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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo ich würde gern ein paar Meinungen hören. Ich bin 21 und vor ein paar Monaten leichtsinnig mit meinem Freund zusammengezogen. Er hat einen Teilzeitjob und ich bekam ALG2. Die Miete hat er gezahlt, weil ich kein Geld mehr bekomme und jetzt möchte ich mich trennen weil es einfach nicht klappt und er will jetzt von mir die Hälfte der Miete sehen. Ich bin zurzeit bei meinen Eltern, er will morgen schonmal Sachen aus der Wohnung holen und dann auch seine Möbel, d.h. ich stehe sehr bald in einer leeren Wohnung. die ist gekündigt läuft aber noch bis1.april. bei mir ist ja eigentlich kein Geld zu holen, da ich nichts bekomme (habe noch nen 1 1/2 jährigen sohn und bekomme Kindergeld und unterhaltsvorschuss, es ist nicht sein kind) das ist alles. Kann er das von mir verlangen? Meine Ansicht ist er hat unterschrieben dass die seine Einkünfte sehen usw und willigt damit ein für uns mit aufzukommen solange wie zusammen wohnen. oder seh ich das falsch? ich will mir jetzt schnell ne neue wohnung suchen, am 15. hab ich einen Termin beim jobcenter wegen mietbescheinigung und anträgen usw. aber jetzt kam eben dass er plötzlich doch die miete nicht weiterzahlen will... hilfe danke schonmal für die antworten. |
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#2
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| Als Ihr noch ein Paar ward, habt Ihr gemeinsam gewirtschaftet. Also von dem Geld, was rein kam, und das kam wohl hauptsächlich von seiner Seite. Nun seid Ihr getrennt, da liegt es auf der Hand, dass jeder seinen Teil trägt. Ich finde da nichts Abwegiges dran. Auf wen lautet denn der Mietvertrag? |
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#3
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| Außerdem ist das eine Frage der Abwicklung im Innenverhältnis. Die TE lebt ja derzeit wieder bei den Eltern, entsprechend sind die Kosten der Unterkunft bei den Eltern zu berücksichtigen und nicht die der Mietwohnung. Die TE und ihr Ex müssen sich hierüber privatrechtlich auseinandersetzen. Mit ALG 2 hat das gar nichts zu tun. Turtle |
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