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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo liebe Leserinnen und Leser, mit einem Problem, wie es denn nun für uns weitergehen soll bzw. weitergehen kann, komme ich nun zu euch: Mein Partner (24, VZ-Student für 2 weitere Semester, zeitweise 400 € Jobber, EU-Bürger) und ich (24, alleinerziehend mit 2-jährigem mehrfachbehindertem Kind aus ehemaliger Partnerschaft) erwarten Nachwuchs und möchten daher als Familie zusammenleben und existieren. - Welche Möglichkeiten bestehen uns aus dieser Situation heraus? Das war die Kurzfassung, nun das ganze noch einmal mit mehr Infos :-) - bitte nicht zitieren, danke :-) Ich (24) wohne aktuell mit meinem Kind (2; mehrfachbehindert) in einer kleinen 1,5 ZWG und beziehe [leider] ALG II. Mit seinem Vater gab es alsbald nach Bekanntwerden der Behinderungen unseres gemeinsamen Kindes zusehends Schwierigkeiten, sodass uns nur noch der Auszug sowie Hartz 4 als Option blieb. Pflegegeld erhalte ich aktuell noch keines; aber das ganze Prozedere wird in Bälde anlaufen, vor allem weil mein Kind durch seine Hyperaktivität einen erhöhtem Bewegungsdrang hat und die Wohnung so schon jetzt entschieden zu klein ist. Nun habe ich seit Längerem einen Partner (24, Student, 2 Semester noch vor sich + 400 € Jobber, EU-Bürger), der sich ebenfalls mit um mein Kind kümmert und auch die allermeiste Zeit bei uns ist. Den Rest der Zeit verbringen wir bei seiner Familie zuhause, wo er auch offiziell wohnt. Auch wenn wir damit eigentlich noch warten wollten, bis mein Partner mit dem Studium fertig (nicht mehr lang hin) und wir beide wieder im Job untergekommen sind: Wir erwarten Nachwuchs. Zwar bin ich erst ganz 'frisch' schwanger geworden (6. Woche), es kann noch viel passieren - aber dennoch ist da die Frage: Wie soll es denn jetzt weitergehen? Für den kleinen Großen wäre das das Beste, was passieren kann - aber wie soll es mit uns weitergehen? Finanziell? Und wie als Familie? Jetzt haben wir natürlich die vertrackte Situation de luxe, das ist uns natürlich klar Welche Möglichkeiten bleiben nun für uns übrig, dass wir auch als Familie zusammen leben und existieren können? Notfalls auch erst einmal in der aktuellen, engen Wohnung. Aber Hauptsache wir können auch nun offiziell zusammenleben! ![]() Vielleicht befinden sich auch andere Paare in einer ähnlichen oder gar gleichen Situation? ![]() Vielen Dank im Voraus! ![]() Viele Grüße Sandra |
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#2
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| Hallo Sandra, Da du im Moment in einer "zwielichtigen" Situation bist, solltest du dem Amt schnellstmöglich melden, dass dein Freund bei dir effektiv wohnt. Dir ist es vielleicht nicht klar, aber was ihr da macht ist Sozialbetrug! Da bereits ein Kind mit in der BG lebt und dein Freund sich ja auch mit um dieses kümmert, und ihr nun auch gemeinsam ein Kind erwartet, werdet ihr sofort als BG eingestuft. Du wirst leider deinen Alleinerziehendenzuschlag verlieren und dein Freund muss für seinen Teil (momentan wohl 1/3) der Kosten der Unterkunft selbst aufkommen, d. h. konkret wird dir 1/3 der KdU vom Amt gestrichen. Als Student hat er selbst keinen Anspruch auf HartzIV Leistungen. Zur Wohnungsgrösse machst du selbst keine Angaben, daher schwierig zu beurteilen, ob eine grössere Wohnung erforderlich würde, hängt aber auch ganz stark von der Kommune ab, wo du wohnst. Bekommst du vom Vater des 1. Kindes Unterhalt? Ansonsten ist dein jetziger Freund natürlich auch unterhaltspflichtig gegenüber dem gemeinsamen Kind, inwieweit da ein evtl. Unterhaltsvorschuss später zurückgefordert wird, sollten besser Experten vom entsprechenden Unterforum beantworten. |
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#3
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| Die derzeitige Situation dem Leistungsträger melden, sollte man in jedem Fall. Für alle anderen Ausführungen fehlt es an Hintergrundkenntnissen. Für eine BG bedarf es zunächst einmal eines gemeinsamen Haushaltes. Und der käme vorliegend allenfalls über den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Freundes in Betracht. Dafür fehlt es aber an genauen Angaben. Insofern sollte man sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Ansonsten kann ich mich nur anschließen. Ob ein Umzug erforderlich ist, hängt von der Größe bzw. den Wohnverhältnissen der jetzigen Wohnung ab. Dein Freund ist von Leistungen ausgeschlossen, muss aber seinen Mietanteil beitragen. Etwaiges, seinen Bedarf übersteigendes Einkommen, wird euch angerechnet. Unterhalt für das erste Kind sollte geklärt werden. |
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#4
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| Vorweg möchte ich euch beiden für eure Antworten danken! Ich hoffe, ich kann die offenen Fragen hiermit ausreichend beantworten: Mein Partner ist zwar meist bei mir - er kommt aber für sein Studium, Kleidung, Essen komplett selbst auf. Er verdient ca. 200-300 € / mtl auf Minijobbasis, und erhält das Kindergeld von seinen Eltern. - da er für sich selbst aufkommt, verstehe ich aber ehrlich gesagt den Punkt mit dem sog. "Sozialbetrug" nicht. Wir möchten alles Monetäre soweit aus der Partnerschaft halten, wie es eben nur möglich ist. Die aktuelle Wohnung hat ca. 49 qm, 1,5 Zimmer. Mein Kind hat das kleine Zimmer, wir nutzen das große als Schlafzimmer. Der Schnitt der Wohnung ist wirklich miserabel, sodass die Essecke nur eine Miniecke auf dem Flur ist. Mein Sohn ist zum einen hyperaktiv und zum anderen hat er körperliche (wie auch leichte geistige) Defizite. Ein kleiner Raum behindert seine Bewegungen zunehmends, weil er ständig an ein Hindernis gerät (ich kann ja wohl nicht die Schränke noch entfernen ;-). Diese Problematik ist allerdings schon den Therapeuten meines Sohnes hinreichend bekannt und werden durch diese bestätigt. Unterhalt für das erste Kind übernimmt sein leiblicher Vater, das läuft problemlos. Emotional kümmert sich mein Partner praktisch seit Anfang an um den Kleinen. Ach Mensch, am liebsten würde ich noch heute wieder arbeiten gehen um meine eigenen Moneten zu haben, über die ich selbst walten kann und wovon mehr drin ist als eine heruntergekommene Sozialwohnung mit Nachbaren, die sich in regelmäßigen Abständen am Kinderwagen meines Kindes vergehen... Dann müsste mein Partner auch wenigstens sich nicht vor dem Amt ausziehen, wovor es ihm natürlich graut (nicht dass er etwas Unrechtes tun würde, sondern einfach der ganze Aufstand). Ihm würde die ARGE sicherlich raten, Bafög zu beantragen, was allerdings für ihn als Nicht-Deutscher ein Riesen-Theater sein soll. Unterhaltsvorschuss müsste ich wohl auf jeden Fall beantragen, das würde das Amt fordern. |
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#5
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| Genau, WIR, heißt also das er doch mehr als nur zu Besuch bei dir ist. Mit so einer Aussage stellst du dich selbst in die Ecke Sozialbetrug. Weil wenn er mehr bei euch als wie zuhause ist, dann ist bei euch sein Hauptwohnsitz und demzufolge müßte er 1/3 der Wohnkosten tragen und nicht die Arge 100%. Zitat:
Zitat:
Unterhaltsvorschuss mußt du beantragen wenn ihr NICHT zusammen wohnt. Beim Zusammenleben gibt es meines Wissens keinen Anspruch darauf. |
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| hartz 4, schwanger, student, zusammenziehen u25 |
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