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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, mir ist jetzt siedendheiss eingefallen, dass man ja gar nicht einfach umziehen darf!!! Wir wohnten bisher in einer 4er WG. Die müssen wir nun auflösen, bisher haben wir immer neue mitbewohner gesucht. Aber wir haben stress mit unseren Vermietern. die wohnen unter uns und haben einen Rottweiler, der jetzt dreimal gebissen hat. (das letzte mal wurde auch zur Anzeige gebracht). Die Vermieter haben aber kein einsehen. Der hund läuft weiter im Hausflur rum und sie haben jetzt auch noch Welpen. wir haben einfach mittlerweile angst und das lebensgefühl und die wohnqualität sinkt natürlich. wir haben die Wohnung komplett zum 01.09.2010 gekündigt. Wir haben jetzt zu zweit eine Wohnung gefunden, die auf jeden Fall preislich für die ARGE drin liegt. Ich habe heute den Mietvertrag zugeschickt bekommen und soll den montag abgeben. Wie machen wir das jetzt mit der ARGE (wir sind beide dort). Die muss doch zustimmen, oder? Reicht es, wenn ich bei der Hotline anrufe oder wir am montag dorthin gehen? Reicht unsere Aussage, dass sich die WG ja komplett auflöst (die Wohnung ist größenmäßig und preismäßig zu zweit nicht haltbar? sollten wir vielleicht auch noch die anzeige mitnehmen? zum vorzeigen und die begründung zu untersteichen? oder reicht im normalfall die aussage, dass sich die wG komplett auflöst? Ich würde mich über eine Antwort freuen. |
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#2
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| Das heißt, jeder der Mietanteile ist nicht höher als vorher?
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| nein. mein mitbewohner zahlt in unserer jetzigen wohnung (er hat ein zimmer mit 10qm) 170 euro. Ich zahle 250 euro. mein zimmer ist aber auch größer. jetzt würden wir für die zwei zkb 460 plus strom bezahlen. Wenn wir allerdings in der jetzigen wohnung bleiben würden (müssen) müssten wir 1000 Euro plus strom bezahlen und hätten 120qm. das kann ja nicht im sinner von der ARGE sein. |
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#4
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| Zitat:
1. früh bei der ARGE auf der Matte stehen und alle Fragen klären 2. Entscheidung treffen (Mietvertrag unterschreiben oder nicht) 3. Vermieter informieren bzw. Mietvertrag abgeben zu 1. da wäre u.U. noch die Kosten für Umzug etc. abzuklären zu 1. evtl. Kaution für bisherige Wohnung, als auch für neue Wohnung zu 1. mach am Wochenende einen Zettel mit Deinen Fragen |
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#5
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| @skalesantje: es wäre sinnvoll, wenn Du nur einen Thread für Dein Anliegen nutzt! Deshalb hier closed!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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| Stichworte |
| arge, miete, umzug, wohnung |
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