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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| hallo zusammen, ich bin 26 Jahre alt, stehe kurz vor meinem Studienabschluss und bin im 3 Monat schwanger. Mein Partner und ich wollen nun in eine größere Wohnung ziehen, sind jetzt aktuell nicht offiziell zusammen lebend. Ich bin bei meinen Eltern gemeldet. Mein Freund ist seit ca 3 Monaten mit einer GmbH zusammen mit einer weiteren Person selbstständig und haben einen schwankenden Umsatz. Zum jetzigen Zeitpunkt lassen die beiden sich ca. 1000 Euro Gehalt auszahlen. Wenn ich mit meinem Studium im Oktober fertig bin, bin ich im 5-6 Monat und werde wahrscheinlich keine Anstellung mehr finden. Meine Frage ist nun, wenn ich Hartz 4 beziehen muss, wird dies ja auf das Gehalt meines Freundes angerechnet. Ich weiß dass verschiedene Variablen mit in die Berechnung fließen, und habe daher einige Fragen. - Müssen wir uns an Vorgaben bezüglich der Wohnungsgröße halten, auch wenn mein Freund Einkommen hat? - Wird die Hartz 4 Leistung völlig auf sein Gehalt angerechnet oder würden wir wenigstens teilweise einen Zuschuss bekommen? - Was müssen wir noch beachten? - Wäre es besser als Student gemeldet zu bleiben, wegen der Krankenversicherung und zuversuchen mit Kinder- und Erziehungsgeld über die Runden zu kommen? (Erziehungsgeld wird meines Erachtens auf Hartz 4 angerechnet oder liege ich da falsch?) Ich weiß dass sind viele Fragen, aber ich hab echt Sorgen wie sich das Ganze stemmen lassen soll. Vielen Dank und Viele Grüße |
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#2
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| Als Bedarfsgemeinschaft steht euch nur eine Wohnung in den sozialrechtlichen Angemessenheitsgrenzen der jeweiligen Gemeinde zu und die Grenzen auch hinsichtlich des erwarteten Nachwuchses sind dort oder am JC zu erfragen. (Bei manchen Gemeinden begründet ein Kleinkind noch keinen zusätzlichen Wohnraum). Da dein Mann/LP Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist könnte das JC auf eine unselbständige Tätigkeit orientieren, falls er die Familie mit seiner Selbstständigkeit nicht ernähren kann. Sein Gehalt ist Einkommen der BG und mindert entsprechend den Bedarf. |
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#3
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| Da ihr ein gemeinsames Kind erwartet, werdet ihr auch sofort als BG berechnet und das sogenannte "Probejahr" entfällt, d. h. sein Gehalt wird sofort mit auf dein ALG 2 angerechnet. |
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| Stichworte |
| badarfsgemeinschaft, elterngeld, schwanger, selbständigkeit, selbstbehalt |
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