| |
| |||||||
| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| ich lebe mit meinem partner seid 2,5 jahren in einer wohnung . ich habe 2 kinder 7 und 13 jahre alt. der kleine ist von ihm. ich habe meinen partner nicht bei der arge angegeben und möchte das morgen tun und den "betrug " zugeben. er ist selbstständig und nach abzug von rentenversicherung und krankenversicherung hat er noch 750 euro. dem zufolge hätte ich ca. 170 euro zu viel bekommen... ich habe jetzt total angst das ich in den knast gehe wegen betrug. was auser das ich zurückzahlen muss und das werde ich .. kann mir noch passieren? ich habe echt total angst und kann kaum noch einen klaren gedanken fassen.. bitte ich brauche informationen Geändert von jette (07.12.2008 um 13:49 Uhr) |
|
#2
| ||||
| ||||
| Wie hast du das bei der Arge mit dem Unterhalt für den Kleinen geregelt bzw. mit dem Unterhaltsvorschuß? Das Kind ist 7 Jahre alt und ihr lebt erst seit 2,5 Jahren zusammen - die ganze Zeit unter ALGII? |
|
#3
| |||
| |||
| Um die Gedanken zunächst mal ein wenig zu klären, den klaren Kopf wirst Du brauchen. Ins Gefängnis wirst Du nach einer Selbstanzeige aller Voraussicht nach nicht müssen. Zu viel kassiertes Geld ist natürlich zurückzuzahlen (beantworte da mal Grubenponys Fragen, dann sieht man schon etwas mehr). Dazu musst Du sicher noch irgendeine Strafe bekommen, ob Ordnungsgeld oder Geldstrafe ist dabei schwer vorherzusagen, nur Gefängnis, da würde ich mal eher nicht dran denken. Denk aber bitte auch daran, von jetzt an geht's in den strafrechtlich relevanten Bereich, wenn Du also Selbstanzeige machst, sag denen um Gottes Willen erst mal nur das Faktum - ich hab meinen Partner nicht angegeben. Keine Zeitangabe für wie lange absolut gar nichts Weiteres. Für alle weiteren Aussagen (vielleicht sogar für die Selbstanzeige) würde ich mir dringend anwaltlichen Rat holen. |
|
#4
| |||
| |||
| Zitat:
Geh zur Arge und schildere Deinen Fall. Da Du von Dir aus zur ARGE gekommen bist, wird es auch keine Betrugsanzeige geben. Gegebenenfalls wird es eine Neuberechnung der Hartz 4 Leistungen geben und Du mußt Dich auf eine Rückzahlung der überzahlten Leistungen einstellen. Wenn ihr wirtschaftlich nicht dazu in der Lage seid die Summe auf einmal zu überweisen, müßt Ihr eine Bezahlung in Raten (z.B. 50 oder 100 Euro monatlich) beantragen, was in aller Regel auch gewährt wird. |
|
#5
| ||||
| ||||
| Zitat:
Ich weiß nicht, wieso jemand solche Beiträge noch rauskramt. Es gibt genug aktuelle. Im Übrigen: ob es zu einer Betrugsanzeige kommt oder nicht, hat nichts mit Selbstanzeige zu tun. Da kommt es zumeist auf die Schadenshöhe an. Natürlich kann man angezeigt werden, man ist ja auch ein Betrüger, wenn man solches wie eingangs berichtet gemacht hat! Turtle |
|
#6
| |||
| |||
| Mich würde eher interessieren wie nun der Fall für den TE ausgegagen ist. Hoffentlich meldet sie sich noch mal. Der Te wird doch hoffenltich nicht im Knast sitzen und nun doch nicht mehr schreiben können. Angela |
|
#7
| |||
| |||
| Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Beihilfe zur Wohnungsausstattung möglich? | sanny | einmalige Beihilfen | 14 | 07.12.2008 12:16 |