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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 09.02.2009, 11:07
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Registriert seit: 09.02.2009
Beiträge: 2
Standard Mit Freundin zusammenziehen trotz Hartz4??

Hallo,

wohne momentan alleine und möchte mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Ich bekomme Hartz4. Sie studiert, bekommt aber kein Bafög und hat kein eigenes Einkommen, Sie wird von Ihren Eltern unterstützt.

Hätte das Jobcenter was dagegen? Meine Freundin wird Ihren Teil der Miete ja selbst zahlen.

Bin nicht sicher, ob das Jobcenter was dagegen haben könnte?
Vielleicht hat jemand einen guten Tip für mich, wie ich das ganze richtig angehen soll.


danke

MFG
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  #2  
Alt 09.02.2009, 11:46
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
Standard

Da gibt es nichts dagegen einzuwenden. Die Freundin ist als Studentin vom Alg II-Bezug ausgeschlossen und muss somit ihern Lebensunterhalt einschließlich Mietanteil mit den Unterhaltsleistungen der Eltern bestreiten.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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