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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 24.07.2009, 13:33
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Beiträge: 2
Blinzeln Mit schwester WG ??

Hallo,

Ich 21j. AlG 2 empfängerin wohne derzeit noch mit Partner auch ALG 2 Empfänger zusammen. Mein Partner will ausziehen und da Meine schwester 24j. Ne wohnung sucht dachte ich dass wir zusammen ziehen können nur stellt sich mir die frage da meine Schwester Vollzeit arbeitet ob von ihrem gehalt was bei mir angerechnet wird.

ich meine Wäre ne Haushaltsgemeinschaft aber was muss ich beachten ??

Sie würde von mir einen Untermietvertrag ausgestellt bekommen ist das ein Problem ?


Danke im Vorraus
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  #2  
Alt 24.07.2009, 14:25
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Beiträge: 1.122
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Hi,

dazu benötigt ihr keinen Untermietvertrag.

Geschwister können keine BG sein, aber eine HG (Haushaltsgemeinschaft).

5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

§ 9 Abs.5

Hier sind aber hohe Freibeträge zu gewähren.

2) Bei der § 9 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde liegenden Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte an mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Hilfebedürftige Leistungen erbringen, sind die um die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bereinigten Einnahmen in der Regel nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie einen Freibetrag in Höhe des doppelten Satzes der nach § 20 Abs. 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch maßgebenden Regelleistung zuzüglich der anteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie darüber hinausgehend 50 Prozent der diesen Freibetrag übersteigenden bereinigten Einnahmen nicht überschreiten. § 11 Abs. 1, 3, 3a und 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

§ 1 ALG II V

Die Miete wird immer nach Kopfanteil berechnet.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #3  
Alt 24.07.2009, 16:26
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Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 2
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also wenn ich das richtig verstanden habe heißt es im klartext dass
meine Schwester nicht mehr als

2 x ALG 2 regelleistung

plus

Miete

Plus

nochmal die Hälfte von der regelleistung verdienen darf ?

und das alles nach abzüge von steuern also Netto
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  #4  
Alt 24.07.2009, 20:02
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Beiträge: 1.122
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Hi,

nicht ganz.

Ein Beispiel zur Berechnung findet man ab Rz (9.31)

DA § 9 SGB II
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Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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haushaltsgemeinschaft, schwester

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