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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 14.03.2009, 20:32
Übergangsarbeitslose
Gast
 
Beiträge: n/a
Unglücklich Partner automatisch auch bedürftig oder extra Antrag? Kindergeld noch drauf?

Hallo,

ich habe soeben meine Hartz4-Bescheide aus dem Briefkasten geholt und bin nicht nur verwirrt, sondern auch geschockt wie wenig Geld ich bekomme. Ich vermute 1,2 Fehler in der Berechnung und brauche unbedingt Hilfestellung. Ich wurschtel mich mal chronologisch durch.

Ich habe Mitte Januar ausgelernt und möchte ab Oktober studieren. Hatte sehr wenig Lehrlingsgehalt bekommen und habe deshalb 270€ an Alg 1 raus.
Bin also typischer Aufstocker.
Als ich damals die Anträge beim Jobcenter abgeholt habe, bekam ich gleich die Frage gestellt, ob ich einen Partner hätte und da das der Fall ist, bekam ich auch gleich ein paar Blätter für Partner, die er ausfüllen sollte. Im grundegenommen musste er so viel ausfüllen wie ich, ich bin aber Antragsstellerin, er nur "der Partner".

Meine 1. Frage lautet also:
Inwieweit kriegt mein Partner auch Geld vom Jobcenter, obwohl er selbst allein keinen Antrag gestellt hat, sondern nur ich? Er kam ja quasi nur als ganzer Batzen Anhang in meinem Antrag drin vor.


Als Erläuterung dazu:
Er ist Student, nicht mehr bafögbeansprucht und kriegt auch nicht diese Studienabschlussförderung vom Bafögamt. Er ist 26, kriegt also auch kein Kindergeld, sondern nur 400€ aus einem studentischen Hilfsjob. Das ist sein einziges Einkommen Er hofft also bald fertig zu werden

Wir werden als Bedarfsgemeinschaft gesehen, obwohl wir noch nicht 1 Jahr zusammen wohnen. Ist komisch, aber hab ich hingenommen. Somit falle ich in die Kategorie 316€. Bedeutet diese Kategorie, dass jeder in der Bedarfsgemeinschaft, der nicht genug Einkommen hat, auch 316€ bekommt? Automatisch überwiesen sofern er seine Kontonummer angegeben hat?
In meinen Bescheiden wir mein Partner zumindest immer in einer Spalte aufgeführt, dort stehen dann aber überall 0€ drin.

Desweiteren stellt sich die Familienkasse quer mit meinem Kindergeld-Ablehnungsbescheid, da ich ja Ausbildungssuchend sein könnte. Das heißt ich habe in den Anträgen wahrheitsgemäß gesagt, dass ich seit Februar kein Kindergeld bekomme.

Frage 2: Rechnen die damit, dass ich noch zusätzlich Kindergeld bekommen und haben mir deshalb so wenig gezahlt?

Ergänzung dazu:
mit den 270€ Alg1 bleiben mir nur noch 46€ Regelleistungen und dann noch Miete. Sie haben berechnet, dass ich ja nur die Hälfte an Miete bezahlen muss, da ich nen Partner hab...sind 207€. Sprich ich bekomme nur 253€ Hartz4.
Macht mit Alg1 nur 523€ und das find eich entschieden zu wenig. Da können die doch nur denken, dass ich doch noch Kindergeld bekomme.
Das kann übrigens auch noch der Fall sein, denn die Familienkasse prüft ja noch meinen Anspruch. Wahrscheinlich kriege ich in tausend Jahren auch noch rückwirkend mein Kindergeld für diese Übergangszeit.
Wie funktionier das mit dem Kindergeld.



Wie kann es sein, dass ich weniger Geld bekomme, als ein Aushilf-Minijober unter 25 mit Kindergeld? Das war ich nämlich mal und hatte somit wenigstens 550€. 523€ sind mir echt zu wenig!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, möglichst bald. Warte ja schon seit Mitte Januar auf Kohle.
Beste Grüße, Bettina
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  #2  
Alt 14.03.2009, 22:58
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 3.091
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Die Miete wird i.d.R. auf Köpfe verteilt, d.h. in Deinem Falle 2 Personen.
Da Dein Freund nicht anspruchsberechtigt ist als Student bekommst Du die hälfte der Miete.
In einer BG stehen Dir 316€ als Regelsatz zu, davon wird das ALG1 abgezogen.
Was zahlt ihr denn an Warmmiete?
Liegt die bei ca. 414€ ?

Dann kommt doch die Rechnung fast hin:

316€ Regelsatz
-240€ALG1 (270€ - 30€ Versicherungspauschale)
+207€Miete
---------------
283€ ALG2

Also hast Du insgesamt 553€. Bei Dir wurde anscheinend nur die Versicherungspauschale nicht berücksichtigt. Ansonsten kann ich nur sagen willkommen in der Welt des ALG2.
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  #3  
Alt 15.03.2009, 00:19
Übergangsarbeitslose
Gast
 
Beiträge: n/a
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Dann frag ich mal nach was mit der Verischerungspauschale geschehen ist.
Aber ich verstehe nicht, warum er als Student nicht mitzählt, obwohl er kein Bafög mehr bekommt.
Und auch wichtig ist mir die Frage nach dem Kindergeld. Bekomme ich das, falls ich Kindergeld für die Zeit kriege, noch zusätzlich drauf oder ziehen die mir das auch noch ab?

Danke für die schnelle Antwort. Bin noch immer offen für mehr Ratschläge
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  #4  
Alt 15.03.2009, 00:25
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Er ist als Student halt ausgeschlossen. Selbst wenn er 0,00 Euro Einkommen hätte: Er würde nix bekommen und müsste zusehen, wie er die halbe Miete auftreibt.

Kindergeld: Ist beim ALG 2 Einkommen. Wobei du doch unter 21 sein müsstest, wenn du es bekommen willst. Ansonsten hast du doch erst ab Studium wieder Anspruch auf Kindergeld (wenn U25)...

Turtle
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  #5  
Alt 15.03.2009, 00:31
Übergangsarbeitslose
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Ich tippe mal drauf er muss sich anstattdessen halt um Wohngeld kümmern. Nun gut. Ärgerlich für die paar Monate (7).

Kindergeld bekomme ich auch in Übergangsphasen, da ich in solch einer als Ausbildungssuchende gelte. Das dumme ist nur, dass die Familiekasse das schon seit Mitte Januar prüft. Wir wollten einfach nur den Ablehnungsbescheid fürs Amt haben und anstattdessen wollten die allemögliche Formulare ausgefüllt haben, weil sie mich als ausbildungssuchend einstufen wollen.
Das heißt falls das so kommt, bekomme ich zwar Kindergeld, muss es aber dem Amt nachreichen und es wird mir als Einkommen 1 zu 1 abgezogen?
Mist.
Ich hab von so vielen Hartz4-Empfängern gehört, dass die mehr als 523€ bekommen haben...viel viel mehr. Da hab ich wohl Pech?
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  #6  
Alt 15.03.2009, 01:02
Benutzerbild von Turtle1972
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Wenn die "viel viel mehr" bekommen, dann haben die auch "viel viel mehr" Ausgaben als du (höhere Miete, Kinder etc.)...

ALG 2 ist eine simple Rechenaufgabe. Regelsatz + Miete. So einfach. Wie sollte da jemand also "mehr" bekommen (es sei denn, es gibt eben noch Mehrbedarfe, weil man alleinerziehend mit Kind ist usw.)?

Turtle
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  #7  
Alt 15.03.2009, 08:34
Übergangsarbeitslose
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Ja, die andern waren zwar so alt wie ich, aber hatten bestimmt "Glück", da Eltern Alleinerziehend waren oder sowas. Ich glaub das war in dem einen Fall so. Ich glaube Waisenrente bekam die Person dann auch noch. Hatte ordentlich Schotter die Kleine und lebte am Ende auch nur in einer eigenen Wohnung ohne Kinder, wie ich.

Egal.
Es ist ja schon bedeutend mehr, wenn sich rausstellt, dass tatsächlich die Versicherungspauschale vergessen wurde.

Außerdem musst du zugeben, dass man (als nicht Allwissende, wie ihr) denken muss es stimmt was nicht, wenn die seit Anfang an wissen, dass mein Freund Student mit erloschenem Bafög ist und trotzdem jedes Staubkorn von ihm wissen wollen und sich der Antrag sogar noch verzögert, weil er den Original-Bafög-Ablehnungsbescheid noch nachreichen sollte.
Klar, müssen die wissen, ob ich zufällig nen ganz reichen Student hab, aber wenn das nicht so ist und sein Baföganspruch nun auch schon verloschen ist, denke ich also normal-Ahnungsloser, dass er den Regelsatz von 316€ verdient hat. Schließlich haben sie mich deswegen auch auf 316€ runtergestuft. Super.

Von mir aus ist das halt jetzt alles so, aber ich will nur deutlich machen, dass ich trotz Broschüre von vorn bis hinten lesen mit mehr gerechnet habe. Und mehr heißt in meinen jungen Jahren auch schon 50€ mehr oder so.
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  #8  
Alt 15.03.2009, 12:14
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Beiträge: 637
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Zitat:
Klar, müssen die wissen, ob ich zufällig nen ganz reichen Student hab, aber wenn das nicht so ist und sein Baföganspruch nun auch schon verloschen ist, denke ich also normal-Ahnungsloser, dass er den Regelsatz von 316€ verdient hat. Schließlich haben sie mich deswegen auch auf 316€ runtergestuft. Super.
Wie hat sich dein Student den "Regelsatz" bei ALGII "verdient"?
Wenn er keinen Bafög-Anspruch mehr hat muß er für seinen Lebensunterhalt jobben gehen. Vom Arbeitsamt (sag ich mal so ungenau) bekommt er nichts, er hat ja nichts mit Arbeit zu tun. Und Wohngeld wird er vermutlich auch nicht bekommen da er die Mindesteinkommenshöhe durch Erwerbstätigkeit nicht erreicht.
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  #9  
Alt 15.03.2009, 17:25
Übergangsarbeitslose
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Beiträge: n/a
Böse

äääähm...hä? langsam reichts. das forum soll auch ganz unwissenden fragen beantworten können und zwar nett. ich bin nur halb-unwissend, mit was können denn die anderen rechnen?

siehe oben....
er arbeitet!!!!
und du wirst dich wundern, dass er nicht zu den studenten gehört, die rumlungern und denken der staat finanziert sie. nein!!!
er studiert, verdient nebenbei 400€, kriegt meistens 150€ von den eltern zugesteckt und hat oh wunder noch NIE bafög in anspruch genommen, obwohl er es bekommen hätte. nun wohnen wir halt seit fast nem jahr zusammen und ich kam mit meiner ausbildungsvergütung gerade so klar, er mit seinen paar almosen und ich bekomme jetzt halt plötzlich weniger raus, als nen minijobber plus kindergeld.

ich wunder mich doch nur. basta!!!
und ist es mir zu verübeln, dass ich mich mittlerweile nach so vielen jahren über paar euro mehr freuen würde und mir die durch den zuschuss für meine bedarfsgemeinschaft erhofft hab? ganz ehrlich...wir haben wochen zeit verschwendet um den ganzen kram für meinen freund zusammenzukriegen und jetzt kommt raus, dass wir ihn nie gebraucht hätten.
ärgerlich...das ist punkt zwei. basta!!!
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  #10  
Alt 15.03.2009, 17:29
Übergangsarbeitslose
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achja @max56....und wohngeldanspruch hat man, sobald bafög erloschen ist, man aber vom prinzip noch anspruch hätte...hat man mir heut gesagt.
heißt, wie oben schon längst durch jemand anderen angedeutet:er muss wahrscheinlich einfach wohngeld beantragen für die paar monate, wenn wir mehr geld haben wollen, um die teuren bewerbungen bezahlen zu können (gestalter) etc.

@floeckchen: danke für die einzigst nette antwort!
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kindergeldzuschlag, partner eingerechnet

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