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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 27.11.2009, 14:42
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Standard Partner arbeitet und Partnerin muss H4 beantragen

Habe das gerade privat selbst bei ner Bekannten. Die ist arbeitslos geworden und hat nur Anspruch auf Hartz4 weil sie nur 9 Monate beschäftigt war. Ihr Partner, arbeitet außerhalb und ist nur am WE bei ihr, darf für sie jetzt anteilig die Miete zahlen und sie finanziell unterstützen. Wo führt das denn hin? Ihr Partner hat selbst andere finanzielle Verpflichtungen und die zählen beim Amt nicht? Was soll man da machen?
Das geht doch nicht. Bei sowas sollten die Ämter individuell entscheiden was dem Arbeitslosen in der Eheähnlichen Gemeinschaft zusteht. Kann ja nicht sein, das ihr Freund seine Schulden jetzt nicht mehr bezahlen darf weil er seine Freundin aushalten muss...Gibts doch nicht...Sind ja nicht mal verheiratet...Frechheit...

Wieso zählen keine Verbindlichkeiten? Ich finde das eine Frechheit vom Staat die Arbeitenden somit auch noch in den Ruin zu treiben...Der der Arbeitet wird noch bestraft nur weil sein Partner arbeitslos ist..

Kann man da gar nichts machen? Auf dem ehrlichen Wege meine ich...also nichts mit getrennten Wohnungen und so...Es muss doch mal rechtlich in der Sache geändert werden...
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  #2  
Alt 27.11.2009, 14:46
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Niedlich deine Schnappatmung. Und jetzt meine Gegenfrage: Warum sollen die beiden besser gestellt werden als ein Ehepaar?
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  #3  
Alt 27.11.2009, 14:48
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Zitat:
Zitat von dederonbeutel Beitrag anzeigen
Habe das gerade privat selbst bei ner Bekannten. Die ist arbeitslos geworden und hat nur Anspruch auf Hartz4 weil sie nur 9 Monate beschäftigt war. Ihr Partner, arbeitet außerhalb und ist nur am WE bei ihr, darf für sie jetzt anteilig die Miete zahlen und sie finanziell unterstützen. Wo führt das denn hin? Ihr Partner hat selbst andere finanzielle Verpflichtungen und die zählen beim Amt nicht? Was soll man da machen?
Das geht doch nicht. Bei sowas sollten die Ämter individuell entscheiden was dem Arbeitslosen in der Eheähnlichen Gemeinschaft zusteht. Kann ja nicht sein, das ihr Freund seine Schulden jetzt nicht mehr bezahlen darf weil er seine Freundin aushalten muss...Gibts doch nicht...Sind ja nicht mal verheiratet...Frechheit...

Wieso zählen keine Verbindlichkeiten? Ich finde das eine Frechheit vom Staat die Arbeitenden somit auch noch in den Ruin zu treiben...Der der Arbeitet wird noch bestraft nur weil sein Partner arbeitslos ist..

Kann man da gar nichts machen? Auf dem ehrlichen Wege meine ich...also nichts mit getrennten Wohnungen und so...Es muss doch mal rechtlich in der Sache geändert werden...
Vor allem kommt der Partner nur jedes 3. Wochenende von Montage zu ihr..Also sie leben nicht mal ständig zusammen...Gibts da nicht auch ne Regelung? Er ist ja kaum bei ihr, haben aber ein gemeinsames Kind und ihr würde nur der Regelsatz für zusammenlebende zustehen, nicht der für Alleinstehende...aber für die meiste Zeit ist sie alleinstehend.
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  #4  
Alt 27.11.2009, 14:51
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Niedlich deine Schnappatmung. Und jetzt meine Gegenfrage: Warum sollen die beiden besser gestellt werden als ein Ehepaar?

ne ne...ist ja schon klar...aber man sollte doch mal unterscheiden...Es gibt auch Leute die haben Lohn und kommen damit gerade so aus weil sie beispielsweise Kredite laufen haben und dann verliert der Partner seine Arbeit und bekommt H4 und der arbeitende Partner kann seine Kredite nicht mehr bezahlen und .....ja...geht doch nicht...sowas muss doch berücksichtigt werden...kann doch nicht sein das der Arbeitende bestraft wird nur weil seine Partnerin arbeitslos wird...ist unklar für mich..
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  #5  
Alt 27.11.2009, 15:19
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Zitat:
Zitat von dederonbeutel Beitrag anzeigen
Er ist ja kaum bei ihr, haben aber ein gemeinsames Kind und ihr würde nur der Regelsatz für zusammenlebende zustehen, nicht der für Alleinstehende...aber für die meiste Zeit ist sie alleinstehend.
Dann würde ihr in erster Linie schon mal Unterhalt für das Kind von ihm zustehen und (je nach Alter des Kindes) auch Betreuungsunterhalt von ihm. Und solange er bei ihr gemeldet ist, ist es uninteressant wie oft er sie beglückt, er hat seinen Wohnsitz in ihrem Haushalt und zählt somit als ihr Partner und Vater ihres Kindes zur Bedarfsgemeinschaft.

Ich bekomme auch von niemandem extra Geld, wenn mein Mann auf Montage ist. Der arme Teufel muss doch tatsächlich alleine für seine Familie sorgen. Das scheint aber offenbar nicht mehr modern zu sein.

Und anstatt nach Sozialgeldern zu schielen, sollten die beiden bzw. er mal einen Steuerberater aufsuchen und nach den Steuerentlastungen für aussergewöhnliche Belastungen durch den Unterhalt bedürftiger Personen fragen. Aber das ist wohl wieder mit zuviel Mühe verbunden.
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  #6  
Alt 27.11.2009, 15:21
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Zitat:
Zitat von dederonbeutel Beitrag anzeigen
kann doch nicht sein das der Arbeitende bestraft wird nur weil seine Partnerin arbeitslos wird...ist unklar für mich..
Wenn dir das so unklar ist, dann google doch mal nach der Definition von Partnerschaft.
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  #7  
Alt 27.11.2009, 15:52
CHM CHM ist offline
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Zitat:
Zitat von dederonbeutel Beitrag anzeigen
Wieso zählen keine Verbindlichkeiten? Ich finde das eine Frechheit vom Staat die Arbeitenden somit auch noch in den Ruin zu treiben..
Du willst es nicht verstehen, oder? Geh doch mal zu Deinem Nachbarn und frage den, ob er DEINE Schulden abzahlt - der wird Dir auch was husten...
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  #8  
Alt 27.11.2009, 19:42
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Zitat:
Zitat von CHM Beitrag anzeigen
Du willst es nicht verstehen, oder? Geh doch mal zu Deinem Nachbarn und frage den, ob er DEINE Schulden abzahlt - der wird Dir auch was husten...
Was hat das jetzt damit zu tun? Es geht doch darum, das man nicht einfach den Leuten vorschreiben kann was sie jetzt noch bezahlen dürfen von ihrem eigenen Lohn! Wenn man Schulden hat muss man die bezahlen, oder hast du einen Nachbarn der sie bezahlt? Glaube nicht und deshalb brauch auch keiner seinen Nachbarn danach zu fragen, dämliche Aussage von dir.

Entweder bist du kein H4 Empfänger und weißt gar nicht wie man da lebt oder du bist H4 Empfänger und findest das auch noch gut so, wie die Gesetze darüber sind.
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  #9  
Alt 27.11.2009, 19:57
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Wenn dir das so unklar ist, dann google doch mal nach der Definition von Partnerschaft.
einfach mal richtig lesen was ich geschrieben habe und nicht einfach nur einen teil rauspicken...es geht um das gesamte und nicht draum, das ich es ungerecht finde, das der partner jetzt für die familie allein sorgen muss..ne..das ist ja in ordnung. nur das es individuell geprüft werden sollte, bei jedem...! viele haben finanzielle verpflichtungen, wie ich und mein freund halt auch...jeder bezahlt seine kredite..

Aber wenn dann einer arbeitslos wird, kann der andere nicht mehr seine kredite bezahlen weil das Amt seinen lohn mit anrechnet...Erklär das mal deinen Gläubigern!

Was würdet ihr denn da machen, mit den Schulden? Hm, interessiert mich mal.
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  #10  
Alt 27.11.2009, 20:15
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Öhm der Partner ist aber in erster Linie laut Gesetz verpflichtet seine Partnerin und sein leibliches Kind mit Unterhalt zu versorgen, da stehen Schulden ganz weit hinten an.

Einfach mal im BGB die entsprechend Paragraphen anschauen....

Wenn sie also zusammen wohnen sind sie eine BG, wenn nicht muss er Unterhalt und Betreuungsunterhalt latzen, dürfte pie mal Daumen aufs gleiche hinaus laufen.
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