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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Habe das gerade privat selbst bei ner Bekannten. Die ist arbeitslos geworden und hat nur Anspruch auf Hartz4 weil sie nur 9 Monate beschäftigt war. Ihr Partner, arbeitet außerhalb und ist nur am WE bei ihr, darf für sie jetzt anteilig die Miete zahlen und sie finanziell unterstützen. Wo führt das denn hin? Ihr Partner hat selbst andere finanzielle Verpflichtungen und die zählen beim Amt nicht? Was soll man da machen? Das geht doch nicht. Bei sowas sollten die Ämter individuell entscheiden was dem Arbeitslosen in der Eheähnlichen Gemeinschaft zusteht. Kann ja nicht sein, das ihr Freund seine Schulden jetzt nicht mehr bezahlen darf weil er seine Freundin aushalten muss...Gibts doch nicht...Sind ja nicht mal verheiratet...Frechheit... Wieso zählen keine Verbindlichkeiten? Ich finde das eine Frechheit vom Staat die Arbeitenden somit auch noch in den Ruin zu treiben...Der der Arbeitet wird noch bestraft nur weil sein Partner arbeitslos ist.. Kann man da gar nichts machen? Auf dem ehrlichen Wege meine ich...also nichts mit getrennten Wohnungen und so...Es muss doch mal rechtlich in der Sache geändert werden... |
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#2
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| Niedlich deine Schnappatmung. Und jetzt meine Gegenfrage: Warum sollen die beiden besser gestellt werden als ein Ehepaar? |
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#3
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| Zitat:
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#4
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| Zitat:
ne ne...ist ja schon klar...aber man sollte doch mal unterscheiden...Es gibt auch Leute die haben Lohn und kommen damit gerade so aus weil sie beispielsweise Kredite laufen haben und dann verliert der Partner seine Arbeit und bekommt H4 und der arbeitende Partner kann seine Kredite nicht mehr bezahlen und .....ja...geht doch nicht...sowas muss doch berücksichtigt werden...kann doch nicht sein das der Arbeitende bestraft wird nur weil seine Partnerin arbeitslos wird...ist unklar für mich.. |
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#5
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| Zitat:
Ich bekomme auch von niemandem extra Geld, wenn mein Mann auf Montage ist. Der arme Teufel muss doch tatsächlich alleine für seine Familie sorgen. Das scheint aber offenbar nicht mehr modern zu sein.Und anstatt nach Sozialgeldern zu schielen, sollten die beiden bzw. er mal einen Steuerberater aufsuchen und nach den Steuerentlastungen für aussergewöhnliche Belastungen durch den Unterhalt bedürftiger Personen fragen. Aber das ist wohl wieder mit zuviel Mühe verbunden. |
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#6
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| Wenn dir das so unklar ist, dann google doch mal nach der Definition von Partnerschaft. |
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#7
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| Du willst es nicht verstehen, oder? Geh doch mal zu Deinem Nachbarn und frage den, ob er DEINE Schulden abzahlt - der wird Dir auch was husten... |
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#8
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| Zitat:
Entweder bist du kein H4 Empfänger und weißt gar nicht wie man da lebt oder du bist H4 Empfänger und findest das auch noch gut so, wie die Gesetze darüber sind. |
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#9
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| Zitat:
Aber wenn dann einer arbeitslos wird, kann der andere nicht mehr seine kredite bezahlen weil das Amt seinen lohn mit anrechnet...Erklär das mal deinen Gläubigern! Was würdet ihr denn da machen, mit den Schulden? Hm, interessiert mich mal. |
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#10
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| Öhm der Partner ist aber in erster Linie laut Gesetz verpflichtet seine Partnerin und sein leibliches Kind mit Unterhalt zu versorgen, da stehen Schulden ganz weit hinten an. Einfach mal im BGB die entsprechend Paragraphen anschauen.... Wenn sie also zusammen wohnen sind sie eine BG, wenn nicht muss er Unterhalt und Betreuungsunterhalt latzen, dürfte pie mal Daumen aufs gleiche hinaus laufen. |
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