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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Das ich in einer Bedarfsgemeinschaft wohne und ich dementsprechend wenig finanzielle Mittel zur Verfügung habe, damit habe ich mich ja abgefunden. Auch habe ich mich damit abgefunden, das wenn ich auf 400 Euro Basis arbeite (was ich jetzt tue) und mein Lebensgefährte wieder Vollzeit in die Arbeit geht meine Krankenversicherung u.ä. selbst übernehmen muss. Ok- zwar ein Witz weshalb ich deshalb überhaupt gehe... aber... man weiß ja nicht für was es mal gut ist. Nun kurz zur Schilderung des Falles- der mich echt zum auskotzen bringt!!! In unsere Nachbarschaft lebt eine Tschechin, war bis vor kurzem verheiratet (keine Ahnung wann die Scheidung durch war), hat ein 4 jähriges Kind und lebt aber seit der Trennung ihres (Ex-)Mannes mit einem anderen Mann zusammen, der nicht schlecht verdient. Auch läuft sein Gehalt auf ihr Konto ein. Weil er wohl "Dreck" am Stecken hat und kein eigenes Konto mehr bei unseren Banken in der Nähe kriegt. Seit etwa 1,5 Jahren ist er zwar in der Wohnung bei der GEWOG gemeldet, jedoch nicht am Amt. Warum wird sowas nicht geprüft? Ich hab wirklich keine Rechte Einstellung, aber das nenne ich schmarozen. Warum funktioniert das bei ihr? Wir müssen uns doch auch "gläsern" darstellen. Sie kriegt für sich und ihr Kind für die Bedarfsgemeinschaft angeblich 650 Euro (inetwa) plus Miete, plus Kindergartengebür, er verdient um die 1500 Euro NETTO!!! Wenn sie Vermittlungsvorschläge vom Amt kriegt, geht sie gleich zu den Vorstellungsgesprächen und sagt:"also vor 9 Uhr kann sie nicht arbeiten, da der kleine dann ja erst in den Kindergarten geht und ja auch ausschlafen muss und länger wie 15 Uhr kann sie auch nicht weil sie ihn dann ja wieder abholen muss. Angeblich hätte sie auch niemanden für das Kind, wobei Papa gerade mal etwa 15 km von hier entfernt wohnt. Ihre Eltern leben in Tschechien und wohnen etwa 25 km von hier entfernt. Auch sie wären den ganzen Tag zu Hause, außerdem ist das Kind eigentlich eh nie da... das Kind wird wenn er vom Kiga abgeholt wird eigentlich immer verfahren. Also warum hätte sie niemanden hierfür wenn sie doch eine Arbeitsstelle kriegt?? Aber da ihr Lebensgefährte ja noch nicht 3 Jahre bei ihr lebt, hat sie keine Bedarfsgemeinschaft... außerdem hat er ja auch noch sein Elternhaus als Hauptwohnsitz angemeldet und über ihren Haushalt weiß nur die GEWOG bescheid. Ich kann sowas wirklich nicht verstehen. Es ist ja auch nicht so das sie ein Geheimnis darum machen würde, sie erzählt es auch jedem das sie Hartz 4 kriegt, wieviel... und das sie keine Bedarfsgemeinschaft anmelden, da sie ja dann nichts mehr kriegen würde. So können sie auch in Urlaub (ohne Kind) fliegen, sich neue Autos kaufen etc... eben all das was meiner einer nicht kann. Mag jetzt auch ein bisschen Neid mit im Spiel sein, aber letztendlich ist es das ich mich Ungerecht behandelt fühle. Hat in Deutschland noch nie gearbeitet, kriegt aber letztendlich das selbe Geld wie ich!! |
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#2
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| Es kann nicht alles geprüft werden. Wenn man alle unter Generalverdacht stellt, ist das öffentliche Geschrei auch gleich wieder riesengroß. Bei bergündeten Verdachtsfällen wird das Amt aber aktiv. Wenn alles wirklich so ist, wie du schilderst, kannst du es dem Amt mitteilen (geht auch anonym). Es wird den Sachverhalt dann prüfen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Das mag ja sein... wenn ich dem Amt stecke... aber das ist mir doch zu heiß... es ist ja immernoch Nachbarschaft!! Und ob sich hier überhaupt jemand dafür interessiert... ist ja die nächste Frage- das wäre doch mit mehr Arbeit verbunden. Allein wenn ich überlege das ich bis zu 4 Wochen auf irgendwelche Anträge von mir warten muss, bis die überhaupt bearbeitet werden etc. Und wenn dann würden doch eh keine Konsequenzen raus kommen, höchstens für mich- weil ich ja gepfiffen habe! Ich weiß auch nicht, ich darf alle viertel Jahre meine Kontoauszüge offenlegen- wie schafft die das nur, damit die von ihr nicht geprüft werden?? Oder kann jeder auf mein Konto seinen Lohn eingehen lassen ohne das es mir angelastet wird? |
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#4
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#5
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#6
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Wenn du es anonym machst: wer sollte darauf kommen dass du es warst? Wohnen ja auch noch andere in der Nachbarschaft und abgesehen davon gibt es vielleicht auch noch andere Leute in ihrem Bekanntenkreis, denen das auch ein Dorn im Auge ist. Wie dem auch sei: entweder du zeigst es bei der ARGE an, oder du darfst dich nicht beschweren... Gruß Susanne |
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#7
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| Und warum macht niemand was dagegen?? Nicht weil ich den Mut nicht dazu hätte... aber... es ist hier bei uns in der Gegend eben schon sooft was eigentlich "anonym" ist raus gekommen. Und die Finger verbrenne ich mir auch nicht! Damit letztendlich ich noch welche auf den Deckel kriege?? Mit Sicherheit nicht! Auch ich bin derzeit leider noch vom Amt abhängig und mir hängt einfach derzeit noch zuviel dran. Habe selbst 2 Kinder die jeden Tag was zum essen, trinken, anziehen etc haben wollen, da kann ich mir sowas nicht erlauben auf einmal mit gar nichts dazustehen. Das ist mir einfach zu riskant. Wenn da die Arge eine anonyme-Emailpoststelle hätte... dann würd ichs mir vielleicht mal überlegen, aber so... wenn ich mit meinem Berater drüber spreche kommt es ja gerade so rüber- als würde es ihn nichts angehen, es interessiert ihn gar nicht, vom einen Ohr rein, zum andern wieder raus! |
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#8
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| Genau die Gründe, die du nennst, sind die, aus denen viele nichts machen. Und dass dann die Lügerei hier in Deutschland, die Sozialabzocke und mehr weiter zunehmen ist die Folge. Meiner Meinung nach verschuldet jeder, der Mißbrauch deckt oder nicht meldet, die Zunahme von Sozialabzocke und Co. Vielleicht solltest du einfach zu einem weißen Blatt Papier greifen, einen Kugelschreiber nehmen und den Sachverhalt einfach anonym zu Papier bringen? Und mit der Post (ohne Absender) hinschicken oder einfach, wenn du das nächste mal hingehst, in den Briefkasten werfen? Es gab auch schon Leute, die einfach da angerufen haben. Wie soll irgendwas rauskommen, wenn du deinen Namen nicht nennst? Von wem solltest du eine auf den Deckel kriegen? Noch ne Möglichkeit: richte dir einfach ein E-mail-account mit Fantasie-Name ein und schick von dort eine Email an die ARGE. Wer soll da wissen, wer dahintersteckt? Man muss vielleicht ab und an einfach mal gedanklich ein paar Umwege gehen und schon kann das klappen was man will. Aber dafür muss man es eben auch einfach wollen! Gruß Susanne |
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#9
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| Außerdem was ist mit diesen 3 jahren zusammenleben dran... vonwegen das es erst ab dann eine Bedarfsgemeinschaft ist?? |
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#10
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| Nach deinem Namen wird gefragt... sonst wirst du ja schon von der Vorzimmerdame aus gar nicht weiterverbunden. Meinst du so ein weißes Blatt Papier findet beim Amt überhaupt Anerkennung?? Aber ok, das ist eine Idee... Da muss ich dir sehr wohl Recht geben! |
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