu Rente auch die Versicherungspauschale gewährt wird, wenn ja würden 30€ weniger angerechnet) abgezogen und der Auszahlbetrag vom ALG2 betrüge 150€.

Ab der 13. SSW hättest Du noch den Anspruch auf den Schwangerenmehrbedarf.

Während der Ehe ist man sich m.W.n. immer gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet, erst bei der Scheidung wenn besondere Reglungen getroffen wurden kann man Unterhalt, Zugewinn etc.ausschliessen.
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hartz 4, hartz iv, krankenversicherung, selbstständig

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