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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| hallo. ich schilder mal kurz die situation. meine mutter erhält alg 2, ich (19 jahre alt) habe diesen monat eine ausbildung zu kranken und gesundheitspflegerin angefangen und bekomme 799 € brutto. meine mutter war vergangene woche bei ihrem sachbearbeiter und hat sich alles durchrechnen lassen. jetzt bleiben mir am monatsende noch genau 280€ über... davon muss ich noch weit über 100€ spritgeld bezahlen und die versicherung etc vom auto. auf die frage warum ich keine eigene bedarfsgemeinschaft bilden kann konnte er meiner mutter keine auskünfte geben und sagte nur das geht halt nicht. finde es nur sehr seltsam das ich von der miete momentan mehr bezahle als meine mutter selbst ... wie kann denn das sein???gibts da nicht eine möglichkeit (irgendein gesetzestext den unser sb evtl übersehen hat) das ich eine eigene bedarfsgemeinschaft bilde und dann auch kindergeld selbst bekomme? kann ich sonst ausbildungsbeihilfe oder so beantragen? laut unserem sachbearbeiter ist es nicht möglich... warum hat er nicht gesagt ![]() hoffe mir kann wer helfen!! danke (: |
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#2
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| Wenn dein monatlicher Bedarf (281 € + anteilige Miete) mit deiner Ausbildungsvergütung und Kindergeld gedeckt werden kann, gehörst du nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter. Ihr müsstet euch dann innerfamillieär einigen, wieviel Kostgeld du deiner Mutter monatlich abgibst. Der Teil des Kindergeldes, welchen du nicht mehr zur Bedarfsdeckung benötigst, wird vom ALG II deiner Mutter abgezogen. Wie hoch ist denn dein Mietanteil? Andi |
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#3
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| Du fragst alle paar Monate dasselbe. Mal als du selbst, mal als "eine Freundin". Entscheide dich erstmal, wer du überhaupt sein möchtest. Du selbst oder deine Freundin. Es wurde dir doch schon mehrfach erläutert, dass du jetzt mit deinem Einkommen auch für deinen Lebensunterhalt sowie die Miete teilweise oder gar ganz selbst aufkommen musst. Du dürftest bei 799 Euro brutto ca. 633 Euro netto haben. Davon werden mindestens 240 Euro (100 Euro Grundfreibetrag und ca. 140 Euro restlicher Freibetrag für Erwerbstätigkeit) nicht angerechnet, ggf. auch 280, wenn du das so schreibst, vielleicht wegen den Fahrkosten und der Kfz-Versicherung, weil die 100 Euro überschreiten. Angerechnet werden also entweder ca. 393 Euro (bei 240 Euro Freibetrag) als Einkommen oder aber 353 Euro (bei 280 Euro Freibetrag). Hinzu kommt dein Einkommen an Kindergeld von 164 Euro. Du hast also entweder 517 Euro Einkommen oder 557 Euro Einkommen. Dein Regelsatz sind 281 Euro, dazu kommt noch die halbe Miete. Wenn diese höher ist als 236 Euro bzw. 276 Euro, dann bist du Mitglied der BG, ohne Wenn und Aber. Aber selbst, wenn die Miete weniger ist, ändert es nichts daran, dass du auch nur einen Cent mehr haben wirst. Denn: solltest du mit deinen Einkommen aus dem Azubilohn deinen Bedarf decken, wird das Kindergeld ganz oder eben teilweise als Einkommen deiner Mutter angerechnet. Ansonsten solltest du dich jetzt mit deiner Mutter hinsetzen und schlichtweg mal rechnen. Du hast monatlich ca. 633 Euro Azubilohn, dazu noch 164 Euro Kindergeld, das sind fast 800 Euro Einkommen. Du brauchst 100 Euro Sprit und xxx Euro Versicherung, sagen wir auch mal 100 Euro als Fahranfängerin. Bleiben also noch 600 Euro. Davon musst du deiner Mutter Kostgeld zahlen, was so aussieht, dass sie die halbe Miete von dir bekommen muss, den halben Stromabschlag, die halben Telefonkosten usw. sowie einen Anteil für Ernährung, Waschmittel etc. Und der Rest ist dein Geld für deine freie Verfügung. Dein Azubilohn kann niemals in vollkommen dir zustehen. Es ist für deinen Lebensunterhalt gedacht. Würdest du ausziehen und z. B. 300 Euro Miete selbst zahlen müssen sowie deine Lebensmittel von -sagen wir mal- 100 Euro im Monat, dazu deine 100 Euro Sprit sowie 100 Euro Kfz-Versicherung und ca. 40 Euro Strom und 40 Euro für Telefon/Handy, wären wir auch schon bei 680 Euro, die du aufwenden müsstest, ohne auch nur einen Cent "für dich" ausgegeben zu haben! Das "Leben" kostet nunmal. Und eine Aubildungsförderungsleistung steht dir bei dem Einkommen sowohl mit eigener als auch ohne eigene Wohnung nicht zu. Du hast ca. 800 Euro im Monat, es verwehrt dir niemand, dir eine eigene Wohnung zu suchen, von 800 Euro im Monat kann man das bezahlen. Man muss nur halt wirtschaften und nicht mit dem Gedanken rangehen, dass die 800 Euro im Monat für Klamotten und Disco sind. Turtle |
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#4
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| erstmal: mein freund und ich nutzen den selben account hier ... und das er für mich gefragt hat und ich für mich tut mir leid :/ ist es nicht auch möglich, wenn ich eine eigene bg bilde (aufgrund meines einkommens und unterhalt) das ich dann das kindergeld auch selbst bekomme? das ich und meine mutter dann halt in einer hausgemeinschaft leben und das kindergeld im vorfeld über einen abzweigunsantrag auf mich "geleitet" wird. weil es ist doch dann letztendlich so, dass das kindergeld dem angerechnet wird dem es ausgezahlt wird. und die miete ist momentan höher ja, weil wir noch in einer größeren wohnung wohnen, weil mein bruder bis anfang des monats halt bei uns gelebt hat und es hier im moment sogut wie keine wohungen für die 280€ gibt :/ und es ist nicht so das ich in sauss und brauss lebe ... weil die monatlichen spritkosten nicht nur 100€ sondern knapp 180€ beantragen muss ich eh sparen wo es geht |
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#5
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| Nein, die Auszahlung des Kindergeldes an das Kind ist nur möglich, wenn es nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt. Mehrfachnutzungen eines Accounts sind hier übrigens nicht erwünscht. Dein Freund sollte sich also einen eigenen anlegen. Andi |
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#6
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| alles klar andi werd ich ihm heute noch sagen !!ich dachte das mit dem kindergeld geht: Anrechnung von Kindergeld - Arbeitslosen Forum Deutschland hmmm |
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#7
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| Eine Abzweigung oder ein Überleitungsantrag geht aber eben nur, wenn du nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnst. |
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#8
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| Zitat:
Denn umziehen scheint ihr sowieso zu müssen, wenn die Wohnung nach dem Auszug des Bruders zu groß geworden ist. Dann kann deine Mutter auch gleich in eine eigene kleinere Wohnung und du ebenfalls. Übrigens, mal zum Vergleich: Deine Mutter hätte allein einen Regelsatz von 351 Euro + Miete. Sagen wir mal, das wären deine 280 Euro. Dann bekäme sie vom Amt 631 Euro. Du selbst hast 800 Euro im Monat. Dir geht es sogar noch besser.... Turtle |
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#9
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| alles klar ![]() dann fasse ich das für mich jetzt eben zusammen: 1.ja ich kann eine eigene bedarfsgemeinschaft gründen mit all den pflichten die ich dann erfüllen muss. 2. ich bekomme kein kindergeld, dass bleibt bei meiner mutter eine frage hab ich dann aber noch: wenn meine mutter weiterhin das kindergeld bekommt, ist damit quasi mein lebensunterhalt gedeckt? in bezug auf nahrung usw(quasi kostgeld)? so das ich nurnoch die miete anteilmaessig zahlen muss? weiss ja nicht wie die arge das ansich dann anrechnet diese ~160 euro. (was ich mit meiner mutter zusätzlich an kostgeld aushandel kommt ja noch dazu) oder sind die 160€ ansich quasi nur für meine mutter dann da? sonst sagt man ja, dass das kindergeld halt dem kinde zusteht. und damit halt das existensminimum des kindes gedeckt ist. hoffe ihr versteht was ich meine ^^ |
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#10
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| Zitat:
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Zitat:
Turtle |
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