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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Ich habe heute einen sehr umfangreichen ALG2-Antrag bei der Jobagentur gestellt, der meinen Freund als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit einbezieht. Leider ist mein Fall etwas kompliziert und ich frage mich, ob ich und mein Freund in den nächsten Monaten überhaupt eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Hier die Fakten: 1. ich seit 2 Monaten arbeitslos, habe die Zeit mit Ersparnissen und Unterstützung von meinem Freund überbrückt. 2. gemeinsame Wohnung (seit 2 Jahren) mit meinem Freund, der mich grundsätzlich mit seinem Einkommen unterstützen kann und will. JEDOCH: ab nächstem Monat ist er wegen eines Forschungsaufenthaltes im Ausland beurlaubt und wird für den Zeitraum von 4 Monaten kein Gehalt bekommen. Lediglich für die ersten 2 Monate ist ein Kurzstipendium bewilligt worden (ca. 1000 EUR/ Monat). Ein Zimmer unserer gemeinsamen Wohnung wird für den Zeitraum an eine Studentin untervermietet. Nun zur Frage: Alle oben gemachten Angaben sind durch Unterlagen im Antrag belegt. Mein Arbeitsvermittler brachte mich auf die Idee, dass mein Freund während seines Auslandsaufenthaltes wohl gar nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft ist. Die Bearbeiterin in der Leistungsabteilung konnte dies nicht ohne Rücksprache beantworten, da wohl recht kompliziert. Kann mir jemand weiterhelfen? Dankeschön |
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#2
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| Dann wäre ja jeder LKW-Fahrer nicht Teil einer BG, weil der auch kaum zu Hause ist. M.E. bleibt er in der BG. |
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#3
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| Zitat:
Das ist doch schon anders, als bei einem LKw-Fahrer, dessen Lebensmittelpunkt weiterhin die gemeinsame Wohnung bleibt. |
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#4
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| Bleibt er im Ausland? Habt ihr euch dauerhaft getrennt? Kommt er nach den 4 Monaten nicht wieder zurück? Ich lese es so, dass ihr weder getrennt seid noch sonstwas, sondern dass er nur kurzzeitig weg ist. Wie z. B. ein Soldat, der in den Kosovo muss oder ein Arbeiter, der für x Monate auf eine Bohrinsel rackert. Zahlen die plötzlich auch nicht mehr für Frau und Kinder oder wie stelltest du dir das vor? § 7 SGB II, Auszug: Zur Bedarfsgemeinschaft gehören: ... der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner, Da gibt es doch bei 4 Monaten gar nichts zu diskutieren und zu überlegen. Turtle |
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| Stichworte |
| auslandsaufenthalt, bedarfsgemeinschaft, kein gehalt |
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