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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #11  
Alt 27.04.2011, 10:32
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Zitat:
Zitat von Manuel79 Beitrag anzeigen
Natürlich mußt du das Brutto eintragen. Aber eine Zeile darunter auch die Abzüge. Sprich Differenz zwischen Brutto und Netto. Dies hast du scheinbar vergessen.
Stimmt!
Danke!

Zumindest sehen jetzt die Zahlen besser aus. Doch weiss ich trotzdem noch nicht, wann für die Arge der Hammer fällt und die meine Freundin abmelden.
Ist das erst dann, wenn garkein Anspruch mehr bestehen würde?
Hier im Forum hat jemand sowas eingetragen, leider keine Zahlen dazu. Aber dessen Freundin wurde von der Arge (anscheind ohne Info) von der Krankenkasse abgemeldet.

Aber mit solchen Aussichten kann ich mich auf die Arbeit freuen.....
Danke!
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  #12  
Alt 27.04.2011, 10:39
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von db180669 Beitrag anzeigen
Ist das erst dann, wenn garkein Anspruch mehr bestehen würde?
Ja, oder wenn ihr keinen Antrag mehr stellt.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #13  
Alt 27.04.2011, 10:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 337
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Wenn ihr als BG keinerlei Anspruch mehr auf Alg2 habt fällt der Hammer.Mach doch mal ein paar Zahlenspielereien mit den Rechner dann wirst du merken das da noch einiges möglich ist.
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  #14  
Alt 27.04.2011, 11:37
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Vor allen Dingen, wenn dann nach Ablauf des jetzigen Bewillligungsabschnittes die neuen, höheren, Freibeträge zum Tragen kommen!

Turtle
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Stichworte
einkommensgrenze, grundsicherung, krankenversicherung

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