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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo miteinander! Mein volljähriges Kind bekommt Alg II, monatlich 368,21€ (inkl. 163,21€ Unterkunft, Kindergeld extra über Familienkasse). Ich selbst studiere seit Herbst 2009, habe kein Alg II beantragt, auch keinen Anspruch darauf, lebe von Ersparnissen, die sicher nicht bis Studienende langen werden, warte auf einen zugesagten Studentenjob, bewerbe mich, weil bisher noch keine Rückmeldung zu selbigem, jetzt bei Tankstellen etc. für Mini-/Midijob. Für die vorlesungsfreie Zeit 10.02.-14.03. habe ich Alg I gewährt bekommen, 29,01 €/Tag, ab 15.03. habe ich Alg I für 16 Std/Woche beantragt, Bewilligung oder Ablehnung ist noch nicht da. Die errechnete Rückzahlung Alg II für Februar/März beträgt 723,03 €, die ARGE setzt allerdings für den gesamten März 29,01 €/Tag an, wahrscheinlich, weil noch kein Bescheid über Einstellung Alg I oder Verringerung Alg I vorhanden, was aber für meine Frage zunächst keine Rolle spielt. Vielmehr ist mir die Rückzahlungshöhe nicht klar und ich verstehe auch die angehängten Fallberichte für Februar und März nicht. (Falls einer diese für mich aufbröseln könnte, stelle ich sie noch ein) Alg I Mutter für Februar (erst ab 10.02.): 551,19 € Alg II Kind für Februar (gesamt): 368,21 € Rückzahlung Alg II für Februar: 354,82 € verbleiben für mich (also Mutter): 196,37 € Meine Fragen wären: Sind die 196,37 € mein Existenzbedarf? Darf ich eventuell die Studiengebühr 542,00 €, die jetzt abgebucht wurde, noch bei der ARGE angeben (das sind hohe Kosten ohne eigenes Einkommen)? Wird von meinen Studentenjob später alles über 100€ angerechnet oder gibt es hier einen anderen Betrag, den ich für meinen Existenzbedarf einsetzen darf? Beginnt die Anrechnung ans Alg II ab 100€ pro Bedarfsgemeinschaft oder pro jobbendes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft? ---- Wie auch immer, das Studium war die beste Entscheidung in diesem Leben! |
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#2
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| Bitte überseht meine Frage vom März hier nicht! Gab noch hin und her zwischenzeitlich, habe der ARGE massenhaft weitere Unterlagen zugesendet, weil sich zwischenzeitlich noch einiges ergeben hat, worüber ich erst mal gar nichts weiter erzähle, weil zwei andere Punkte daraus inzwischen viel DRINGENDER für mich sind: 1) Habe ich als Student zweiter Bildungsweg in Bedarfsgemeinschaft mit volljährigem Kind U25, das AlgII erhält, keinen eigenen Existenzbedarf aus meinen Einkünften (AlgI und Minijob), den ich für meine eigene Existenz aufwenden darf, bevor diese auf das AlgII meiner Tochter angerechnet werden bzw. für ihren Unterhalt in Anspruch genommen werden, und falls ja, wie hoch ist dieses Existenzminimum? 2) Kann ich selbst aus der BG ausziehen, vielleicht in ein WG-Zimmer bei der Uni oder eine 1-Zimmer-Wohnung dort in der Nähe, wenn ich es schaffe, an einen zweiten Job zu kommen, mit dem trotzdem noch genug Zeit fürs Studium bleibt - schließlich beziehe ich selbst keine Leistungen von der ARGE - oder werden meiner Tochter dann Leistungen der ARGE gekürzt oder gestrichen, weil ich damit irgendeine Verpflichtung missachte oder unzureichend mitwirke? Ich hoffe, dass mir hierzu jemand weiterhelfen kann, Lg, erde. |
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