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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 18.06.2010, 17:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 6
Standard neue Wohnung, als WG, Umzug. was sagt ARGE?

Hallo,

mir ist jetzt siedendheiss eingefallen, dass man ja gar nicht einfach umziehen darf!!!

Wir wohnten bisher in einer 4er WG. Die müssen wir nun auflösen, bisher haben wir immer neue mitbewohner gesucht. Aber wir haben stress mit unseren Vermietern. die wohnen unter uns und haben einen Rottweiler, der jetzt dreimal gebissen hat. (das letzte mal wurde auch zur Anzeige gebracht). Die Vermieter haben aber kein einsehen. Der hund läuft weiter im Hausflur rum und sie haben jetzt auch noch Welpen. wir haben einfach mittlerweile angst und das lebensgefühl und die wohnqualität sinkt natürlich. wir haben die Wohnung komplett zum 01.09.2010 gekündigt.

Wir haben jetzt zu zweit eine Wohnung gefunden, die auf jeden Fall preislich für die ARGE drin liegt.

Ich habe heute den Mietvertrag zugeschickt bekommen und soll den montag abgeben.

Wie machen wir das jetzt mit der ARGE (wir sind beide dort). Die muss doch zustimmen, oder?

Reicht es, wenn ich bei der Hotline anrufe oder wir am montag dorthin gehen? Reicht unsere Aussage, dass sich die WG ja komplett auflöst (die Wohnung ist größenmäßig und preismäßig zu zweit nicht haltbar? sollten wir vielleicht auch noch die anzeige mitnehmen? zum vorzeigen und die begründung zu untersteichen?
oder reicht im normalfall die aussage, dass sich die wG komplett auflöst?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.
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  #2  
Alt 18.06.2010, 18:23
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Zitat:
Zitat von skalesantje Beitrag anzeigen
Wir haben jetzt zu zweit eine Wohnung gefunden, die auf jeden Fall preislich für die ARGE drin liegt.
Das heißt, jeder der Mietanteile ist nicht höher als vorher?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 18.06.2010, 19:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 6
Standard

nein. mein mitbewohner zahlt in unserer jetzigen wohnung (er hat ein zimmer mit 10qm) 170 euro.

Ich zahle 250 euro. mein zimmer ist aber auch größer.

jetzt würden wir für die zwei zkb 460 plus strom bezahlen.

Wenn wir allerdings in der jetzigen wohnung bleiben würden (müssen) müssten wir 1000 Euro plus strom bezahlen und hätten 120qm. das kann ja nicht im sinner von der ARGE sein.
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  #4  
Alt 19.06.2010, 09:50
Benutzerbild von dms
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Standard

Zitat:
Zitat von skalesantje Beitrag anzeigen
Hallo,

mir ist jetzt siedendheiss eingefallen, dass man ja gar nicht einfach umziehen darf!!!

wir haben die Wohnung komplett zum 01.09.2010 gekündigt.

Wir haben jetzt zu zweit eine Wohnung gefunden, die auf jeden Fall preislich für die ARGE drin liegt.

Ich habe heute den Mietvertrag zugeschickt bekommen und soll den montag abgeben.

Wie machen wir das jetzt mit der ARGE (wir sind beide dort). Die muss doch zustimmen, oder?

Reicht es, wenn ich bei der Hotline anrufe oder wir am montag dorthin gehen? Reicht unsere Aussage, dass sich die WG ja komplett auflöst (die Wohnung ist größenmäßig und preismäßig zu zweit nicht haltbar? sollten wir vielleicht auch noch die anzeige mitnehmen? zum vorzeigen und die begründung zu untersteichen?
oder reicht im normalfall die aussage, dass sich die wG komplett auflöst?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Wie wäre es denn mit folgendem Ablauf am Montag:
1. früh bei der ARGE auf der Matte stehen und alle Fragen klären
2. Entscheidung treffen (Mietvertrag unterschreiben oder nicht)
3. Vermieter informieren bzw. Mietvertrag abgeben

zu 1. da wäre u.U. noch die Kosten für Umzug etc. abzuklären
zu 1. evtl. Kaution für bisherige Wohnung, als auch für neue Wohnung
zu 1. mach am Wochenende einen Zettel mit Deinen Fragen
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  #5  
Alt 19.06.2010, 10:29
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.310
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@skalesantje: es wäre sinnvoll, wenn Du nur einen Thread für Dein Anliegen nutzt! Deshalb hier closed!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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Stichworte
arge, miete, umzug, wohnung

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