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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo..... ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand weiter helfen kann. Ich lebe zusammen mit meinem Mann in einer Bedarfsgemeinschaft und nun ist mein Ehemann aus privaten Gründen in seine Heimat geflogen (Beschaffung seines Passes). Ich habe dies der Arge mit geteilt und da wir nicht genau wissen wann er wieder in Deutschland ist wurde ihm kein Urlaub angerechnet. Ich hab gerade einen neuen ALG2-Antrag gestellt und musste feststellen, dass die Arge meinen Mann komplett aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen hat.Ich bekomme also auch nur meinen Teil der Miete überwiesen. Ich soll nun von 514 € die Miete von 350 € , Strom von 52 € , Tel/Internet 30 € und und und von dieser Summe zahlen.Da bleibt zum Leben nix mehr über.Geschweigen denn reicht es für alle Fixkosten. Nun meine Frage an die Experten: Ist es rechtens , dass mein Mann komplett ausgeschlossen wird und darf die Arge die Zahlung der Miete einfach kürzen (Ich kann doch nicht für die Abwesenheit meines Mannes in eine Wohnung ziehen die günstiger ist ) Soll ich in Widerspruch des Bescheides gehen? Würde mich sehr freuen über Antworten. Mit freundlichen Grüßen Kati |
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#2
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| Hat sich Dein Mann denn die Ortsabwesenheit vorher genehmigen lassen? |
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#3
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| Hi, die Regelleistung kann gestrichen werden, da sich Dein Mann nicht im Zuständigkeitsbereich Deines JC aufhält. Mit den Kosten der Unterkunft verhält es sich m.E. anders: Faktisch wohnst Du im Moment alleine mit einer zu teuren Miete. Daher kann, wenn Dein Mann sehr lange wegbleibt, das JC Dich zur Kosstensenkung (= Umzug) auffordern. Bis dahin müssen Deine gesamten Mietkosten übernommen werden. |
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#4
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| Ja... wir haben alles ortnungsgemäß angegeben. Uns wurde gesagt, dass ihm kein Urlaub angerechnet wird da nicht feststeht wann er zurück in Deutschland ist. LG Kati |
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#5
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| @Gustl.... wir haben angegeben, dass er voraus sichtlich 4 Monate in seiner Heimat ist und aber schneller zurück sein kann wenn die Behörden dort zügig arbeiten. |
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#6
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| Dann ist es i.O. das er keine Regelleistung mehr bekommt. Allerdings verhält es sich dann wie gustl schon schreibt, Du müsstest zur Senkung der Mietkosten aufgefordert werden, bevor da gekürzt wird. |
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#7
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| Also.....geh ich da jetzt in Widerspruch , oder spreche ich erstmal bei der Arge vor? Oh bin froh, dass ich mich hier bei Euch angemeldet habe, denn ich hab überhaupt keine Ahnung wie sich das verhält. Mit dem Wegfall der Leistung zu Lebensunterhalt kann ich ja noch verkraften(geradeso) aber die komplette Miete allein zahlen????Weiß nicht wie ich das schaffen soll. Bin echt verzweifelt |
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#8
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| Wäre es in diesem Fall nicht besser gewesen einen Änderungsantrag abzugeben das sich die Personenzahl in der BG verringert hat damit die Miete auf den oder die restlichen Bewohner aufgeteilt wird. Daraus folgend käme dann u.U. eine Aufforderung zur Mietkostensenkung. |
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#9
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| @Sperling... ich habe die Änderung bei der Arge vorgetragen und ich habe zusammen mit der Mitarbeiterin dieses Änderungsformular ausgefüllt. Ich werde am Montag gleich zur Arge gehen und nachfragen ob das alles rechtens ist. |
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#10
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| Zitat:
Das müsste sich aber zu deinen Gunsten klären lassen. |
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| bedarfgemeinschaft, ortsabwesenheit |
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