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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 28.08.2009, 15:36
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Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 3
Standard Paar / Gemeinsame Wohnung / Berechnung

Hallo zusammen,

folgendes Anliegen:

Möchte gerne mit meiner Freundin eine gemeinsame Wohnung beziehen. Wir würden dann eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Jedoch wollen wir finanziell im gewissen Sinne unabhängig voneinander leben. Sprich: Miete, Strom, Lebensmittel-kosten werden 50:50 geteilt.

Meine Freundin (19) studiert und bezieht Bafög (ca. 400 Euro). Ich (27) suche einen Arbeitsplatz und beziehe ALG II (359 Euro).

Nun wissen wir nicht genau wie die Arge das mit der Berechnung des Bedarfs regelt. Wir haben kein Vermögen und lediglich die angegebenen Einkommen. So gesehen wäre ein Bedarf ja schon vorhanden - oder?

Doch wie geht die Arge bei der Berrechnung der Wohnung vor? Teilen die die Mietkosten, da meine Freundin für ihren Mietanteil ja selber aufkommen möchte?

Oder würde die Arge "lieber" die Wohnung für uns beide zahlen?

Freue mich über konkrete und hilfreich Antworten, Danke!
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  #2  
Alt 28.08.2009, 15:54
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Die Arge würde lieber gar nichts zahlen, aber für deine Freundin wird sie das ganz gewiss nicht. Studenten sind vom ALGII-Bezug ausgeschlossen. Warum bekommt sie kein Kindergeld?

Du wirst als Bedarf den Partnerregelsatz sowie 50% der Miete haben. Davon wird dein Einkommen abgezogen und das Ergebnis wäre dein Anspruch.
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  #3  
Alt 28.08.2009, 16:13
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Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 3
Standard Danke

Ah, sorry - Kindergeld bekommt sie natürlich auch noch. Hab ich in der Hektik vergessen anzugeben.

Okay - die Arge teilt es also auf. Das konnte mir ein Sachbearbeiter vor Ort nicht erklären - verrückt genug.

Anhand des eines Mietspiegels hab ich gelesen, dass sich in meinem Umfeld der Bedarf bei zwei Personen innerhalb einer Wohnung (bis 60 qm2) bei 395 Euro inkl. Nebenkosten liegt.

Sollten wir jetzt aber eine Wohnung finden die beispielsweise 100 Euro teurer ist, würde die Arge das natürlich nicht bezahlen - Zurecht. Kann man mit der Arge dann so "verhandeln", dass man die 100 Euro zusätzlich selbst aufbringt - durch 2 Personen geteilt?
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alg ii, berechnung, wohnung

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