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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, zur Zeit beziehen mein Freund und Ich noch ALG II. Wir werden im Sept. zusammen ziehen und dann fängt auch mein Freund seinen neuen Job an .Aber jetzt zu meinem Problem, mein Freund würde soviel netto verdienen das wir mit vielleicht mit Kinderzuschlag und Wohngeld keinen Anspruch mehr auf ALG II haben. Da ich gesundheitlich sehr angeschlagen bin und meine Kinder über mich versichert sind (die Kleine kann vielleicht zum Papa wechseln), wie kann ich da mich krankenversichern? Wer Erfahrung damit und gibt es das noch das obligatorisch mit einem 1€ Bezug das absichert (habe sowas mal gelesen)? Oder kann es sein, wenn wir die Krankenversicherung selber zahlen müssen, das wir wieder in den Bezug kommen ? Und was kostet so eine Krankenversicherung ? Ich weiss es sind viele Fragen, aber vielleicht kann mir jemand helfen. Bin sehr verzweifelt, denn ich wollte eigentlich in die Kur fahren, doch jetzt habe ich Angst das wir dann gar nicht mehr versichert sind und den ganzen Kram selber zahlen müssen. Lieben Gruss pen2005 |
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#2
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| Du musst dich selbst versichern. Kostet ca. 150 € im Monat. Wenn du aber wegen der Versicherung wieder bedürftig wirst, zahlt das Amt die Differenz (§ 26 (2) Nr. 2 SGB II).
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Bitte melde dich mal bei mir. Denn genau mit dem Problem kämpfe ich gerade, nur dass ich das Einkommen habe und mein Partner, der auch nicht der Vater des Kindes ist bekommt keine Leistungen. Du musst dich selbst versichern und das sind etwa 140 Euro bei der AOK für Kranken- und Pflegeversicherung. Klick auf meinen Namen und lies meine Beiträge. Ich suche Leute, die dagegen in einer Sammelklage mitklagen wollen. Denn nur so ist es das öffentliche Interesse an einer Klage und kann zum Erfolg führen. |
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#4
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#5
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| Hi Eine Sammelklage ist eine Klage, bei der eine Vielzahl von Klägern gegen einen oder mehrere Beklagte klagen. Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort class action (Federal Rules of Civil Procedure, Title 28 United States Code Appendix Rule 23). In Deutschland und der Schweiz gibt es sie nicht. Zum Nachlesen:Sammelklage
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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| Stichworte |
| arbeit, kinderzuschlag, krankenversicherung, wohngeld |
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