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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo! Ich habe ein riesiges Problem. Mein Freund und ich wollen gerne zusammen ziehen. Ich bekomme derzeit Hartz4. Er hat zwei Kinder,für die er Unterhalt zahlen muss. Da es in der Vergangenheit einige Probleme gab,wird sein Gehalt gepfändet,so dass er jetzt einen Selbstbehalt von gerade mal 820 Euro hat. Wie gesagt,ich bekomme für mich und meinen Sohn Hartz4 und weiß absolut nicht,was ich bzw. wir noch haben,wenn wir zusammen ziehen. Ich bin hier das ganze Internet am durch forsten,werde aber irgendwie nicht draus schlau. Wie man sich zusammen meldet... Bei der Agentur für Arbeit gibt man mir keine genauen Auskünfte, beim KdU auch irgendwie nicht. Man soll immer erst alles abgeben. Aber ich weiß ja nicht,was dann ist!? Wäre nett,wenn man mr hier helfen könnte! Vielen Dank! |
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#2
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| Hi, benutze doch einfach mal den ALG II Rechner auf dieser Seite. Einfach mal eure Daten eingeben, dann erhältst du schon einen Überblick über euren möglichen Anspruch auf ALG II. Der Unterhalt für die Kinder kann vom Einkommen mindernd abgezogen werden, soweit er tituliert oder notariel beglaubigt ist. Jedes Jugendamt kann Unterhalt titulieren, nicht nur das Jugendamt am Wohnort des Kindes.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#3
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| Hallo, da ja bereits gepfändet wird, ist wohl auch ein Unterhaltstitel vorhanden ausser die Unterhaltsvorschusskasse pfändet. Und somit wird der gepfändete Betrag auch nicht als Einkommen berechnet und ihr werdet wohl noch Anspruch haben. Gruß Enibas |
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