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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 09.12.2008, 16:02
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Beiträge: 3
Standard Partner der jetzt Harz Iv beantragen muss

Hallo, mein Partner bekommt bis 22.12.08 noch ALG I ab dann muss er Harz IV beantragen. Ich gehe halbtags arbeiten und habe 2 Kinder die nicht von ihm sind. Die Kinder bekommen Unterhalt von Ihrem Vater. Wir wohnen in meiner eigenen Wohnung, wie wird da gerechnet welchen Anspruch er hat?
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  #2  
Alt 09.12.2008, 16:07
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Alle in einen Topf, es sei denn, die Kinder decken ihren Lebensunterhalt (Regelsatz + anteilige Miete) selbst mit Unterhalt und Kindergeld.

Hier auf der Hompage gibt es einen ALG 2 Rechner, den kannst du nutzen.

Turtle
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  #3  
Alt 09.12.2008, 16:17
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Beiträge: 3
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Hallo, das heißt ich kann die Kinder raußlassen , wenn sie genug Unterhalt bekommen um sich selbst zu finanzieren?
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  #4  
Alt 09.12.2008, 16:24
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Beiträge: 18.988
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Wenn sie denn genug bekommen..... Regelsatz wäre je nach Alter 211 oder 281 Euro und dazu kommt dann noch der Mietanteil, also 1/4 der Miete und Heizkosten. Das müssten sie mit Unterhalt und Kindergeld decken, dann wären sie nicht Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

Wobei du ruhig euch alle 4 in das Berechnungsprogramm eingeben kannst, denn würden die Kinder ihren Bedarf decken, wäre das übersteigende Kindergeld sowieso dein Einkommen...

Turtle
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