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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo zusammen, mein Partner bekommt bis November Alg I, nachdem er seinen Job verloren hat und so schnell keinen findet. Er ist zu 80% schwerbehindert aufgrund einer Krebserkrankung und ob er danach evtl. Hartz IV bekommt, ist nicht klar. Da wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wird ja das Einkommen des Haushalts als Grundlage genommen. Ich habe nun letztes Jahr einen Baukredit aufgenommen, wir bewohnen zusammen jetzt auch das von mir gebaute Haus (das Haus gehört mir und das Baudarlehen läuft auch alleine auf meinen Namen). Ich bin berufstätig. Mein Partner hat einen 11-jährigen Sohn, für den er keinen Unterhalt von der Mutter bekommt. Mit Alg I und meinem Einkommen sind wir ganz gut über die Runden gekommen, aber da ich insgesamt 1300 EUR im Monat bezahle, wird es nun ziemlich eng. Zumal er sich und seinen Sohn auch freiwillig versichern muss. Ich habe auch ein Auto. Wird dies auch angerechnet? Die Sache, die ich nicht verstehe ist, wie sich jemand freiwillig versichern soll, der gar keine Bezüge hat. Die Antwort vom Arbeitsamt war "...dann müssen Sie halt heiraten." ![]() Im Hartz IV-Rechner hab ich alles schon mal eingetragen und es besteht ein ganz kleiner Anspruch auf Hartz IV, aber ist denn das Haus, das wir bewohnen (130 qm) angemessen? Ich entschuldige mich schon mal im Voraus, falls es auf all das eine eindeutige Antwort gibt... Viele Grüße |
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#2
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| Zitat:
Vielleicht solltest du dann eher die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen, es gibt auch mittlerweile im Steuerrecht Vergünstigungen für eheähnliche Gemeinschaften. |
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#3
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| Vielen Dank für Deine Antwort. Doppelt soviel verdiene ich leider nicht, aber dadurch dass mein Partner seinen Job verloren hat, als ich schon begonnen hatte mit dem Hausbau, erwischt es mich jetzt natürlich eiskalt. Ich werde aber dennoch mal einen Steuerberater kontaktieren und trotzdem einen Antrag auf Hartz IV stellen. |
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#4
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| ...hatte was vergessen. Bei der Sache mit der Tilgung war ich mir eben nicht sicher. Denn theoretisch entspricht ja die Miete für unsere Wohnung/Haus die Tilgung plus die ganzen Nebenkosten, die noch so anfallen. Das wiederum ist aber sehr hoch und da ja ein Haus nicht unbedingt für drei Personen nötig ist, weiß ich nicht, ob das dann alles angerechnet wird. Ich kann ja auch sagen, ich wohne in einer Villa, die 5000 EUR im Monat kostet und dadurch eben meine Lebenshaltungskosten so hoch sind, dass ich Hartz IV brauche. Geht ja auch net . |
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#5
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| Bei einem evtl. ALGII-Bezug wird die Arge nur die Darlehenszinsen sowie die Wohnnebenkosten als Bedarf anrechnen. Die Tilgung wird prinzipiell nicht eingerechnet, da es nicht Aufgabe des Staates ist, dem Hilfeempfänger Vermögen zu verschaffen. |
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#6
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| Sehr komplex das alles..und deshalb auch vielen, vielen Dank, Grubenpony! |
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#7
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| Es wird von der Tilgung nix übernommen. Nebenkosten und Zinsen werden gesamt bis zur Höchstgrenze der angemessenen KDU in euren ARge Bezirk übernommen. Gibt also unterm Strich euren Regelsatz von 897 Euro ( 2Per. Kind 10j. ) dazu als max. den Kdu Höchstbetrag - auch wenn die echten Nebenkosten und Zinsen höher sind. Strom gehört übrings nicht zur KDU (kosten der Unterkunft) Dein Einkommen wird abzüglich 310 Euro Freibetrag angerechnet, das Kindergeld wird voll angerechnet. - der nachtvogel - |
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