| |
| |||||||
| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, Ich 21j. AlG 2 empfängerin wohne derzeit noch mit Partner auch ALG 2 Empfänger zusammen. Mein Partner will ausziehen und da Meine schwester 24j. Ne wohnung sucht dachte ich dass wir zusammen ziehen können nur stellt sich mir die frage da meine Schwester Vollzeit arbeitet ob von ihrem gehalt was bei mir angerechnet wird. ich meine Wäre ne Haushaltsgemeinschaft aber was muss ich beachten ?? Sie würde von mir einen Untermietvertrag ausgestellt bekommen ist das ein Problem ? Danke im Vorraus ![]() |
|
#2
| |||
| |||
| Hi, dazu benötigt ihr keinen Untermietvertrag. Geschwister können keine BG sein, aber eine HG (Haushaltsgemeinschaft). 5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. § 9 Abs.5 Hier sind aber hohe Freibeträge zu gewähren. 2) Bei der § 9 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde liegenden Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte an mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Hilfebedürftige Leistungen erbringen, sind die um die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bereinigten Einnahmen in der Regel nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie einen Freibetrag in Höhe des doppelten Satzes der nach § 20 Abs. 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch maßgebenden Regelleistung zuzüglich der anteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie darüber hinausgehend 50 Prozent der diesen Freibetrag übersteigenden bereinigten Einnahmen nicht überschreiten. § 11 Abs. 1, 3, 3a und 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend. § 1 ALG II V Die Miete wird immer nach Kopfanteil berechnet.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
|
#3
| |||
| |||
| also wenn ich das richtig verstanden habe heißt es im klartext dass meine Schwester nicht mehr als 2 x ALG 2 regelleistung plus Miete Plus nochmal die Hälfte von der regelleistung verdienen darf ? und das alles nach abzüge von steuern also Netto |
|
#4
| |||
| |||
|
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| haushaltsgemeinschaft, schwester |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Haushaltsgemeinschaft..Schwester | vkoipi | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 4 | 23.07.2009 05:47 |
| WG mit Schwester | -Ronald- | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 6 | 01.04.2009 11:49 |
| Eltern eltern haften für kind ü 26? | talifi | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 7 | 03.03.2009 12:25 |
| Auszug U25 | Rockerkatze | Hartz IV 4: U 25 | 9 | 30.12.2008 16:49 |