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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 27.04.2011, 09:04
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Standard Rechenexempel

Hallo zusammen, ich lebe mit meiner Freundin zusammen. Beide von Hartz4. Ich suche ewiglich schon einen Job, aber bisher nur Absagen.
Nun hätte ich konkretes Angebot. Doch bei genauerer Berechnung des ganzen kann es sogar sein, dass wir hinterher weniger haben als jetzt. Und jetzt ist es schon knapp.
Meine Freundin ist kronisch krank und braucht ärztliche Betreuung und Medikamente. Doch wenn ich über einen bestimmten Betrag verdiene, würden sie ebenfalls aus Hartz4 fallen und wir müssten sie privat weiterversichern.
Das Amt kann oder will mir keine Berechnung machen. Und mit dem Hartz4 Rechner hier ist es so eine unsichere Sache.
Derzeit erhalten wir beide die Regelleistung und 415€ für Miete und 60€ für Heizung.
Da wir ja nicht verheiratet sind, aber als eheähnlich behandelt werden, werden ja alle Kosten aufgeteilt. So erhalten wir beide je 455€.
Nun würde ich Brutto 1056€ verdienen. Was auf dem Papier gerechnet nicht schlecht aussieht. Aber beim verstehen der Berechnung haperts etwas.
Hier wird das so berechnet, das noch ein möglicher Anspruch auf 320€ übrig bleiben würden.
Netto bekomme ich ungefähr 810€ raus. Wenn ich meine ehemals 455 davon abziehe, hätte ich 395€ mehr im Monat. Was ja gut ist. Aber diese werden ja bei meiner Freundin mit angerechnet. Irgendwie. Würde ich also den ganzen Betrag von 395 bei den 455 abziehen blieben noch 60€. Würde ihr, rein rechnerisch dieser Freibetrag von 260€ ebenfalls angerechnet, so käme tatsächlich dieser mögliche Anspruch ungefähr hin. Wir hätten dann insgesamt etwa 80€ mehr. Was erfreulich ist.
Aber dennoch verstehe ich dann die Zahlen nicht.
Bekomme ich 100€ mehr später, sind das Netto 50€ mehr. Der Rechner sagt das der Anspruch dann auf 240 sinken würde und wir hätten insgesamt dann 30€ weniger als vor einer Lohnerhöhung.
Aber die dringendste Frage wäre, ab wann muss ich meine Freundin privat versichern? Weil dieser Schritt würde ein teurer Schlag werden.
Kann mir das jemand verständlich erklären?
Ach ja, und ich bitte von diesen "ich zeig mit dem Finger auf diese Sozialschmarotzer" abzusehen. Denn ich MÖCHTE arbeiten! Das Amt ist nicht gerade eine Hilfe dabei, aber ich bin willig und werde für 5,50 die Stunde arbeiten! Aber sicher ist, dass jeder Arbeitnehmer sich dagegen wehren würde, wenn er am Monatsende weniger in der Tasche hätte, weil sein Arbeitgeber ihm mehr Lohn bezahlen würde, weil dann ja das Finanzamt kassiert. Wir wollen nur Leben! Und ich will aus diesem Teufelskreis raus. Aber wenn ich danach noch schlechter dastehe und wir uns keine Krankenversicherung leisten können, dann sollte man sich das schon genauer überlegen.
Ach nochwas: All die, die noch irgendwelche Kommentare über Sozialschmarotzer abgeben wollen: erspart sie euch, denn euer Job ist niemals sicher!
Und den anderen die hilfreich etwas dazu beitragen: DANKE!
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  #2  
Alt 27.04.2011, 09:40
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Hier auf der Seite gibt es einen Alg2-Rechner,gib deine Zahlen doch mal ein.
Du wirst sehen das du nicht weniger hast sondern mehr,weil du wenn du arbeitest Freibeträge hast.
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  #3  
Alt 27.04.2011, 09:50
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Beiträge: 5
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Danke für die Info, doch wenn du genauer durchgelesen hättest (ich gebe zu, ist viel Text) hättest du bemerkt, dass ich diesen Rechner benutzt habe. Und ich habe die Zahlen eingegeben und bin eben zu diesen Ergebnissen gekommen. Doch der Rechner ist nicht bindend. Darum bat ich um Hilfe. Ob jemand damit Erfahrung hat oder mir Zahlen oder Urteile oder sonstwas hilfreiches geben kann.
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  #4  
Alt 27.04.2011, 10:06
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Ich weiß nicht, was du in den Rechner eingegeben hast.
Ich hab mit deinen Angaben einen Anspruch von 585 € errechnet, die ihr weiterhin vom Amt bekommen würdet.
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  #5  
Alt 27.04.2011, 10:14
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
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Das heißt dann also Nettolohn € 810 plus ALGII ca. 585 inklusive Krankenversicherung für deine Freundin.

Das ist definitiv nicht weniger als die vorherigen ca. € 1100 für euch beide.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #6  
Alt 27.04.2011, 10:19
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Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 5
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Bundesland: Saarland
Ehepartner vorhanden und volljährig
Keine Kinder
Kaltmiete 415
Heizung 60 mit warmwasser
erwerbseinkommen Partner brutto 1056
Wenn ich natürlich mein Netto eingeben würde, was du wohl getan hast, bekomme ich auch 550€ raus.
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  #7  
Alt 27.04.2011, 10:25
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Natürlich mußt du das Brutto eintragen. Aber eine Zeile darunter auch die Abzüge. Sprich Differenz zwischen Brutto und Netto. Dies hast du scheinbar vergessen.
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  #8  
Alt 27.04.2011, 10:25
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Zitat:
Zitat von begowal Beitrag anzeigen
Hier auf der Seite gibt es einen Alg2-Rechner,gib deine Zahlen doch mal ein.
Du wirst sehen das du nicht weniger hast sondern mehr,weil du wenn du arbeitest Freibeträge hast.
Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Das heißt dann also Nettolohn € 810 plus ALGII ca. 585 inklusive Krankenversicherung für deine Freundin.

Das ist definitiv nicht weniger als die vorherigen ca. € 1100 für euch beide.
Sag du mir, was du wo eingegeben hast.
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  #9  
Alt 27.04.2011, 10:28
Erfahrener Benutzer
 
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Zitat:
Zitat von db180669 Beitrag anzeigen
Bundesland: Saarland
Ehepartner vorhanden und volljährig
Keine Kinder
Kaltmiete 415
Heizung 60 mit warmwasser
erwerbseinkommen Partner brutto 1056
Wenn ich natürlich mein Netto eingeben würde, was du wohl getan hast, bekomme ich auch 550€ raus.
+
Abzüge Antragsteller:
(Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.) 246
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  #10  
Alt 27.04.2011, 10:30
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld

Antragsteller (Saarland):
327.60 €
Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in:
327.60 €
Summe der Leistungen:
655.20 €


2 Kosten für die Unterkunft

Kaltmiete:
415.00 €
Heizkosten :
60.00 €
Summe der Unterkunftskosten:
475.00 €


3 Einkommen

Erwerbseinkommen:
1056.00 €
Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.)
-241.00 €
Freibetrag Erwerbseinkommen:
-265.60 €
Summe der Einkünfte:
549.40 €



Berechnung des Anspruchs

Summe der Leistungen:
655.20 € + Summe der Unterkunftskosten:
475.00 € - Summe der Einkünfte:
549.40 € = Ihr vermutlicher Anspruch:
580.80 €
__________________
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Stichworte
einkommensgrenze, grundsicherung, krankenversicherung

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